Fischernetz

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  • Alexander Bertsch
    Alexander Bertsch    Premium Member   Group moderator
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    Positionspapier: Vereinigung des DAV und des VDSF zu einem einem einheitlichen deutschen Anglerverband
    " Entwurf

    Nach der Sitzung der „12er Kommission“ und der geschäftsführenden Präsidien des
    DAV und VDSF am 04.02.2010 in Potsdam.

    Positionspapier zur Vereinigung des Deutschen Anglerverbandes
    (DAV) und des Verbandes Deutscher Sportfischer (VDSF) zu
    einem einheitlichen deutschen Anglerverband


    Ein Deutschland – ein Anglerverband


    Mit starken Wurzeln in eine gute gemeinsame Zukunft

    Der Deutsche Anglerverband (DAV) und der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) sind

    nach reiflicher Überlegung und gemeinsamer Diskussion entschlossen, sich in voller

    Selbstbestimmung und Gleichberechtigung zu einem starken Bundesverband zu vereinen.

    Wir tun dies nach 20-jähriger getrennter Existenz im vereinten Deutschland mit dem festen

    Willen, unsere gemeinsamen Interessen sowohl national als auch international wirkungsvoller

    vertreten zu können und allen Anglern in unserem Land ein verlässlicher Ansprechpartner

    und eine starke Stütze zu sein. Dazu haben beide Verbände die besten Voraussetzungen.


    Die organisierte deutsche Anglerschaft kann auf starke Wurzeln sowie eine reichhaltige

    Tradition zur Interessenvertretung ihrer Mitglieder zurückblicken. Am 31. Mai 1900 wurde

    mit dem Deutschen Anglerbund (DAB) die erste gesamtdeutsche Anglerorganisation

    gegründet. Es folgten insbesondere nach dem 1. Weltkrieg weitere regionale Anglerverbände

    sowie 1921 der Arbeiter-Angler-Bund Deutschlands (AABD). Leider gelang es trotz viel-

    fältiger Bemühungen nicht, die unterschiedlichen Interessen zu bündeln und einen einzigen

    starken Anglerverband zu schaffen.








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    So existierten bis Anfang 1933 reichsweit der DAB mit 150 000 und der AABD mit 7000

    Mitgliedern.


    1933 wurde per Zwangsvereinigung der Reichsverband Deutscher Sportangler bzw. ab 1934

    der Reichsverband Deutscher Sportfischer, ab 1943 der Reichsbund Deutscher Sportfischer

    geschaffen mit zuletzt rund 125 000 Mitgliedern.


    Nach dem Ende des Krieges mussten die Angler wiederum getrennte Wege gehen. Mit

    großem Enthusiasmus und aufopferungsvoller ehrenamtlicher Arbeit schufen sie in den

    besetzten Zonen und dann in der DDR sowie in der BRD ihre eigenen Anglerverbände und

    gaben sich damit eine neue organisatorische Heimat – ab Januar 1946 mit dem Verband

    Deutscher Sportfischer und ab Mai 1954 mit dem Deutschen Anglerverband.


    Auf Grund der unterschiedlichen politischen Rahmenbedingungen entwickelten beide

    Verbände bei grundsätzlicher gleicher Philosophie, unverzichtbarer Dienstleister für die Natur

    und das Gemeinwohl zu sein, unterschiedliche Wege zu ihrer Realisierung. Genannt seien nur

    in der Gewässerbewirtschaftung als dem Herzstück der Verbandsarbeit einerseits der gemein-

    same Gewässerfonds des DAV und andererseits die Pacht der Gewässer und ihre eigenverant-

    wortliche Pflege hauptsächlich durch die Vereine im VDSF.

    Nach der friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands gingen beide Verbände weiterhin

    eigene Wege.







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    Nun ist die Zeit reif, die Trennung zu überwinden und die Kräfte von insgesamt rund

    850 000 organisierten Anglern zu bündeln. Wir werden bewährte Traditionen fortsetzen

    und den gemeinsamen Verband zu einer starken Interessenvertretung für die Angler in

    ganz Deutschland entwickeln.


