Ein-Personen-Unternehmen in Österreich

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  • Claudia Salloker
    Claudia Salloker    Premium Member   Group moderator
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    Neue Datenschutz-Novelle seit 2010: Meldepflicht bei Datenmissbrauch oder Verlust
    Österreich ist EU-Vorreiter und dadurch gibt es eine neue Herausforderung für kleine Unternehmen

    Quelle: Pressetext
    Die mit Jänner in Kraft getretene Novelle zum Datenschutzgesetz stellt Unternehmen und persönliche Dienstleister wie Ärzte oder Rechtsanwälte vor neue Herausforderungen: Ein EU-weites Novum ist die Informationspflicht bei Datenmissbrauch. Deutschland und Österreich sind hier Vorreiter.
     
    "Damit können alltägliche Sicherheitsrisiken wie gestohlene Laptops oder verlorene USB-Sticks - je nach Datensensibilität - unangenehme Folgen haben. Vom Imageschaden bis zu Verwaltungsstrafen", erklärt Erich Scheiber, Geschäftsführer der Zertifizierungsstelle für Informationssicherheit CIS. Nach § 24, Abs. 2a der DSG-Novelle müssen Organisationen im Fall, dass Daten "schwerwiegend unrechtmäßig verwendet" werden, die Betroffenen informieren. Auf welche Weise, bleibt offen.
     
    "In der Regel wird man Rundschreiben versenden. Die Folge kann ein nicht abzuschätzender Imageverlust gegenüber Kunden, Mitgliedern, Lieferanten oder auch Mitarbeitern sein", erklärt Orlin Radinsky, Wirtschaftsjurist der Wiener Kanzlei BRAUNEIS KLAUSER PRÄNDL.

    ganzer Text: http://ow.ly/12UkL