Energierecht (Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht, Energieverbraucherrecht, Energiequellenrecht)

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  • Michael Brändle
    Michael Brändle    Premium Member
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    Schlichtungsstelle Energie eingerichtet
    Das BMWi hat im Einvernehmen mit dem BMELV am 25.10.2011 die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anerkannt . Sie wird getragen vom Verein Schlichtungsstelle Energie e.V., welcher wiederum von bdew, vzbv, VKU und bne getragen wird. Nach Angaben des vzbv soll die Neutralität der Einrichtung durch einen unabhängigen Ombudsmann an ihrer Spitze garantiert werden. Den Posten übernehme, so der vzbw, der ehemalige Richter am BGH, Dieter Wolst. Dieser war von 1995 bis zum Eintritt in den Ruhestand am 31. März 2009 Richter am VIII. Senat des Bundesgerichtshofs . Der VIII. Senat ist bekanntlich auch für Streitigkeiten aus Energielieferungsverträgen zuständig. Nach Angaben des BMWi nimmt die Schlichtungsstelle am 01.11.2011 ihre Arbeit auf.

    Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EnWG sind in Energielieferungsverträge „Informationen über die Rechte der Haushaltskunden im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, einschließlich der für Verbraucherbeschwerden nach § 111b einzurichtenden Schlichtungsstelle und deren Anschrift sowie die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas“ aufzunehmen. Eine Übergangsvorschrift gibt es insoweit nicht, die Verpflichtung gilt ab sofort. Allen Energieversorgungsunternehmen ist daher anzuraten, die genannten Informationen umgehend in Energielieferungsverträge mit Verbrauchern aufzunehmen. Mehr zu den Neuregelungen in § 41 EnWG und in §§ 111a ff EnWG finden Sie in meinem Beitrag Onlineausgabe der Versorgungswirtschaft <http://www.vw-online.eu> (DokNr. 11001050) .

    Auf Anfrage teilte das BMWi die öffentlich bisher noch nicht zugänglichen Kontaktdaten der Schlichtungsstelle wie folgt mit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 27 57 240 – 0, Fax: 030 / 27 57 240 – 69, Internet: http://www.schlichtungsstelle-energie.de , Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de.

    Eine Musterformulierung für die "Information" nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EnWG finden Sie auf meiner Website <http://www.ra-braendle.de/Veroeffentlichungen.html>.
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