    Damit entsteht erstmals in der seit 1866 beginnenden Geschichte der organisierten deutschen

    Anglerschaft ein einheitlicher gesamtdeutscher Anglerverband für alle sozialen Schichten

    der Gesellschaft auf selbst bestimmter demokratischer Basis.

    Anders ausgedrückt: Die Gründung eines neuen gemeinsamen der Natur und dem Gemein-

    wohl verpflichteten Anglerverbandes ist nicht nur für die deutsche Anglerschaft und die

    deutsche Fischerei ein historisches Ereignis, sondern auch für ganz Deutschland. Dies zu

    beweisen ist unser fester Wille und zugleich unser hoher Anspruch.


    So können wir als starkes Mitglied im Deutschen Fischereiverband gemeinsam für die

    Unverzichtbarkeit der Berufs- und Freizeitfischerei kämpfen.

    Ein so bedeutendes politisches, psychologisches, organisatorisches und juristisches Werk

    muss vorher gut durchdacht und vorbereitet sein, dann allerdings mit Selbstbewusstsein zügig

    umgesetzt werden.


    Wir bitten alle Mitglieder, das Wachsen des neuen starken einheitlichen Anglerverbandes in

    unserem Vaterland unterstützend zu begleiten und den nicht organisierten Anglern Mut zu

    machen, nun bei uns ihre anglerische Heimat zu finden.








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    Je 6 Vertreter beider Verbände haben sich im Auftrag ihrer Hauptversammlungen hierzu in

    einer 12er Kommission zusammengesetzt, um alle Fragen und Probleme zu diskutieren und

    von allen akzeptierte Lösungen zu finden. Die Kommission ist im Ergebnis eines Rechts-

    gutachtens einheitlich der Meinung, dass der gemeinsame Verband den Status als anerkannter

    Naturschutzverband und Umweltverband erhält. Da der Verband Deutscher Sportfischer

    diesen Status bereits langjährig gesichert hat, der Deutsche Anglerverband jedoch noch nicht,

    bleibt ausschließlich aus diesem Grund die Alternative der Vereinigung beider Verbände

    durch Aufnahme des DAV in den VDSF.

    Es handelt sich jedoch um ein völlig gleichberechtigtes, die Traditionen der beiden Verbände

    wahrendes Zusammengehen, das mit dem Verschmelzungsvertrag sichergestellt ist.

    Die Absicht der Verschmelzung beider Verbände stand umfänglich zur Diskussion und

    erhielt das positive Votum der Hauptversammlungen des DAV und des VDSF.

    Zum Namen des gemeinsamen Verbandes gab es nach sorgfältiger Recherche von Varianten

    viele mögliche Namen bzw. Abkürzungen, die gegenwärtig noch geprüft werden.


    Sicher wird der gemeinsame Verband Zeit und Geduld brauchen, um seine neuen Potenziale

    und Kräfte voll zu entfalten, aber wir werden unverzüglich und mit Biss viel offensiver und

    vor allem wirkungsvoller dafür eintreten können, dass


    - der Verband als anerkannter Naturschutzverband nach § 59 des Bundesnatur-
    schutzgesetzes und als Umweltverband nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz alle
    daraus resultierenden Rechte wahrnimmt, die Interessenvertretung seiner Mitglieder
    zur Erhaltung bzw. Schaffung von Möglichkeiten und Voraussetzungen der

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    Ausübung aller Formen des waid- und hegegerechten Angelns sowie zur Erhaltung
    und Pflege der Natur, insbesondere der Gewässer, zur Hege der Fischbestände unter
    Beachtung des Tier- und Artenschutzes, auf europäischer und auf Bundesebene zu
    organisieren.

