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Heiko Jacob Premium MemberThe company name is only visible to registered members.BMF-Entwurf zu "neuem" § 14 UStG (zur Umsetzung der MwStSystRL
Das BMF hat in einem Gesetzesentwurf die Vorgaben des EU-Ministerrates vom 13.07.2010 zur elektronischen Rechnung umgesetzt.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem (nach den uns erteilten Auskünften internen) Gesetzesentwurf vom 26.10.2010 die Vorgaben des EU-Ministerrates vom 13.07.2010 zur Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EC umgesetzt. In diesem Entwurf legt das Ministerium fest, dass Unternehmen ab dem 01.07.2011 die Wahl zwischen drei Verfahren zur Sicherstellung des Vorsteuerabzugs bei elektronischen Rechnungen haben.
Gemäß Anforderung des EU-Ministerrats akzeptiert das BMF in dem vorliegenden Gesetzesentwurf die folgenden drei Verfahren zum elektronischen Rechnungsaustausch:
1. Elektronische Signaturen basierend auf einem qualifizierten Zertifikat
2. Einsatz von standardisierten EDI-Verfahren
3. "andere Verfahren", die die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gewährleisten
Im vorliegenden Entwurf des §14 Abs. 3 UStG öffnet das BMF als neuen dritten Weg die Verwendung anderer Verfahren, wie z.B. interne Kontrollen, und erfüllt damit die Auflagen der EU.
Die aufgeführten Dokumente sind unter
http://www.it-audit.com/aktuelles-umsetzung_der_mwstsysrl_in... verfügbar.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Jacob
IT AUDIT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(
http://www.it-audit.com)
- 23 Nov 2010, 4:07 pm
