E-Billing

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  • Stefan Groß
    Stefan Groß    Premium Member   Group moderator
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    Revolution beim E-Billing - Künftig weder Signatur noch EDI erforderlich ?
    Die Europäische Kommission hat am 29. Januar 2009 einen Richtlinienvorschlag angenommen, mit dem die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Regelung für die Rechnungstellung geändert werden soll.

    Ausgehend von der Zielsetzung, die Mehrwertsteuer-Vorschriften für die Rechnungstellung zu vereinfachen, zu modernisieren und zu harmonisieren sollen Papierrechnungen und Rechnungen in elektronischer Form künftig gleich behandelt werden. Hierzu sollen die bisherigen Vorgaben, wonach die elektronische Rechnungsübermittlung entweder einer elektronischen Signatur (in Deutschland qualifiziert) oder eines sog. EDI-Verfahrens (Electronic Data Interchange) bedarf entfallen.

    Die neuen Regeln müssen noch vom Europäischen Rat und vom Europaparlament bestätigt werden und könnten ab 2012/2013 in Kraft treten.

    Ich freue mich auf Ihre Meinungen
    Ihr
    Stefan Groß
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  • Martin Blaschka
    Martin Blaschka    Premium Member   Group moderator
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    Re: Revolution beim E-Billing - Künftig weder Signatur noch EDI erforderlich ?
    Ich kann das hier http://eur-lex.europa.eu/JOIndex.do?ihmlang=de nicht finden.

    Signatur Ja, aber die fortgeschrittene reicht völlig - ich finde die deutsche Regelung (qualifizierte Sig.) ist überbordend.
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    Hans Peter Andresen    Premium Member
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    Re: Revolution beim E-Billing - Künftig weder Signatur noch EDI erforderlich ?
    Sehr geehrter Herr Groß,

    auch wenn unsere EU-Kommission bewaffnet mit der Studie von Ernst & Young loszieht und zurecht sicher eine Harmonisierung hinsichtl. der Rechnungstellung in der EU fordert, so darf doch nicht verkannt werden, das die Signatur eine deutliche Sicherheit in das unsichere Web bringt. Die Sicherheit für die Unternehmen soll nun
    einfach geopfert werden und mit Ihnen wieder hunderte von hightech Arbeitsplätzen in Deutschland und der EU!
    Die Entscheidung der Kommission basiert zumindest was die Kosten und das handling der Signatur-Lösungen
    auf falschen Annahmen. Die Kosten sind dafür in der Regel gering. Weiter wird durch den zukünftigen fläschendeckenden Einsatz von Signaturkarten in Deutschland der Einsatz deutlich erleichtert.

    Ich werde mich direkt an Herrn Verheugen wenden und ihm mit präzisen Informationen belegen, das die elektronische Rechnungsstellung nicht durch die Erfordernis einer Signatur behindert wird.
    Für die kleinen Unternehmen gibt es im Netz kostenlose Signatur-SW bsp. SecSigner.
    Da brauch man nur eine Karte( ePerso....) u. einen Kartenleser.
    Auf jeden Fall wird unser Geschäft mit der 'Killerapplikation' E-Invoicing sehr darunter leiden.
    Ich kann nur hoffen, das die Bundesrepublik ihr Gewicht in der EU geltend macht und auf einer Signaturlösung besteht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hans Peter Andresen
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  • Markus Hornburg
    Markus Hornburg    Premium Member
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    Re^3: Revolution beim E-Billing - Künftig weder Signatur noch EDI erforderlich ?
    Sehr erschöpfend und so einfach wie eben möglich beschrieben, vielen Dank dafür. Endlich jemand, der dafür ist, nicht Politikern die Entscheidung über Sachen zu überlassen, von denen sie auf der einen Seite keine Ahnung haben und die auf der anderen Seite schon gelöst sind.

    Die Akzeptanz der elektronischen Rechnungsverarbeitung liegt nicht an der Einfachheit oder Komplexität von Signaturgesetzen - sie liegt an der Vielzahl von Lösungen im Markt und besonders daran, dass viele Unternehmen die damit verbundenen Prozessoptimierungen noch nicht erkannt, umgesetzt oder überhaupt geplant haben.

