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  • Jan Holznagel
    Jan Holznagel    Premium Member
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    Liebe Kollegen,

    ich habe dieser Tage etwas als Endkunde über einen OnlineShop bestellt und möchte mal hören, wie meine eCommerce-Kollegen das einschätzen, was mir da widerfahren ist.
    IMHO handelt es sich um ein Verhalten, das eigentlich abgemahnt werden müsste, weil es im höchsten Maße wettbewerbswidrig ist.
    Ihre Meinung ist gefragt.

    Ich bemühe mich immer sehr, die Artikelverfügbarkeit und die Lieferzeiten in meinem Shop akurat anzugeben. Dennoch kann es geschehen, dass ein Kunde etwas in größerer Zahl bestellt, als ich es vorrätig habe. Soetwas fangen leider nur die wenigsten OnlineShops vernünftig ab. (Es soll bestellbar sein, aber wenn der Kunde mehr als den Bestand ordert, sollte eine Meldung kommen) Also lasse ich Überbestellungen zu, stelle aber sicher, dass der Kunde umgehend eine Mitteilung bekommt, wenn es mal zu Wartezeiten kommt. Grundsätzlich aber stelle ich sicher, dass von den Artikel, die in meinem Shop "auf Lager" gekennzeichnet sind, auch MINDESTENS die üblichen Mengen verfügbar sind.

    Nun bin ich über eine neue Praxis gestolpert. Ich trete in diesem Fall nur als Endkunde auf.

    Ich habe mir einen kleinen ferngesteuerten Helikopter zugelegt, ohne viel Ahnung von der Materie zu haben. Einfach zum Spaß. Es kam, wie es kommen musste: schon bald musste ich mich auf die Suche nach ein paar Ersatzteilen machen.
    Bei Google wurde ich auch tatsächlich in mehreren Shops fündig. Leider waren die Teile, die ich benötigte, gleich beim ersten schon mal auf "nicht lieferbar" gesetzt.
    Beim zweiten wurde mir dann aber eine Lieferzeit von 2-5 Tagen angezeigt.
    Gleich bestellt, per Paypal bezahlt und, nachdem auch nach drei Tagen noch keinerlei Status- oder Versandmeldung kam, per E-Mail nachgefragt. Einen Tag später kam eine Antwort:
    "Wir können Ihre Artikel nicht liefern. Bitte teilen Sie uns die Bankverbindung für die Rücküberweisung mit."
    Schön, soll ja mal vorkommen. Als ich aber auf die Webseite des Anbieters schaute, stand da noch immer "2-5 Tage" als Lieferzeit. Und es steht auch Tage später noch "2-5 Tage".
    Nach meinem Verständnis ist das nicht nur Veräppelung von Verbrauchern sondern auch im höchsten Maße unfair gegenüber Anbietern, die sich die Mühe machen, ihre Lieferzeiten akurat anzugeben.
    Aber das scheint in dieser Branche nicht ungehwönlich. Als ich bei einem anderen Shop die Teile bestellt habe, kam zwei Tage später die Status-Meldung "Versand aus HongKong gestartet". Also bei mir liegt das Zeug, das ich als "lieferbar" kennzeichne im Regal - IN DEUTSCHLAND!

    Rege ich mich jetzt nur künstlich auf, oder sehen andere Shopbetreiber es auch so, dass man solchem Verhalten eigentlich eine Abmahnung entgegen setzen müsste?
    Da es sich nicht um einen Mitbewerber von mir handelt, komme ich dafür eh nicht infrage... ;-(
    Aber es interessiert mich halt mal.

    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

    Mit den besten Grüßen.
    Jan Holznagel
    This post was modified on 29 Oct 2011 at 03:07 pm.
  • Andreas Unger
    Andreas Unger    Premium Member   Group moderator
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    Hallo Herr Holznagel,

    was Sie erlebt haben, ist ärgerlich.

    Offensichtlich sind Sie auf zwei Shops gestoßen, die sich noch in einem sehr frühen Stadium befinden oder laienhaft betrieben werden.

