E-Billing
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Stefan Groß Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Neues zur elektronischen Rechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht
Im selben Maße, wie sich der elektronische Rechnungsversand in der Praxis etabliert, entstehen neue Zweifelsfragen auf diesem verhältnismäßig jungen Rechtsgebiet. Dieser Beitrag stellt eine Fortsetzung zu dem UVR-Artikel „Elektronische Rechnungen im Lichte der Umsatzsteuer“ dar und sucht dabei nach Antworten, um den betroffenen Unternehmen eine Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung zu geben. Dazu soll der aktuelle Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Rechnungsstellung kritisch beleuchtet und die Praxistauglichkeit im Hinblick auf die elektronische Rechnungsvariante hinterfragt werden.
Lesen Sie mehr unter:
http://www.stollfuss.de/programm/leseproben/lp_uvr.pdf
- 03 Jun 2009, 8:09 pm
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Norman ScheiderThe company name is only visible to registered members.Re: Neues zur elektronischen Rechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht
Hallo Herr Groß,
das Thema elektronische Rechnung wird hier als reines Formal- und Steuerthema dargestellt. In der täglichen Abwicklung ist natürlich unabdingbar, dass der Rechnungssteller identifizierbar ist, aber mein Thema ist eher das der Akzeptanz auf Kundenseite. Und wo ist der Unterschied zwischen Fax- und eMail-Versand beispielsweise, beide sind nicht signiert. Insofern freue ich mich, dass Sie diese Diskussion noch mal anstoßen.
Mit freundlichem Gruß
Norman Scheider
- 03 Jun 2009, 8:18 pm
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Peter Rösch Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re: Neues zur elektronischen Rechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht
Guten Tag Herr Groß,
ich greife ein Argument, das in Ihrer Gemeinschaftspublikation mit Bernhard Lindgens zur Beibehaltung der in Deutschland erforderlichen Qualifizierten Signatur anführen:
Die Geheimhaltung der Inhalte einer Rechnung (Preisangaben, Konditionen, ...) wäre ohne diese Form der Signatur nicht gewährleistet.
Dieses Argument ist sachlich nicht begründbar (vulgo: falsch). Eine Verschlüsselung von Informationen, die per eMail oder eMail-Anhang versandt werden kann mit einfacheren Verschlüsselungsverfahren erfolgen.
Mein Kommentar: Ich bin immer wieder erstaunt, dass die Maximalforderungen der Finanzbehörden und der damit verbundene bürokratische Aufwand publizistisch so breiten Niederschlag finden. Gerade diese Forderungen verhindern den politisch angekünditen "Bürokratieabbau".
Viele Grüße
Peter Rösch
http://www.roesch-unternehmensberatung.de
This post was modified on 03 Jun 2009 at 09:08 pm.- 03 Jun 2009, 9:06 pm
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Lutz Kretschmer Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^2: Neues zur elektronischen Rechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht
Hallo Herr Groß,
die Absichten des Gesetzgebers werden insbesondere von jenen Rechnungsausstellern untergraben, die die Rechnung von einem Dienstleister qualifiziert signieren lassen, welcher im eigenen (Pseudonym-)Namen und mit persönlichem Pseudonym signiert, so daß rechtlich alles unklar ist: Es läß sich dann nicht feststellen, welche rechtliche Organisation unterzeichnet hat und ob diese Organisation im Auftrag des Rechnungsausstellers handelt.
Das ganze wird auch noch vom Trustzentrum und von der Bundesnetzagentur als rechtmäßig und sinnvoll angesehen.
Lutz Kretschmer
- 04 Jun 2009, 10:21 am
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Stefan Groß Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^2: Neues zur elektronischen Rechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht
Lieber Herr Rösch,
besten Dank für Ihre Anmerkung, die uns durchaus bewusst ist. Viel interessanter fände ich allerdings, was Sie als förderlich für den Bürokratieabbau vorschlagen würden.
Beste Grüße
Stefan Groß
- 04 Jun 2009, 5:29 pm
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Peter Rösch Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^3: Neues zur elektronischen Rechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht
Guten Tag Herr Groß,
wenn Sie einem Diplomingenieur zubilligen, der Politik und damit dem Gesetzgeber Ratschläge zu erteilen, dann gerne. Hinweis: Ich bin mir bewusst, dass dies politische Äußerungen sind und bitte deshalb auch den Modertor festzulegen, ob dies zukünftig so sein soll (darf).
Die technischen und organisatorischen Hürden sind bei den Verfahren zur elektronischen Rechnungsübermittlung (EDI, Qualifizierte Signatur) so hoch, dass eine Verbreitung in der Masse der Rechnungsaussteller (Kleine und Mittelständische Unternehmen KMU, Handwerker, Dienstleister, ...) nicht stattfinden kann.
Die Argumente dazu kommen häufig aus dem Bereich Umsatzsteuerbetrug. Dieser wird im nennenswerten Umfang von international operierenden Firmen mit hoher krimineller Energie und mit beträchtlichem organisatorischen Aufwand betrieben - und zwar per Papier. Hier schafft das deutsche Signaturgesetz keine Abhilfe.
Hätten die KMU eine so starke Lobby wie die (teilweise, ehemaligen) staatseigenen Unternehmen Bahn, Lufthansa, Post mit den zugestandenen Ausnahmen bei Fahrausweisen, so wäre dies ein einfacher und gangbarer Weg: Mit einer einfachen Signatur (PGP Pretty Good Privacy) Rechnungen zu verifizieren. Zusammen mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer wird (in Saarbrücken) der öffentliche Schlüssel der Signatur (Public Key) veröffentlicht und das reicht.
So verstehe ich Bürokratieabbau.
Gruß Peter Rösch
http://www.roesch-unternehmensberatung.de
- 11 Jun 2009, 09:37 am
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