E-Billing
Posts 1-10 of 16
- Back
- Next
-
Stefan Groß Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Ihre Wünsche an die EU-Kommission !
Die EU-Kommission hat verlauten lassen, dass sie spätestens am 31. 12. 2008 einen Bericht, gegebenenfalls zusammen mit einem Vorschlag zur Änderung der Bedingungen der elektronischen Ausstellung von Rechnungen, vorlegen will. Damit sollen etwaige künftige technologische Entwicklungen in diesem Bereich Berücksichtigung finden.
Was würden Sie sich von der Kommission an Verbesserungsvorschlägen wünschen ?
Ihr
Stefan Groß
- 13 Sep 2008, 5:35 pm
-
Post visible to registered members
-
Martin Blaschka Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^2: Ihre Wünsche an die EU-Kommission !
Ich bei der öffentlichen Konsultation den Wunsch deponiert im B2B Bereich volsltändig zum Reverse-Charge-System überzugehen.
Damit entfiele einerseits der MwSt Betrug und andererseits die Notwendigkeit der digitalen Signatur.
- 15 Sep 2008, 09:55 am
-
Post visible to registered members
-
Martin Blaschka Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^4: Ihre Wünsche an die EU-Kommission !
Indem sich der Rechnungsaussteller vom Rechnungsempfänger die UID geben läßt und diese auf der Webpage (die irgendwo auf den Seiten der EU-Komission versteckt) ist bestägen läßt.
- 15 Sep 2008, 12:22 pm
-
Post visible to registered members
-
Martin Blaschka Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^6: Ihre Wünsche an die EU-Kommission !
Der Link funktioniert nicht.
- 15 Sep 2008, 4:51 pm
-
Post visible to registered members
-
Martin Blaschka Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^8: Ihre Wünsche an die EU-Kommission !
Die Prüfung auf "Yes, valid VAT number", nachdem ich diese von der Homepage des Rechnungsempfänger runterkopiert habe, sollte auch einem FA-Außenprüfer reichen -- schließlich zwingt mich §5 ECG bzw. §25 MedienG zu einer umfassenden Offenlegeung.
Die letzte EU-RL mit der das MwSt.System geändert wurde (ich glaube es war die 006/2008/EG) beinhaltet keinerlei Vorschriften, daß ich im Reverse-Charge-Fall irgendetwas zu prüfen hätte.
Warum also päpstlicher sein als der Papst (so wie bei der digitalen Signatur geschehen -- deswegen wird sie in D auch nicht aktzeptiert -- während ich in A nur ein "solange ich den Vorsteuerabzug nicht verliere ist es mir recht" höre)?
- 15 Sep 2008, 5:18 pm
-
Post visible to registered members
- Back
- Next
