Energierecht (Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht, Energieverbraucherrecht, Energiequellenrecht)

Energierecht (Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht, Energieverbraucherrecht, Energiequellenrecht)

Posts 1-1 of 1
  • Christoph Germer
    Christoph Germer    Premium Member   Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Stromsteuer: Änderungen 2011
    Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft haben bislang die Stromsteuerentlastung im Wege eines sog. "Erlaubnisverfahrens" abgewickelt. D.h., dass die Unternehmen ihrem Stromlieferanten einen Erlaubnisschein vorgelegt haben und dafür vom Lieferanten steuerbegünstigten Strom erhielten. Das Verfahren wird zum 1.1.2011 geändert. Die Erlaubnisse erlöschen mit dem Ablauf des 31.12.2010, die Unternehmen müssen an ihre Lieferanten die volle Stromsteuer i.H.v. 20,50 € / MWh entrichten. Die Steuerentlastung wird verringert und nur auf Antrag des Unternehmens beim zuständigen Hauptzollamt gewährt.

    Unternehmen, die davon betroffen sind, müssen sich also auf Liquiditätsnachteile gefasst machen, weil die Erstattung immer erst nachträglich erfolgt und sie bezüglich der Stromsteuer in Vorleistung gehen.

    Geregelt ist das im Haushaltsbegleitgesetz 2011, das vom Bundestag verabschiedet aber noch nicht verkündet ist.
    Noch Fragen?
    Christoph Germer