Unter dem 7. April hat das BMU einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Umstellung des Wälzungsmechanismus im EEG von einer physikalischen auf eine rein finanzielle Wälzung erstellt (AusglMechV). Den Entwurf mit Begründung finden Sie hier:
Danach werden die ÜNB von der Pflicht entbunden, aus dem abgenommenen EEG-Strom "Monatsbänder" zu "veredeln". Stattdessen sollen die ÜNB den EEG Strom an Spotmärkten von Deutschen oder ausländischen Strombörsen vermarkten. Entstehen ihnen dabei per Saldo Kosten, werden diese als Umlage von allen Unternehmen erhoben, die Letztverbraucher mit Strom beliefern, also all den Unternehmen, die bislang EEG-Bänder haben abnehmen müssen.
Wird das funktionieren? Was meinen Sie?


