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  • Dr. Donovan Pfaff
    Dr. Donovan Pfaff    Premium Member   Group moderator
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    Elektronisches Gutschriftsverfahren mit oder ohne digitale Sigantur
    Hallo,

    ich sitze gerade bei einem Kunden und da wurde mir eben erzählt, dass bei einem elektronischen Gutschriftsverfahren (anstatt einer Rechnung), die Gutschrift nicht digital signiert sein muss. Es soll auch kein Versand eines Papierprotokolls erfolgen, kann dies sein? Danke und beste Grüße Donovan Pfaff
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  • Martin Blaschka
    Martin Blaschka    Premium Member   Group moderator
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    Re: Elektronisches Gutschriftsverfahren mit oder ohne digitale Sigantur
    In der österreichischen Rechtsordnung ist das ausgeschlossen.
    Das Papierprotokoll gibt es allerdings nicht - aber die Gutschrift muß signiert sein.
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  • Dr. Donovan Pfaff
    Dr. Donovan Pfaff    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: Elektronisches Gutschriftsverfahren mit oder ohne digitale Sigantur
    Super vielen Dank! Dann war ich ja doch vollkommen auf dem richtigen Weg und die Dienstleister haben die falschen Sachen versprochen!
    Beste Grüße aus dem ICE, DP
  • Stefan Groß
    Stefan Groß    Premium Member   Group moderator
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    Re^3: Elektronisches Gutschriftsverfahren mit oder ohne digitale Sigantur
    Das BMF-Schreiben v. 29. Januar 2004 (BMF v. 29.1.2004, IV B 7 – S 7280 – 19/04, BStBl I 2004, 258) führt zu elektronisch übermittelten Gutschriften folgendes aus:

    Eine Gutschrift auf elektronischem Weg ist zulässig. Dabei ist die Gutschrift durch den Leistungsempfänger mindestens mit einer qualifiziert elektronischen Signatur zu versehen. Genau hier ist jedoch die Sinnhaftigkeit dieser Regelung zu hinterfragen.

    Der Rechnungsempfänger ist derjenige, der die Vorsteuer beim Finanzamt geltend macht und der beim klassischen Rechnungsversand (ohne Gutschrift) die Signatur des leistenden Unternehmers verifiziert. Folgt man den Vorgaben des BMF-Schreibens, so würde dies bedeuten, dass der Leistungsempfänger signiert und um in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommen im Anschluss seine eigene (!) Signatur verifiziert ? Kann dies wirklich gewollt sein ?

    Ich freue mich auf Ihre Meinungen

    Beste Grüße

    Stefan Groß
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  • Martin Blaschka
    Martin Blaschka    Premium Member   Group moderator
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    Re^4: Elektronisches Gutschriftsverfahren mit oder ohne digitale Sigantur
    Ich weiß nicht welchen rechtlichen Status ein BMF Erlass in D hat, in A hat er keinerlei rechtlich bindende Wirkung, da ein derartiges Schreiben "nur" eine Arbeitsvorlage für die Sachbearbeiter ist -- eine Beschwerde beim UFS hebelt das leicht aus.

    Das Schreiben selber hat durchaus Recht. Eine Gutschrift wird vom Leistungsempfänger ausgestellt.

    Dazu folgendes Beispiel aus meiner eigenen Praxis:

    Ein Mobilfunkbetreiber verkauft Handsets an eine Handelsfirma. Diese schließt im Namen und auf Rechnung des Mobilfunkers Vertragsansuchen mit den Endkunden ab.
    Hier ist der Mobilfunker der Leistungsempfänger - im ersten Fall ist es das Handelsunternehmen.
    Der Mobilfunker erstellt aufgrund der vom Handelsunternehmen erbrachten Leistung (Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages mit dem Endkunden) eine Gutschrift an das Handelsunternehmen, die in seiner Debitorenbuchhaltung gegen die offenen Rechnungen aus dem Verkauf der Handsets gegengerechnet werden.

    Somit hätte der Mobilfunker seine Gutschrift zu signieren, die vom Handelsunternehmen zu prüfen ist -- wenn diese Rechnungslegung digital erfolgt.
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