    - unsere Leistungen zur Gestaltung des Gemeinwohls, die mitgestaltende Rolle im
    kommunalen Leben, in der Öffentlichkeit und Politik mehr bekannt und besser ge-
    würdigt werden, um im gesellschaftlichen Abwägungsprozess bei unterschiedlichen
    Interessenanlagen den angelfischereilichen Belangen das notwendige Gewicht zu
    verleihen. Gemeinsam mit den Berufsfischern als unseren engsten Verbündeten
    werden wir unnachgiebig und noch wirkungsvoller für die Unverzichtbarkeit der
    Fischerei in Deutschland und Europa kämpfen. Die Zusammenarbeit mit der
    Angelgeräteindustrie, den Angelgerätehändlern und Verlagen, die einflussreiche
    Unterstützer und Sponsoren der Anglerschaft darstellen, ist zum beiderseitigen
    Nutzen weiter zu vertiefen. Eine enge Kooperation mit der Fischereiwissenschaft
    bildet die Grundlage dafür, einer tendenziell unsachlichen anglerfeindlichen
    Stimmungsmache eine fachlich fundierte Argumentation entgegen zu stellen.
    Die Medien noch mehr und nicht zuletzt auch die Künstler unseres Landes überhaupt
    für das Angeln zu interessieren, um mit ihrer Hilfe unser Hobby für die breite
    Öffentlichkeit auf hohen Niveau attraktiv darzustellen und unser Image immer
    ins richtige Licht zu rücken, wird durch das gemeinsame Auftreten der organisierten
    Anglerschaft wesentlich erleichtert. Große Wirkung hat das Bekenntnis von Spitzen-
    sportlern, Spitzenmanagern, bekannten Politikern und anderen in der Öffentlichkeit
    agierenden Persönlichkeiten, selbst zu angeln.
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    Mit der Herausgabe einer Verbandszeitschrift, die allen Mitgliedern zur Verfügung
    steht, soll der neue Verband journalistisch und fachlich begleitet werden, gleichzeitig
    soll sie Sprachrohr der Mitgliedschaft sein.

    - vor allem unser Einsatz für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen beim
    Erleben der Natur in ihrer Wechselbeziehung von Naturnutzung und Naturschutz
    vollumfänglich anerkannt wird. Das setzt die Durchsetzung von Erleichterungen
    für den frühzeitigen Einstieg zum Angeln voraus. Gemeinsam, abgestimmt mit den
    Landesverbänden, tritt der Verband dafür ein, für Kinder im Alter von 8 bis 10
    Jahren Voraussetzungen zu schaffen, das selbständige Angeln ohne ständige
    Aufsicht in allen Landesteilen Deutschlands zu ermöglichen.
    Dazu sind alle Formen einer dem jugendlichen Alter angepassten Vermittlung von
    Sachkunde zum Angeln, Tier- und Naturschutz allen Interessierten zugänglich zu
    machen und der Erfahrungsaustausch zwischen den Landesverbänden zu sichern.
    Der Verband unterstützt und fördert die Kinder- und Jugendarbeit in allen Organi-
    sationsebenen seiner Mitglieder.

    - die zu schaffenden Führungs- und Verwaltungsstrukturen des gemeinsamen Ver-
    bandes, eine effiziente, qualifizierte Interessenvertretung der Angelfischerei auf
    europäischer und auf Bundesebene gewährleisten.




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    - eine unzeitgemäße rigide ausgelegte Fischereigesetzgebung den schützenden und
    schonenden Umgang der Angelfischer mit der Natur über und unter Wasser nicht
    mehr in Frage stellt und neue, fischerereiwissenschaftliche Erkenntnisse die
    überholte Verbotsgesetzgebung aufbrechen.
    So ist die gesetzliche Orientierung der Anglerschaft auf das Töten von Fischen ohne
    diese verwerten zu können oder zu wollen wissenschaftlich und gesellschaftlich
    moralisch überholt.
    Jeder Angelfischer sollte selbst entscheiden können, ob er den gefangenen Fisch,
    außerhalb der festgeschriebenen Schonzeit und dem erreichten Schonmaß dem
    Gewässer entnimmt oder ihn zurücksetzt. Dem Hältern von gefangenen und zur
    Verwertung bestimmten Fische, in knotenlosen, geräumigen Setzkeschern während
    der Angelzeit muss der Anschein der tierschutzrechtlichen Verwerflichkeit nach-
    haltig entzogen werden. Gesellschaftliche Akzeptanz der modernen Angelfischerei,
    die weit über den Rahmen des eigentlichen Nahrungserwerbs hinaus geht, wird
    vordergründig durch die Verbesserung der Einstiegsmöglichkeit für potenzielle
    Interessenten geprägt. Die Landes- und Regionalverbände setzen in ihrem
    Wirkungsbereich den föderalen Strukturen der Fischereigesetzgebung Rechnung
    tragend die entscheidenden Akzente, dass das Angeln als eines der klassischen
    Naturerlebnisse breiten Kreisen der Bevölkerung zugänglich gemacht wird und
    Deutschland als attraktives Angelland von ausländischen Anglern besucht, erlebt
    und gewürdigt wird.



