Group: Die englische Limited in Deutschland

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  • Re^23: Dauerhafte Steuerbefreiung in UK? 30 Oct 2009, 07:41 am

    Moin,

    kommt das nur mir seltsam vor hier?


    An sich ist es allgemein so, daß man da Steuern zahlen muß, wo man Geschäfte macht.
    Mindestens dort muß man in aller Regel auch entsprechende Erklärungen abgeben.

    Hat die Gesellschaft in einem anderen Land ihren eingetragen Sitz, wird sie dort meist automatisch ebenfalls vor Ort steuerlich erfaßt. Macht sie in diesem Land keine Geschäfte, kann sie sich mitunter dort von der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen befreien lassen, siehe zB England.

    Gilt aber umgekehrt zB für deutsche GmbHs mit Geschäft nur im Ausland nicht (aber manchmal auf dem kleinen Dienstweg bei völlig ruhenden Gesellschaften möglich...).


    Ihre Darstellung liest sich etwas widersprüchlich. Nur für den theoretischen Fall, daß Sie planen, auf irgendeine "schlaue" Art Steuern zu "vermeiden": So etwas wird zumindest vom deutschen Fiskus inzwischen ziemlich hart verfolgt, auch für kleinere Beträge, auch mit Gefängnis.

    Ansonsten wäre für Sie möglicherweise hilfreich, wenn Sie mitteilen könnten, wo überwiegend
    - Ihre Geschäftsleitung sich aufhalten wird
    - Ihre Kunden sich befinden werden
    - Ihr Produkt erzeugt werden wird
    und was Ihr Produkt ist.

    Dann läßt sich auch sagen, ob in England Steuererklärungen abgegeben werden sollten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lang
  • Re^24: Dauerhafte Steuerbefreiung in UK? 30 Oct 2009, 08:29 am

    Guten Morgen Herr Lang.

    kommt das nur mir seltsam vor hier?
    Ihre Darstellung liest sich etwas widersprüchlich. Nur für den theoretischen Fall, daß Sie planen, auf irgendeine "schlaue" Art Steuern zu "vermeiden": So etwas wird zumindest vom deutschen Fiskus inzwischen ziemlich hart verfolgt, auch für kleinere Beträge, auch mit Gefängnis.
    Vielen Dank für die klärende Darstellung, in der ich Ihnen voll und ganz zustimme.
    Der Klarheit halber darf ich dann noch das Wort "Steuerhinterziehung" hinzufügen, welches den weiteren Weg klarer beschreibt.

    Schönen Tag noch und viel Erfolg

    R. Witt
  • Re^25: Dauerhafte Steuerbefreiung in UK? 30 Oct 2009, 09:25 am

    Moin,

    noch ein Nachsatz zum Thema USt - ID:

    Es ist grundsätzlich in 95% der Fälle eine gute Idee, die zu haben, weil
    - sie auf Rechnungen und im Impressum im Geschäftsverkehr mit Deutschland angegeben werden kann
    - die alternativ möglich Angabe der allgemeinen Steuernummer Mißbrauch ermöglicht
    - sie doch immer mal nötig werden kann und es dann nervig für alle Seiten ist, wenn sie nicht parat ist

    Außerdem kostet sie nichts... ;-)

    Viele Grüße
    Lang
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