    Nicht jeder Online-Shop wird professionell betrieben. Das Gegenteil ist der Fall: dort draußen gibt es Zehntausende Shops, die einfach so ins Netz gestellt werden. Alles was man dafür braucht, sind 20 Euro fürs Gewerbeamt und 60 Euro für ein Hostingpaket und ein freies Shopsystem. Erst wenn Bestellungen rein kommen wird die Ware geordert, um die Kapitalbindung und Lagerkosten zu sparen (das ist übrigens, wenn es professionell gemacht wird, z.B. als Drop-Shipping oder Cross-Dock-Ansatz ein sehr gebräuchliches Modell).

    Solche Leute abzumahnen halte ich für keinen feinen Zug. Möglicherweise bringen Sie einen Studenten um die Semestergebühren für sein Studium oder einen Bürger vom Prenzlauer Berg um die nächsten Mietraten.

    Schauen Sie sich das nächste Mal die Rechtsform im Impressum an, Kundenbewertungen, Zertifikate oder rufen Sie mal dort an. Es gibt viele Hinweise, die einen Eindruck vermitteln, ob das Business mit der nötigen Ernsthaftigkeit betrieben wird.

    Viele Grüße

    Andreas Unger
  • Jan Holznagel
    Jan Holznagel    Premium Member
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    Hallo Herr Unger,

    vielen Dank für Ihre Stellungnahme.

    Ich gebe Ihnen größtenteils Recht.

    >Solche Leute abzumahnen halte ich für keinen feinen Zug.
    >Möglicherweise bringen Sie einen Studenten um die Semestergebühren für sein Studium
    Nach 11 Jahren im Online-Business denke ich, dass ich einen Anfänger von einem Profi unterscheiden kann.
    Beim zweiten geschilderten Fall handelt es sich vermutlich um einen Anfänger. Ich bin jetzt mal gespannt auf die Lieferung. ;-)

    Beim ersten Shop hingegen, der gar nicht liefern konnte/Wollte, handelt es sich um einen Profi, der schon länger dabei ist. Nicht nur der Shop durchgängig, auch zahlreiche erläuternde Beiträge bei YouTube zeigen, dass wir es hier mit einem Profi, zumindest im Modellbaubereich zu tun haben. Der Shop ist offenbar auch schon länger im Netz. Wie lange genau, habe ich mir bislang nicht die Mühe gemacht, zu ermitteln, aber mehrere Jahre sind es sicher.


    Was den Betreiber angeht, habe ich die Firma Mitte letzter Woche per E-Mail aufgefordert, die Verfügbarkeit ihrer Artikel zu berichtigen. Bis heute keine Änderung.

    Wie gesagt habe ich meinen Shop seit 11 Jahren im Netz und ich habe noch niemals einen Mitbewerber abgemahnt. Ich halte das "Abmahnwesen" in Deutschland für total überzogen.
    Wenn aber ein Shopbetreiber so eklatant und beratungsresistent gegen deutsches Recht und die guten Sitten verstößt, juckt es mich dann doch in den Fingern... ;-)

    Mit den besten Grüßen.
    Jan Holznagel
  • Michael F. Straub
    Michael F. Straub    Group moderator
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    Hallo Herr Holznagel,

    ich kenne das Problem aus eigener Erfahrung mit RC-Modellbau,

    Inzwischen rufe ich bevor ich bestelle bei den Shops an und frage ob der Artikel wirklich am Lager ist.
    Trotzdem bin ich auch da schon reingefallen. Angeblich war der falsche Artikel eingelagert worden und es täte ihnen Leid blablabla...