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    - alle bestehenden in die Organisationsstruktur integrierten Spezialverbände ihr
    besonderes Engagement noch besser entfalten können und das Angeln für Menschen
    mit Behinderung stärker gefördert wird.

    - unsere Castingsportler ihre Aktivitäten zur Gewinnung begeisterungsfähiger
    Nachwuchssportler abgestimmt zielgerichtet koordinieren können, um allen
    Castingsportlern Deutschlands über eine auf höchstem Niveau durchgeführte
    deutsche Meisterschaft, objektive Bestenermittlung zu garantieren. Damit schaffen
    wir günstige Voraussetzungen, dass deutsche Castingsportler auch zukünftig die
    Leistungen in der Weltspitze mit bestimmen und ihre Weltklasseleistungen in der
    Sportberichterstattung beachtet werden und ihren verdienten Platz bekommen.

    - der Verband seinen Einfluss in der Anglerschaft eines geeinten Europas nutzt, um
    einen die Kräfte bündelnden, großen europäischen Anglerverband als wirkungs-
    vollen Interessenvertreter der europäischen Anglerschaft zu etablieren. Somit wird
    der Verband seiner gewachsenen Verantwortung gerecht und mit eigenen Beiträgen
    als zuverlässiger kreativer Partner wahrgenommen.

    - die Möglichkeiten eines gemeinsamen Verbandes genutzt werden, um die entstan-
    denen Brüche zwischen Organisationsstrukturen innerhalb eines Bundeslandes
    zu harmonisieren. Die selbstständige Entscheidung des jeweiligen Landes- bzw.
    Regionalverbandes ist dabei für die zukünftige Entwicklung maßgeblich.


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    - der Gewässerfonds als freiwillige Vereinbarung zwischen Fischereiausübungs-
    berechtigten zur gemeinsamen anglerischen Nutzung von Gewässern über Vereins-,
    Verbands- und Landesgrenzen hinweg, die Voraussetzung bietet, die Angelfischerei
    möglichst freizügig und unbürokratisch für viele Mitglieder des Verbandes zu
    gestalten. Seine Erhaltung wird ausdrücklich gewünscht und unterstützt.

    - die Angler in ihren Vereinen und Verbänden national und international ihr angle-
    risches Können unter Beweis stellen und vergleichen können. Durchführung und
    Teilnahme an Hegefischen hat in den Vereinen und Verbänden der deutschen
    Anglerschaft eine lange Tradition und ist in allen Bundesländern ein fester Bestand-
    teil des Vereinslebens. Dabei werden die unterschiedlichsten Angelarten praktiziert
    mit dem Ziel der selektiven Entnahme bestimmter Fischarten. Der Fang wird erfasst,
    bewertet und die besten Fangergebnisse gewürdigt.
    Die traditionsreichen Veranstaltungen im Süßwasserangeln wie zum Beispiel:

    der Anglertreff der Vereine,
    der Anglertreff der Einzelstarter,
    der Internationale Anglertreff,
    der Anglertreff der Fliegenfischer,
    die Binnenfischertage,
    die Jugendbinnenfischertage,



