Fischernetz

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  • Jan Popp
    Jan Popp    Group moderator
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    Angelverein wird von staatlicher Seite gegängelt!
    Für uns, den Fischereiverein Golde Aue e.V. droht das AUS unseres Vereinsheimes am Stausee Aubachtal. In Erfurt wurde ein Gesetzt verabschiedet, welche es dem Freistaat gestattet über fremdes Eigentum zu befinden. Dies kommt einer Enteignung gleich! Als der Verein von einigen Jahren das Anwesen für 40.000 DM erworben hat, wurde es natürlich deshalb getan um das Vereinsleben auf immer zu sichern, nämlich mit einem eigenen Gewässer.
    Gegenüber DDR-Zeiten hat sich im Bezug auf die staatlichen Bevormundung und Verfahrensweisen nicht viel geändert, außer dass man sich jetzt gegen staatliche wehren kann, was die über 80 Vereinsmitglieder jetzt auch machen. Uns bleibt nur die Hoffnung auf die Unterstützung durch die Stadt Greiz und ihrer Bürger.

    Liebe Angelfreunde. Unterstützt uns bitte mit eurer Meinung auf

    http://www.facebook.com/pages/Fischereiverein-Goldene-Aue-eV...
  • Alexander Bertsch
    Alexander Bertsch    Premium Member   Group moderator
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    Re: Angelverein wird von staatlicher Seite gegängelt!
    Habe ich das richtig verstanden, Ihr seid nicht Pächter, sondern Eigentümer der Immobilie? Dann könnt Ihr doch nur "enteignet" werden, wenn Ihr beispielsweise einem großen Infrastrukturprojekt im Wege steht. Und Ihr werdet anständig entschädigt. Oder ist das in der Praxis anders?
  • Holger Koeppe
    Holger Koeppe    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: Angelverein wird von staatlicher Seite gegängelt!
    Mit welcher Begründung sollt Ihr denn dort fort?
    Gibt es ein übergeordnet, gesellschaftliches Intresse an Eurem Standort oder dem Gewässer?
    Petri
  • Jan Popp
    Jan Popp    Group moderator
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    Re^3: Angelverein wird von staatlicher Seite gegängelt!
    Das hängt mit den sogenannten "Herrenlosen Speichern zusammen"

    Hier ein Zeitungsartikel dazu
    http://greiz.otz.de/web/lokal/detail/-/specific/Stausee-Auba...

    Das wird noch viel Vereine treffen. Bei uns müssen Sie sich aber die Zähne ausbeisen. Den See haben wir vor 20 Jahren gekauft. Ich denke die zeiten, als man über fremdes Eigentum befinden konnte, sind vorbei!

    Hier findet Ihr etwas zu den "Herrenölosen Speichern" . Das wird wohl in jeden Bundesland anders gehandhabt.

    http://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/wasser/novellewass...

    Wir haben auch die ganzen Jahre die Auflagen der Behörden erfüllt und beim Kauf hätte ja die Stadt auch von Ihren Vorkausrecht gebrauch machen können. Kann sich einer Vorstellen, was das für ein Kraftakt für einen Ostdeutschen Verein war 40.000 DM aufzutreiben?
  • Jan Popp
    Jan Popp    Group moderator
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    Re^2: Angelverein wird von staatlicher Seite gegängelt!
    Siehe bitte die Antwort an herr Koeppe.

    Die Bundestagsvispräsidentin hatte ich letzte Woche nach Greiz wegen des Problems eingeladen. Diese meinte auch, das dies einer Enteignung gleich kommt.
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  • Jan Popp
    Jan Popp    Group moderator
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    Re^4: Angelverein wird von staatlicher Seite gegängelt!
    Hoffen wir nicht!
    Wenn Angler keinen Spaß mehr am Hobby haben, fehlen ja auch die Leute, welche die ganzen Gewässer Pflegen.

    Man hat da immer schöne Vorstellungen. Seit 2 Jahren werden z.B. bei uns keine Krötenzäune mehr aufgestellt, weil die Leute fehlen, die Kröten dann zu sammeln.
  • Karsten Zygowski
    Karsten Zygowski    Premium Member   Group moderator
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    Re^4: Angelverein wird von staatlicher Seite gegängelt!
    R.G. schrieb:
    - bei denen ein Wasserrecht fehlt,
     
    - oder bei denen kein Wasserrechtsinhaber feststellbar ist.
     

