Der neue Personalausweis
Der Deutschen Bundestages hat am 18.12.2008 den Entwurf des Personalausweisgesetzes in 2/3-Lesung verabschiedet, die Billigung des Bundesrates erfolgte am 13. 02. Somit sind die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen jetzt geklärt und es steht jetzt definitiv fest: Der elektronische Personalausweis kommt. Mit dem "Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" soll ein elektronischer Personalausweis im Scheckkartenformat ab 01. November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen. Die neue Dokumentengeneration wird die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen ergänzen: Zum einen als Ausweis im Internet, wobei die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, zukünftig in einem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Damit wird es möglich sein, sich im Internet elektronisch auszuweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder Online-Auktionen. zum anderen wird die Möglichkeit bestehen, die qualifizierte elektronische Signatur für E-Government- und E-Business-Anwendungen auf den Ausweis aufzuladen. Weiterhin wird der Personalausweis auch in Zukunft als sicheres Reisedokument eingesetzt werden.
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