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    im Meeresangeln mit:

    dem Anglertreff Brandung,
    dem Anglertreff Boot,
    dem Anglertreff Big Game,
    dem Anglertreff der Jugend,
    den Meeresfischertagen,
    den Jugendmeeresfischertagen,

    und der Deutschen Meisterschaft der Vielseitigkeitsprüfung (Casting und Angeln)
    werden durch den Verband organisiert und gefördert.
    Organisation und Durchführung dieser Veranstaltungen sowie alle weiteren Hege-
    fischen auf den unterschiedlichen Verbandsebenen, haben die Einhaltung der
    geltenden fischereirechtlichen Bestimmungen in ihrer Landesspezifik im Einklang
    mit den jeweils geltenden Bundesgesetzen zu gewährleisten. Die Teilnahme bzw. die
    Organisation von länderübergreifenden Hegefischen ist jedem Mitgliedsverband.
    freigestellt.
    Der Verband unterstützt die Teilnahme deutscher Angler an internationalen
    Veranstaltungen der C.I.P.S. und ICSF , damit verbunden ist die aktive Mitgestaltung
    der Entwicklung aller Bereiche der Angelfischerei innerhalb der C.I.P.S..
    Im Rahmen seiner Möglichkeiten setzt sich der Verband dafür ein, internationale
    Veranstaltungen, die durch die C.I.P.S. bzw. ICSF vergeben werden, in Deutschland
    zu organisieren.


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    Wir werden uns mit der Rückendeckung von Millionen organisierten und nicht organisierten
    Anglern unüberhörbar einmischen und zu Wort melden, wo es um die Interessen der Angler
    geht.
    Dabei geht es uns nicht nur um ihre Verteidigung, es geht vorrangig darum, dass in unserem
    Land wahrgenommen wird, dass Angeln viel mehr ist als Fische aus dem Wasser zu ziehen.

    Angeln ist sozial,
    Angeln ist ökologisch,
    Angeln ist selbstverständliches Recht für alle Menschen, die angeln wollen,
    Angeln ist Bestandteil unserer Natur, Kultur und Historie,
    Angeln ist unverzichtbare Dienstleistung für die Natur und das Gemeinwohl,
    Angeln ist schließlich für uns selbst unverzichtbarer Quell der Lebensfreude.

    Mit der Schaffung eines neuen starken einheitlichen Anglerverbandes in Deutschland, denken
    wir auch an die kommenden Generationen, an unsere Angel-Nachfolger und sind überzeugt,
    dass sie uns einst ebenso danken werden, wie wir uns vor den Angelpionieren verneigen, die
    im Mai 1900 den DAB schufen und damit vor 110 Jahren den ersten entscheidenden Schritt
    für die Organisation der deutschen Anglerschaft gegangen sind. Ein weiter und wie wir
    überzeugt sind ein erfolgreicher Weg liegt vor uns. Wir freuen uns darauf. "
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  • Klaus Garnatz
    Klaus Garnatz
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    Re^2: Positionspapier: Vereinigung des DAV und des VDSF zu einem einem einheitlichen deutschen Anglerverband
    "Es handelt sich jedoch um ein völlig gleichberechtigtes, die Traditionen der beiden Verbände

    wahrendes Zusammengehen, das mit dem Verschmelzungsvertrag sichergestellt ist. "

    ...was zu hoffen bleibt. Und dann gerne !
  • Fred Kotowski
    Fred Kotowski
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    Re^3: Positionspapier: Vereinigung des DAV und des VDSF zu einem einem einheitlichen deutschen Anglerverband
    Was mir Sauer aufstösst? das es nicht mal eine Mitgliederbefragung stattgefunden hat und es auch nicht vorgesehen ist.
    Da stellt sich mir die Frage, ob es wirklich soviel für den einzelnen Angler bringen wird, oder ob dann nur noch eigene Machtinteressen durchgesetzt werden, naja die Zeit wird es zeigen.
  • Alexander Bertsch
    Alexander Bertsch    Premium Member   Group moderator
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    Re^4: Information des VdSF und des DAV zum Stand der Verschmelzung zu einem einheitlichen Verband
    Information des Verbandes Deutscher Sportfischer e.V. und des Deutschen Anglerverbandes e.V. zum Stand der Verschmelzung zu einem einheitlichen Verband anlässlich des Deutschen Fischereitages 2010 in München