    Auf einen Punkt gebracht: Elektronische Rechnungsverarbeitung findet heute, hier und jetzt auf hohem Niveau und im Einklang mit geltenden Gesetzen in allen Marktsegmenten und Industrien statt. Die OFDs in Deutschland kennen sich erstaunlich gut aus.

    Eine neuerliche Änderung der Gesetzgebung durch Stellen in Brüssel, die von betriebswirtschaftlichen Prozessen in Unternehmen keine Ahnung haben, würde die aufkeimende Pflanze im Wachstum hindern, wenn nicht zum Stillstand bringen.
    Markus Hornburg
  • Dr. Martin Bartonitz
    Dr. Martin Bartonitz    Premium Member
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    Re^3: Revolution beim E-Billing - Künftig weder Signatur noch EDI erforderlich ?
    Guten Tag Herr tom Suden,

    vielen Dank für diesen fundierten Artikel, den ich mit Kollegen u.a. genutzt habe, um eine eigene Stellungnahme in unserem Blog zu formulieren. Wir haben hier einen Teil Ihres Textes zitiert:
    http://www.saperionblog.com/2009/02/zuruck-in-die-steinzeit-...

    Viele Grüße
    Dr. Martin Bartonitz, SAPERION AG
  • Markus Schuster
    Markus Schuster    Premium Member
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    Re^3: Revolution beim E-Billing - Künftig weder Signatur noch EDI erforderlich ?
    Hallo Herr tom Suden,

    auch ich kann mich Ihren Ausführungen nur anschließen. Gestatten Sie mir jedoch aus Sicht eines Lieferanten solcher Lösungen noch folgende Anmerkungen:

    Sicherlich ist die QES eindeutig das sicherste und vertrauenswürdige Mittel für die Rechnungssignatur. Nur kommt hier wieder eine andere Aufsichtsbehörde, die BNetzA, ins Spiel, die wiederum eine Massensignatur für echte Willenserklärungen gar nicht möchte. Aus diesem Fall gibt es für Multisignaturkarten besondere Beantragungen und Auslieferungen. Mehr noch es geistern solche Anweisungen wie, die Karte müsse alle 14 Tage oder nach einer Anzahl von Dokumenten gezogen werden um den PIN erneut einzugeben, herum. Einige Hersteller und Berater machen hieraus wieder ihr ganz eigenes Ding bei der Beratung von Kunden. Bei einer vertrauenswürdigen fortgeschrittenen Signatur, die auch von allen genannten Trustcentern angeboten wird, wäre dies nicht der Fall. Wenn es die QES sein soll, dann sollte auch das BmFi auf die BNetzA zugehen.

    Im Punkto Attributszertifikat sieht es ähnlich aus. Meine gültige Unterschrift kann ich mit einem „versteckten“ Hinweis nicht zurück nehmen. Auch hier gibt es keine eindeutige Regelung im SigG und SigV. Anders sieht dies bei Berufszertifikaten (ich bin Anwalt oder Arzt) aus. Diese können durch die entsprechende Kammer zurückgerufen werden und damit ist ab diesem Zeitpunkt eine gültige Signatur nicht mehr möglich. Wenn eine solche Selbstbeschränkung gefordert ist, sollte diese vorgegeben werden, damit Prüfsoftware diese nicht nur sichtbar machen sondern auch automatisch prüfen können. Etwas Ähnliches gibt es vom BVA für die Stapelsignatur bei der GKV.

    Den Unterschied zwischen einem angezeigtem (5 Jahre) und akkreditierten (30 Jahre) Trustcenter haben Sie korrekt dargestellt. Nur hat die Nachsignatur hiermit leider nichts zu tun. Die Nachsignatur dient ausschließlich dazu zukünftig nicht mehr vertrauenswürdige Algorithmen oder Schlüssellängen rechtzeitig mit neuen Parametern zu sichern. Dieser Zeitpunkt kann sowohl in die 5 als auch 30 Jahre, wie 2008 geschehen, fallen. Sie ändert nicht am Merkmal der ursprünglichen Signatur. Es muß also die Empfehlung sein Zertifikate von akkreditierten Trustcentern zu benutzen. Was sich meiner Meinung nach sowieso gehört.
    Auch diese Punkte zeigen, das nicht die Signatur die Herausforderung ist, sondern auf der einen Seite eine zu starke Reglementierung und auf der anderen Seite fehlende Entscheidungen.

    Beste Grüße

    Markus Schuster