E-Billing

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    Reto Naef
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    Beweismittelfreiheit / Signatur von Rechnungen in der Schweiz
    Untenstehend ein Text der heute von der Eidg. Steuerverwaltung veröffentlicht wurde:

    Ungeachtet des neuen Grundsatzes der Beweismittelfreiheit sind elektronische Rechnungen weiterhin digital zu signieren. Ein Widerspruch?

    Elektronische Daten lassen sich grundsätzlich spurenlos verändern. Sie eignen sich deshalb nicht zum eindeutigen Beweis. Den besten Schutz vor nicht feststellbaren Veränderungen bietet die digitale Signatur.

    Der Grundsatz der Beweismittelfreiheit sollte Sie nicht davon abhalten, dafür zu sorgen, dass Ihre Rechnungen als Beweis geeignet sind. Dies nicht nur mit Blick auf die Mehrwertsteuer. Die handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufbewahrungsvorschriften verlangen, dass Geschäftsbücher und Belege nicht geändert werden können, ohne dass sich dies feststellen lässt.

    Für die MWST gilt, dass die Folgen der Beweislosigkeit diejenige Person trägt, die nach dem Gesetz den Beweis zu erbringen hat.

    Gruss

    Reto Naef