Die englische Limited in Deutschland
Es wird davon ausgegangen, dass zur Zeit ca. 50.000 – 60.000 engl. Limiteds ( private limited company by shares) mit ausschließlichem Verwaltungssitz in Deutschland geschäftlich tätig sind. Allein diese Zahl rechtfertigt es, sich näher mit dieser Gesellschaftsform zu befassen.
Sinn und Ziel dieser Gruppe:
In dieser Gruppe sollen Vor- und Nachteile der Limited dargestellt und diskutiert werden. Es sollen Fragen rund um die Limited beantwortet werden und es werden kleine Hilfestellungen gegeben. Angesprochen werden sollen nicht nur Inhaber einer Limited, sondern auch diejenigen, die „Probleme“ mit einem Geschäftspartner haben, der sein Geschäft in der Rechtsform der Limited betreibt.
Zentrale Themen:
Pflichten und Aufgaben in UK und in Deutschland
Worauf muss ein Limited Director achten
Haftungsverfassung und Stammkapital
Gründungs- und Folgekosten
Einsatzmöglichkeiten (insbes. Auslagerung von Betriebsrisiken und Betriebsaufspaltung)
Bildung von Holdingstrukturen
Limited & Co. KG
Besteuerung der Limited in Deutschland und UK
Limited vs. Unternehmergesellschaft
Mitglieder:
Mitglied werden kann jeder Interessierte. Es wird aber gebeten von polemischen Äußerungen zur Limited abzusehen.
Ihr
Rechtsanwalt Michael Klose
Geschäftsführer Ltd-Verband Interessenvertretung internationaler Rechtsformen in Deutschland