Moin,
kommt das nur mir seltsam vor hier?
An sich ist es allgemein so, daß man da Steuern zahlen muß, wo man Geschäfte macht.
Mindestens dort muß man in aller Regel auch entsprechende Erklärungen abgeben.
Hat die Gesellschaft in einem anderen Land ihren eingetragen Sitz, wird sie dort meist automatisch ebenfalls vor Ort steuerlich erfaßt. Macht sie in diesem Land keine Geschäfte, kann sie sich mitunter dort von der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen befreien lassen, siehe zB England.
Gilt aber umgekehrt zB für deutsche GmbHs mit Geschäft nur im Ausland nicht (aber manchmal auf dem kleinen Dienstweg bei völlig ruhenden Gesellschaften möglich...).
Ihre Darstellung liest sich etwas widersprüchlich. Nur für den theoretischen Fall, daß Sie planen, auf irgendeine "schlaue" Art Steuern zu "vermeiden": So etwas wird zumindest vom deutschen Fiskus inzwischen ziemlich hart verfolgt, auch für kleinere Beträge, auch mit Gefängnis.
Ansonsten wäre für Sie möglicherweise hilfreich, wenn Sie mitteilen könnten, wo überwiegend
- Ihre Geschäftsleitung sich aufhalten wird
- Ihre Kunden sich befinden werden
- Ihr Produkt erzeugt werden wird
und was Ihr Produkt ist.
Dann läßt sich auch sagen, ob in England Steuererklärungen abgegeben werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Lang