    Abmahnen? Müsste man eigentlich echt mal damit anfangen, aber das wäre wahrscheinlich ein Don Quichote Kampf :-(

    Schöne Grüße
    Michael
  • Jan Holznagel
    Jan Holznagel    Premium Member
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    Hallo Herr Straub,

    >Abmahnen? Müsste man eigentlich echt mal damit anfangen,
    >aber das wäre wahrscheinlich ein Don Quichote Kampf :-(
    Ja, das steht zu befürchten.... ;-(

    Ganz davon abgesehen, dass eine Abmahnung (soweit mir bekannt ist) ja nur durch einen Mitbewerber oder eine Verbraucherschutzorganisation erfolgen kann.

    Gruß
    Jan Holznagel
  • Michael F. Straub
    Michael F. Straub    Group moderator
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    afaik ist eine Meldung an die zuständige IHK möglich.
    Hatte ich aber noch nie und weiß deshalb weiter nichts darüber.

    Außerdem:
    Selbst wenn man es macht. Fangen die an sich wegen einer Meldung zu bewegen?
    Und wenn sie es tun, reicht eine Antwort ala "oh tut uns leid, war ein Versehen..." und sie stellen die Sache ein?

    Naja und dann... ich mag die IHK genauso wenig wie solche Anbieter ]:-)

    Gruß
    Michael
  • Gerald Gruber
    Gerald Gruber    Premium Member
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    ähnliches habe ich als Kunde auch schon erlebt (sogar 1 Monat nach der Nichtlieferung war das bestellte Gerät noch "lagernd"). Meinem Unmut habe ich sachlich aber deutlich auf jenem Portal kundgetan über das ich den Shop gefunden hatte.

    So ärgerlich solche Anbieter aus Kundensicht sein mögen, einen abmahnwürdigen Wettbewerbsvorteil sehe ich für solche Shop aber nicht. Am Ende machen sich solche Anbieter nur sinnlose Arbeit und einen schlechten Ruf.

    Wenn Versandkosten und Paketlaufzeit in Ordnung sind, sehe ich in einem Versand aus dem Ausland eigentlich kein Problem.

    Schöne Grüße
    Gerald Gruber
  • Ralf Zschemisch
    Ralf Zschemisch    Premium Member
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    Gerald Gruber schrieb:

    So ärgerlich solche Anbieter aus Kundensicht sein mögen, einen abmahnwürdigen Wettbewerbsvorteil sehe ich für solche Shop aber nicht.
    Bei dem TE wird der Wettbewerbsvorteil doch recht deutlich. Er hätte
    bei diesen "Händlern" nicht gekauft, wenn diese ihre Pflichten eingehalten hätten

    Es gibt ja entsprechende Urteile.
    http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/01/28/angabe-lieferzei...

    Wenn Versandkosten und Paketlaufzeit in Ordnung sind, sehe ich in einem Versand aus dem Ausland eigentlich kein Problem.
    Der Zoll wird Ihre Meinung auch teilen? Und wie wollte der Shop die Einführumsatzsteuer abbilden?
    Wenn ich etwas in die EU importieren möchte - möchte ich als Kunde dies gerne selber entscheiden und mich nicht von einem Shopbetreiber *überraschen* lassen.


    Beste Grüße

    ralf
    http://blog.r23.de
  • Gerald Gruber
    Gerald Gruber    Premium Member
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    Hallo Ralf,

    abmahnfähig im Sinne von juristisch verfolgbar sind falsche Lieferzeitangaben wohl schon. Aber einen Vorteil mag ich für Anbieter die gar nicht liefern können - von einem solchen Fall war die Rede - nicht erkennen. Sofern eine eventuelle Vorauszahlung rückerstattet wird, ist für den Anbieter ausser Spesen nix gewesen.

    Was Lieferungen aus dem Ausland betrifft so bin ich bei Ihnen. EUSt und Zoll müssten natürlich vom Händler übernommen werden, ansonsten ist es eine Sauerei. Soweit mir bekannt ist, ist es Express-Diensten schon möglich, Lieferungen mit abweichender Lieferanschrift und Rechnungs-(Verzollungs-)Anschrift handzuhaben.

    Schöne Grüße
    Gerald
    This post was modified on 31 Oct 2011 at 10:50 pm.