Energierecht (Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht, Energieverbraucherrecht, Energiequellenrecht)

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  • Christoph Germer
    Christoph Germer    Premium Member   Group moderator
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    Verordnung zur Liberalisierung des Messwesens tritt am 23.10. in Kraft
    Am 22. Oktober ist die "Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich" im Bundesgesetzblatt (BGBl.I, S. 2006) verkündet worden.

    Gem. Art. 3 der Verordnung tritt diese am Tag nach der Verkündung, also am 23. Oktober in Kraft. Den Text der Verordnung finden Sie als "Nur-lese-Version" hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2006.pdf

    Mit der Verordnung sind auch eine Reihe von Änderungen der Strom- und Gas-NetzzugangsVO, der Strom- und Gas GVV, der Niederspannungs- und NiederdruckanschlussVO, der AnreizregulierungsVO sowie der Strom- und Gas-NetzentgeltVO erfolgt.

    Weiterhin hat der Verordnungsgeber die Bundesnetzagentur ermächtigt, im Wege der sog. "Festlegungen" weitere Einzelheiten zum Inhalt der abzuschließenden Verträge, zu den Mindestanforderungen, die an einen Messstellenbetreiber zu stellen sind sowie zu den Datenformaten und Fristen u.a. zu regeln.

    Von der Verordnung bleiben Messstellenbetreiberverträge unberührt, die vor dem 9. September 2008 nach dem bis dahin geltenden Recht abgeschlossen wurden.

    Der Wechsel des Messstellenbetreibers wird nunmehr dadurch eingeleitet, dass der Anschlussnutzer dem Netzbetreiber mitteilt, dass er beabsichtigt, einen Dritten mit dem Messstellenbetrieb und / oder der Messung zu beauftragen. Alternativ dazu kann der Anschlussnutzer auch einen Dritten beauftragen und dem Netzbetreiber eine Kopie des Auftrags übersenden.

    Netzbetreiber müssen sich jetzt also darauf einstellen, entsprechende Mitteilungen von Anschlussnutzern zu bearbeiten und entsprechende Vertragsmuster vorzuhalten. Erste Stromlieferanten stehen schon in den Startlöchern, die neben dem Verkauf von Strom auch den Betrieb der Messstelle und die Messung übernehmen möchten.

    Weitere Fragen beantwortet gern:
    Christoph Germer