    06.09.2010

    Anlässlich des diesjährigen Deutschen Fischereitages in München hatten am 1. September 2010 der Verband Deutscher Sportfischer e.V. (VDSF) und der Deutsche Anglerverband e.V. (DAV) ihre Mitgliedsverbände eingeladen, um über den Stand der geplanten Fusion beider Verbände zu einem starken Bundesverband zu informieren und zu diskutieren. In den vergangenen Jahren hatte sich die Zusammenarbeit beider Verbände unter dem Dach des Deutschen Fischerei-Verbandes, in dem beide Verbände organisiert sind, immer weiterentwickelt. Der Präsident des Deutschen Fischereiverbandes, MdB Holger Ortel, war Gast beim „Arbeitskreis VDSF/DAV“ und äußerte seine feste Überzeugung, dass der wichtige Schritt zu einem einheitlichen Anglerverband für die Fischerei realisierbar sein werde. Diese Auffassung teilten alle Beratungsteilnehmer.
    Die Verhandlungen werden jedoch künftig nicht mehr die sechsköpfigen „Verhandlungskommissionen“ von VDSF und DAV führen, die bisher in der gemeinsamen „12er-Kommission“ die in den Verbänden vorhandenen unterschiedlichen Auffassungen zu beraten und für beide Seiten akzeptierbare Lösungsvorschläge zu erarbeiten hatten.
    Der Präsident des VDSF, Peter Mohnert, brachte in seinem Statement den einstimmigen Beschluss des Verbandsausschusses seines Verbandes zum Ausdruck, innerhalb der beschlossenen Zeitschiene eine Vereinigung der beiden deutschen Anglerverbände zu erreichen. Da seitens des VDSF ein einstimmig beschlossener Satzungsentwurf vorliege und auch der Verschmelzungsvertrag keine wesentlichen Veränderungen erwarten lasse, womit die beiden entscheidenden Dokumente im Wesentlichen vorliegen, sagen Präsidium und Verbandsausschuss des VDSF der „12er-Kommission“ den besten Dank für die hervorragende Arbeit.
    Die noch gegebenenfalls fehlenden Abstimmungen unterliegen der Entscheidungsbefugnis des Geschäftsführenden Präsidiums des VDSF, sodass eine Weiterführung der sehr guten Arbeit der Verhandlungskommission des VDSF in „12er-Kommission“ in der bisherigen Form nicht notwendig ist.
    Günter Markstein, Präsident des DAV, betonte, dass die auf Basis eines Hauptversammlungsbeschlusses einberufene Verhandlungskommission seines Verbandes weiterhin in bewährter Weise tätig sein und den Entscheidungsgremien des Verbandes zuarbeiten werde. Nach wie vor stehen im DAV alle wichtigen Dokumente für einen gemeinsamen Verband wie der der Satzungsentwurf zur Diskussion, um die Interessen der Angler bestmöglich berücksichtigen zu können.
    Bei nur wenigen Stimmenthaltungen bestand in München Einigkeit, innerhalb des nächsten Kalenderjahres die gleichberechtigte Verschmelzung der großen deutschen Anglerverbände abschließend vorzubereiten. Einstimmig plädierte die Gesprächsrunde dafür, den gemeinsamen Verband „Deutscher Angelfischer-Verband“, abgekürzt DAFV, zu nennen. Dieser Name wäre für die Vertreter aller Mitgliedsverbände tragbar, da in einigen Landesteilen nicht vom „Angeln“, sondern von „Angelfischerei“ die Rede ist bei der Bezeichnung des gemeinsamen Hobbys.
    VDSF und DAV sind weiterhin auf bestem Wege, ihre gemeinsamen Möglichkeiten zu bündeln und dadurch das Leistungsangebot für alle Mitglieder zu verbessern, die laufenden Kosten zu verringern und insbesondere die Interessenvertretung der deutschen Anglerschaft gegenüber der Politik und den Behörden in Deutschland und in der Europäischen Union zu verbessern.

    Offenbach und Berlin, den 06. September 2010

    Günter Markstein
    Präsident DAV

    Peter Mohnert
    Präsident VDSF