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Stefan Groß Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Kritische Anmerkungen zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat am 29. Januar 2009 einen Richtlinienvorschlag angenommen, mit dem die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Regelung für die Rechnungstellung geändert werden soll. Der Vorschlag zielt darauf ab, Papierrechnungen und elektronische Rechnungen künftig gleich zu stellen. So verlockend dieser Vorschlag klingt, selbst bei größtem Optimismus ist mit keiner Änderung vor 2013 zu rechnen, bedarf es doch einer Änderung der MwStSysRL (Einstimmigkeit !). Doch was hat die Praxis von diesem Regelungsvorstoß zu erwarten?
Sei es in der Kommunikation mit Finanzämtern, Gerichten oder Geschäftspartnern, die elektronische Signatur befindet sich im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr auf dem Vormarsch und es spricht einiges dafür, dass sich das Signaturverfahren zum Standard bei der elektronischen Übermittlung vertraulicher Dokumente und Daten entwickelt. Das Thema Rechnungsstellung wird damit beiläufig, sozusagen im Gesamtkontext gelöst. Bedenkt man weiter, dass die Unternehmen bereits heute ihre Prozesse von morgen unter Beachtung der derzeit geltenden Rechtslage optimieren wollen, wird man sich fragen, ob man das Vertrauen in den elektronischen Rechtsverkehr wirklich dadurch fördern würde, indem man eine bis 2013 etablierte Authentifizierungskultur nur für Zwecke der Umsatzsteuer zurückfährt oder nicht vielmehr konterkariert.
Aus nationalen Erwägungen ist kaum vorstellbar, dass der deutsche Steuergesetzgeber vor dem Hintergrund des massiven Umsatzsteuerbetruges auf die bislang geforderten Sicherheitsmerkmale verzichtet. Dazu folgender Vergleich: Die Beförderung von Papierrechnungen erfolgt seit je her auf eine als sicher geltende und akzeptierte Art und Weise, dem Postweg, abgesichert durch das Briefgeheimnis. Fordert man einen offenen Versand reiner Text- oder PDF-Dateien per E-Mail, so könnte man beim Postweg gleichermaßen auf den Briefumschlag verzichten. Es ergibt sich von selbst, dass es wohl kaum im Interesse der Unternehmen ist, sensible Preis- oder Kundeninformationen ungesichert auf den Weg zu bringen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass unabhängig von den Erfolgsaussichten des Richtlinienvorschlages stets ein Mindestmaß an Sicherheit gefordert sein wird. Hier bleibt die qualifizierte elektronische Signatur eine Möglichkeit diesem Anspruch auch über 2013 hinweg gerecht zu werden. Die Europäische Kommission wäre hingegen schlecht beraten, wenn man sich lediglich auf eine abstrakte und allgemein gehaltene Vorgabe zur Sicherheit im elektronischen Rechtsversand verständigen könnte. Diese würde nicht nur die dringend geforderte Standardisierung des elektronischen Rechnungsversandes in weite Ferne rücken lassen, vielmehr würde wohl auch ein Basar an Möglichkeiten und Missinterpretationen eröffnet.
Der medienwirksame Vorstoß der Europäischen Kommission lässt viele Fragen unbeantwortet und vermag dem elektronischen Rechnungsversand nur schwerlich die benötigten Impulse zu verleihen. Kritisch betrachtet wird der propagierte Königsweg so schnell zum Stolperpfad. Aktuell notwendige Investitionen werden unnötig hinterfragt und Einsparpotenziale, die sich heute durch den elektronischen Rechnungsversand erzielen ließen, fallen möglicherweise erhofften Vereinfachungen des Jahres 2013 zum Opfer. Viel wichtiger erscheint es dagegen, bestehende Anachronismen wie etwa die Vorgaben zu Telefax-Rechnungen oder elektronischen Gutschriften zu beseitigen und damit dem Thema eine unmittelbare Attraktivität zu verleihen. Im europäischen Kontext sind einheitliche länderübergreifende Vorgaben gefordert, die es den Unternehmen ermöglichen einfach, standardisiert und rechtssicher von den Vorteilen des elektronischen Rechnungsaustausches zu profitieren.
