Energierecht (Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht, Energieverbraucherrecht, Energiequellenrecht)

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  • Christoph Germer
    Christoph Germer    Premium Member   Group moderator
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    Smart metering kommt - wem bringt es was?
    Am 4. Juli hat der Bundesrat grünes Licht für das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas gegeben. Ziel des Gesetzes ist es, über eine Liberalisierung und Modernisierung des Zähl- und Messwesens den Aufbau intelligenter Netze voranzubringen und die Verbraucher durch innovative Messeinrichtungen zum Energiesparen anzuregen.

    Die Liberalisierung wird dadurch erfolgen, dass der Anschlussnutzer (also z.B. der Mieter in einer Wohnanlage) den Betreiber des Strom- und Gaszählers bestimmen darf. Die Modernisierung soll dadurch vorangebracht werden, dass Messstellenbetreiber verpflichtet werden, künftig "intelligente Zähler" einzubauen. Energieversorger sollen spätestens bis Ende Dezember 2010 lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife anbieten und auf Wunsch des Kunden kürzere Rechnungsintervalle einhalten müssen.

    Die Einsparpotenziale werden mit 3-7% beziffert, wobei unklar ist, welche Mehrkosten mit der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen verbunden sein werden.

    Dass Mehrkosten entstehen, liegt auf der Hand, denn die "intelligenten" Zähler sind teurer als die hergebrachten, durch die Liberalisierung entstehen erhebliche Schnittstellenprobleme zwischen Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Kunde, eine Abkehr von der bislang üblichen jährlichen Abrechnung zieht höheren Verwaltungsaufwand nach sich.

    Die Einsparziele können nur realisiert werden, wenn die Kunden die "Segnungen" des Marktes annehmen und EVU entsprechende Tarife anbieten. Angesichts der noch immer geringen Wechselquoten gerade im Bereich der Haushaltskunden und der in absoluten Zahlen doch recht geringen Einsparpotenziale bestehen Zweifel, ob die Hoffnungen in die Neuregelung berechtigt sind.

    Was meinen Sie dazu?
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