    Soweit ich verstanden habe, ist mit dem Wasserrecht das "Staurecht" gemeint. Eine rechtliche Grundlage die darauf basiert, dass der Staubetrieb einem nützlichen Hintergrund (i.d.R. Bewässerung f.d. Landwirtschaft) hat.

    Wenn dieses Wasserrecht nicht besteht, ist die Situation echt fies, zumal in den FAQ des Ministeriums steht:

    9.Welche Rechte haben jetzige Nutzer?
    10.Welche Rechte haben Grundstückseigentümer?
    11.Welche Rechte haben die Fischereiberechtigten?

    Die Nutzer sollen möglichst früh beteiligt werden. Sie können sich im Verlauf des Verwaltungsverfahrens zur Genehmigung der Baumaßnahmen mit ihren Anforderungen einbringen. Eine Berücksichtigung erfolgt im Rahmen des Abwägungsverfahrens.

    12.Warum werden die Probleme des Grundeigentums nicht geregelt?

    Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Gefahrensituation an den Speichern und die Zuständigkeit für die Unterhaltung zeitnah zu regeln. Die Eigentumsfragen für die Grundstücke können im Thüringer Wassergesetz nicht geregelt werden. Eine Klärung wird im Nachgang erfolgen.

    Das ist echt eine Gummi-Aussage die für den Verein "tödlich" sein kann.

    Frage an den Themenstarter: Was sagt denn euer Verband dazu?

    Karsten
  • Holger Koeppe
    Holger Koeppe    Premium Member   Group moderator
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    Re^5: Angelverein wird von staatlicher Seite gegängelt!
    Habt Ihr nicht zufällig einen Anwalt in Eurem Verein der Euch aus eigenem Interesse unterstützen kann ohne gleich eine Rechnung zu schreiben? Oder kann Euch da nicht der Landesverband juristisch unterstützen?
    Petri
  • Jan Popp
    Jan Popp    Group moderator
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    Re^5: Angelverein wird von staatlicher Seite gegängelt!
    Es ist richtig, im Gesetz steht "Die Nutzer sollen möglichst früh beteiligt werden. Sie können sich im Verlauf des Verwaltungsverfahrens zur Genehmigung der Baumaßnahmen mit ihren Anforderungen einbringen. Eine Berücksichtigung erfolgt im Rahmen des Abwägungsverfahrens. "

    Genau das wurde bisher nicht gemacht. Ich habe heute mit Vorsitzenden einen benachbarten Vereins gesprochen. Denen geht es genau so und sie gehen gegen die Verfahrensweise vor. Das Staurecht wurde in den 50iger Jahren als Brachwasser ausgegeben. Wir haben es als Angelgewässer gekauft und die Stadt z.B. hat zur damaligen Zeit (1991) nicht von Ihren Vorkaufsrecht (stau erfüllt auch Hochwasserschutzfunktion) ausgeübt, da zum damaligen Zeitpunkt das Gesetzt nicht notwendig gemacht hat. 21 Jahre nach dem Kauf wird alles andere und ein verein der 120 HA Wasserfläche bewirtschaftet soll alles ausbaden?
    Mit der Wende haben alle in der DDR sich auf Demokratie gefreut. Ist Demokratie, wenn das Land einfach Maschinen anrücken lässt und an deinem Eigentum rumgedocktert? Probebohrungen macht und die Löcher nicht verschließt? Dem Überlauf seit 1,5 Jahren zuwuchern lässt, aber uns die Pflege untersagt?
    Ist Demokratie, wenn das Land eine Planung für deinen Grund und Boden macht, dich nicht einbezieht und Du (dem das Grundstück gehört) die Planungen nur über einen Anwalt zu Gesicht bekommst.
    Ich hatte mir 1989 mehr erhofft und muß sagen, vieles ist hier wir vor 1989. So wie mit uns umgegangen wird, hätte es auch vor 1989 die Parteikreisleitung des SED gemacht!