Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreue als Rechtsanwältin seit Jahren Unternehmen, die im Bereich Direktmarketing tätig sind. In diesem Zusammenhang habe ich vor einiger Zeit mit einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Frage diskutiert, was denn unter dem im Bundesdatenschutzgesetz verwendeten Begriff "Anschrift" zu verstehen sei (§ 28 Abs.3 Ziff.3 f BDSG [alte Fassung] bzw. § 28 Abs.3 S.2 BDSG [neue Fassung]).
Ich wende mich an Sie als die "betroffenen Verkehrskreise", also an die eigentlichen die Adressaten dieser Vorschrift, welche das sog. "Listenprivileg" beinhaltet. Ziel ist es, statistisch zu erheben, wie Sie als Normadressaten des "Listenprivilegs" diesen Begriff verstehen und verwenden.
Die Frage lautet also:
Welche Daten fassen Sie unter den Begriff "Anschrift"? Ich bitte freundlichst darum, hierunter alles aufzuzählen, was Sie als "Anschrift" eines Werbeempfängers verstehen.
Um auszuschließen, dass innerhalb des Forums eine gegenseitige Einflussnahme der Teilnehmer erfolgt, bitte ich um Übersendung Ihrer Antwort an meine zweite Emailadresse, die wie folgt lautet:
mw.recht@googlemail.com
Ich bitte höflichst darum, meine geschäftlichen Daten nicht für diese Umfrage zu verwenden, um die Kapazitäten unserer Kanzlei nicht zu belasten.
Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme und Unterstützung! Für weitere Fragen stehe ich Ihnen in diesem Forum natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Wullkopf LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Amann, Darmstadt
Hinweis:
U.U. werden die Ergebnisse anonymisiert (!) an Behörden und/oder Wissenschaftler weitergegeben. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und umgehend gelöscht, soweit sie nicht mehr für diese Umfrage und deren Verwertung erforderlich sind. Natürlich schicke ich Ihnen auch keine Werbung zu und lasse Ihnen auch nicht durch Dritte Werbung zusenden!

