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  • Heiko Jacob
    Heiko Jacob    Premium Member
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    BMF-Entwurf zu "neuem" § 14 UStG (zur Umsetzung der MwStSystRL
    Das BMF hat in einem Gesetzesentwurf die Vorgaben des EU-Ministerrates vom 13.07.2010 zur elektronischen Rechnung umgesetzt.

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem (nach den uns erteilten Auskünften internen) Gesetzesentwurf vom 26.10.2010 die Vorgaben des EU-Ministerrates vom 13.07.2010 zur Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EC umgesetzt. In diesem Entwurf legt das Ministerium fest, dass Unternehmen ab dem 01.07.2011 die Wahl zwischen drei Verfahren zur Sicherstellung des Vorsteuerabzugs bei elektronischen Rechnungen haben.

    Gemäß Anforderung des EU-Ministerrats akzeptiert das BMF in dem vorliegenden Gesetzesentwurf die folgenden drei Verfahren zum elektronischen Rechnungsaustausch:
    1. Elektronische Signaturen basierend auf einem qualifizierten Zertifikat
    2. Einsatz von standardisierten EDI-Verfahren
    3. "andere Verfahren", die die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gewährleisten

    Im vorliegenden Entwurf des §14 Abs. 3 UStG öffnet das BMF als neuen dritten Weg die Verwendung anderer Verfahren, wie z.B. interne Kontrollen, und erfüllt damit die Auflagen der EU.

    Die aufgeführten Dokumente sind unter http://www.it-audit.com/aktuelles-umsetzung_der_mwstsysrl_in... verfügbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heiko Jacob
    IT AUDIT GmbH
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    (http://www.it-audit.com)