E-Billing
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Markus Schuster Premium MemberThe company name is only visible to registered members.§6 Signaturgesetz und §17 Signaturverordnung (Resignatur, Nachsignatur oder auch Übersignieren....)
Liebe Gruppenmitglieder,
in einigen Beiträger wird von der Resignatur gesprochen. Obwohl die Bundesnetzagentur die vor dem 1. Januar 2008 (später auf den 31.03.2008 verlängert) vorgenommene Signierung mit 1024-Bit als nicht mehr sicher ansieht erläutert das BMFi , dass eine Resignierung für nicht notwendig erachtet wird.
Damit unterliegen elektronischen Rechnungen nicht §6 Signaturgesetz und §17 Signaturverordnung. Was ja auch sinnvoll ist, da es sich bei elektronischen Rechnungen nicht um persönliche Willenserklärungen handelt. Die Signatur von Rechnungen soll den Empfänger in die Lage versetzen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit
des Inhalts direkt nach Erhalt prüfen zu können.
Das BMFi - Schreiben finden Sie unter:
http://www.ebilling-blog.de/wordpress/wp-content/uploads/200...
MfG
Markus Schuster
- 02 Mar 2009, 12:06 pm
