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    Andreas Achtziger
    (not a XING member)
    Elektronische Signatur - die unterschätzte Notwendigkeit
    die Basics

    Nach § 14 des Umsatzsteuergesetz (UStG) wird nur durch die Signatur die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer Rechnung gewährleistet. Erst diese Sicherheitsmerkmale berechtigen den Rechnungsempfänger, die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug geltend zu machen.
    Wenn Sie einen hohen Durchlauf an elektronisch versendeten Rechnungen haben, ist es unabdingbar, diese Voraussetzung zu erfüllen. Ansonsten laufen Sie als Firma Gefahr ,Vorsteuer an das Finanzamt zurück zahlen zu müssen. Da können schon mal Summen zusammenkommen, die Sie vor nur schwer lösbaren Problemen stellen können.

    was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

    Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine Art Unterschrift zu digitalen Daten. Sie wird unter Einsatz mathematischer Verfahren mit Hilfe eines privaten kryptographischen Schlüssels erzeugt. Mit Hilfe des dazugehörigen öffentlichen Schlüssels kann die Signatur jederzeit überprüft und damit der Signaturschlüssel-Inhaber und die Unverfälschtheit der Daten festgestellt werden. So kann gewährleistet werden, dass eine Rechnung auch sicher dem Aussteller zuzuordnen ist. Die Finanzämter wollen so in erster Linie dem Steuerbetrug durch gefälschte Rechnungen entgegentreten.

    Erfahrungsgemäß wird die qualifizierte elektronische Signatur noch sehr sporadisch eingesetzt.
    Die rechtliche Notwendigkeit wird oft unterschätzt, Auch die Möglichkeit Kosten zu sparen ( vergl. mein print! Beitrag) .

    Das böse Erwachen wird kommen, wenn die ersten Geschäftspartner Zahlungen aussetzen.

    Und das geht leider ziemlich zügig, auch wenn Sie Ihre Rechnungen via EDI übertragen. Grundsätzlich benötigen Sie für elektronisch versendete Rechnungen, auch bei EDI, eine Sammelrechnung mit einer Zusammenfassung aller elektronisch versendeten Rechnungen .
    Und diese sollte auch den steuerlichen Grundsätzen entsprechen.
    Nehmen wir mal an, Ihre Geschäftpartner akzeptiert keine Sammelrechnungen in Papierform/per Fax, können Sie als naheliegendste Variante E-Mail nutzen.

    Und da kommt wieder die elektronische Signatur ins Spiel....

    Beste Grüße

    Andreas Achtziger
    http://www.abusec.com