Stefan Groß
- 13 Mar 2009, 12:19 pm
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Angelo Pisanó Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^2: Kritische Anmerkungen zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission
Die Gleichstellung von Papierrechnung und elektronischer Rechnung wird von vielen Unternehmen unterstützt . Der EU Richtlinienvorschlag ist ein erster und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Neben allen kritikwürdigen Detailfragen über technisch oder rechtlich auszugestaltende Änderungen sind m.E. die positiven Grundgedanken des Richtlinienvorschlages zu befürworten.
Die Vereinheitlichung der rechtlichen Anforderungen für die elektronische Rechnung innerhalb der EU ist längst überfällig. Hierbei spielt es keine Rolle ob die qualifizierte oder die fortgeschrittene Signatur als Standard definiert wird. Wichtig ist nur, dass es für alle EU Länder eine einheitliche und verbindliche Anforderung gibt.
Während in Deutschland wahrscheinlich jedes Detail der elektronischen Rechnung mit einer DIN Norm versehen wird, zeigen uns z.B. die Holländer, dass eine Umsetzung des Richtlinienvorschlages auch unbürokratisch und zeitnah erfolgen kann.
Die Verkürzung der Aufbewahrungsdauer von Rechnungen auf 6 Jahre würde allein in Deutschland die Bürokratiekosten um ca. 2,5 Mrd. € senken ( Quelle: Bericht der Bundesregierung zur Anwendung des Standardkostenmodells 2007). Auch dieser Punkt des Richtlinienvorschlages findet eine breite Unterstützung in der Praxis.
Der Umsatzsteuerbetrug durch Karussellgeschäfte, oR (ohne Rechnung) Geschäfte oder Insolvenzen wird auch durch eine wie auch immer ausgestaltete elektronische Rechnung nicht verhindert werden. Die Praxis hat auch hier gezeigt, dass Betrüger die formalen Anforderungen bislang stets erfüllt haben! Hier läuft der Vorschlag der Kommission ins Leere.
Auch wenn der erste Entwurf der Kommission noch nicht alle Punkte abschließend klären kann, so sollte dieser doch breite Unterstützung finden.
Angelo Pisanó
- 08 Apr 2009, 8:45 pm
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Bodo Frommelt Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^3: Kritische Anmerkungen zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission
Die elektronische Rechnung und der ganze bürokratische Wust drumherum stammen überwiegend aus dem Umfeld grosser Unternehmen mit einer entsprechend vorbereiteten IT-Umgebung. Kleine Unternehmen standen und stehen hier vor deutlich grösseren Problemen, da die Kosten nicht linear mit geringeren Volumina abnehmen und insbesondere die Grundinvestitionen für eine qualifizierte elektronische Signatur, die Verfahrensdokumentation und die revisionssichere Archivlösung für einen kleinen Betrieb selten rentabel sind.
Gerade hier ist zu hoffen, dass die neuen Richtlinien eine Vereinfachung und Entbürokratisierung bringen, damit auch kleine Betriebe nicht mehr vom Fortschritt abgehängt werden. Leider wird dieser Punkt in den Diskussionen immer noch stark vernachlässigt und den meisten Unternehmen fehlt es noch an Information und Problembewusstsein.
Dies zeigt sich jetzt schon beim reinen Empfang elektronischer Rechnungen, die ja von vielen grossen Unternehmen immer stärker propagiert werden. Inzwischen haben Aussenprüfungen der Finanzämter bei kleinen Unternehmen bereits dazu geführt, dass für elektronsich empfangene Rechnungen der Vorsteuerabzug nicht gewährt wurde, weil die Richtlinien der Prüfung und vor allem der revisionssicheren Aufbewahrung nicht erfüllt wurden.
Wir versuchen hier durch standardisierte Verfahrensdokumentation und erschwingliche revisionssichere Archivlösungen auch kleinen Unternehmen tragfähige und bezahlbare Lösungen anzubieten, haben aber in der Regel erst dann Erfolg, wenn im Unternehmen oder seinem Umfeld die erste Prüfung digitaler Unterlagen zu Ärger geführt hat. Insofern ist die Initiative der EU sehr zu begrüssen, wenn dadurch einersteits das Problembewusstsein in die Breite getragen wird und andererseits Hürden abgebaut werden. Die qeS ist derzeit sicher (im doppelten Sinne) das richtige Mittel, sollte aber vor allem künftigen Verfahren nicht im Wege stehen.
Bodo Frommelt
- 15 Apr 2009, 11:22 am
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