E-Mail Marketing
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Manuel Kistner Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Opt-out-Verfahren laut BGH unwirksam
"Die Einwilligung zur Datennutzung für die Zusendung von Werbung per E-Mail und SMS ist unwirksam, wenn diese per Opt-out-Verfahren gewonnen wurde."
Quelle:
http://www.internetworld.de/home/news-single/article/bgh-ert...
Dies bedeutet, dass die Einwilligung zur Datennutzung für die Zusendung von Werbung per E-Mail nur dann wirksam wird, wenn der Kunde beispielsweise auf einem Anmeldeformular ein Kreuzchen neben dem Hinweis "Ich möchte den Newsletter XY bekommen" setzt.
Das Opt-out-Verfahren (Kreuzchen neben dem Hinweis "Ich möchte KEINEN Newsletter erhalten") ist laut BGH-Urteil somit unzureichend.
Siehe hierzu auch:
http://www.marketing-boerse.de/News/details/Bundesgerichtsho...
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Kistner
- 16 Jul 2008, 1:22 pm
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Olaf Briese Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re: Opt-out-Verfahren laut BGH unwirksam
Hallo zusammen,
bezieht sich dies auch auf die oft gängige Praxis, eine Opt-In-Box bereits angekreuzt abzubilden? Auch hier muss der Kunde ja aktiv den Bezug von Werbung widerrufen, indem er das Häkchen entfernt. Weiß jemand, ob es hierzu auch ein Urteil oder ein laufendes Verfahren gibt?
Viele Grüße
Olaf Briese
- 16 Jul 2008, 1:39 pm
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