Energierecht (Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht, Energieverbraucherrecht, Energiequellenrecht)

Energierecht (Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht, Energieverbraucherrecht, Energiequellenrecht)

Posts 1-2 of 2
  • Christoph Germer
    Christoph Germer    Premium Member   Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Energiedienstleistungsgesetz im BGBl
    Am 11.11.2010 ist das Energiedienstleistungsgesetz im BGBl. verkündet worden (BGBl. I, S.1483), es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Eine vollständige Druck- und Leseversion finden Sie jedenfalls für die nächsten 2-3 Tage hier: http://www.gesetzesportal.de/jportal/portal/t/weq/page/fpges...
    Das Gesetz stellt eine Minimalumsetzung der europäischen Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen dar (Rili 2006/32/EG). Mit dem Gesetz werden Energielieferanten und Netzbetreiber verpflichtet, ihre Kunden über Energieeffizienzmaßnahmen bzw. darüber zu informieren, wer derartiges anbietet. Regelmäßig wird die Angabe der Internetadresse der Bundesstelle für Energieffizienz beim BAFA (http://www.bfee-online.de) ausreichen. Weiterhin werden EVU verpflichtet, auch bei Sondervertragskunden in Rechnungen den Vorjahresverbrauch anzugeben (§ 40 Abs. 4 EnWG), was die meisten EVU ohnehin schon machen. Die AVBFernwärmeV wurde dahingehend geändert, dass auch Fernwärmekunden eine unterjährige Abrechnung verlangen können (§ 24 Abs. 1 AVBFernwärmeV), was m.E. Unsinn ist.
    Noch Fragen?
    Christoph Germer
  • Michael Horak
    Michael Horak    Premium Member   Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Re: Energiedienstleistungsgesetz im BGBl
    Hallo,

    ursprünglich sollte ein "Energieeffizienzgesetz" entstehen. Ein wenig ist hiervon sicherlich noch übrig, wenn der öffentlichen Hand bei der Verbesserung der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion "eingeräumt" wird. Ob das reicht; auch eine der BAFA unterstellte Bundesstelle für Energieeffizienz erscheint eher politische als praktisch.

    MfG Michael Horak, LL.M.
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.
    http://www.energierechtler.de