XING Cape Town - South Africa

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  • Claus Lauter
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    Bundestagswahl 2009 - Informationen zur Wahlteilnahme aus dem Ausland
    Am 27. September 2009 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag und am 7. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.

    Deutsche können auch aus dem Ausland an in Deutschland abgehaltenen
    Wahlen teilnehmen. Zu unterscheiden ist zwischen Deutschen, die sich
    (vorübergehend) im Ausland aufhalten, aber weiter in Deutschland gemeldet
    sind, und Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz
    mehr in Deutschland haben.

    1. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland
    Deutsche, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten und nach wie vor
    einen Wohnsitz in Deutschland haben, können jeweils einen Antrag auf
    Briefwahl stellen und so an allen Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags-
    und Kommunalwahlen) teilnehmen. Der Antrag für die Briefwahl kann durch
    Ausfüllen des Wahlscheinsantrags, der auf der Rückseite der
    Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, oder auch ohne Verwendung der
    Rückseite schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch)
    unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der
    Wohnanschrift gestellt werden. Bei Antritt des Auslandsaufenthalts vor
    Übersendung der Wahlbenachrichtigung, die grundsätzlich an die
    Meldeanschrift gesandt wird, wird empfohlen, mit der Wohnsitzgemeinde
    Rücksprache zu nehmen.

    2. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland
    Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr
    in Deutschland haben, können in Deutschland an Bundestagswahlen und
    Europawahlen teilnehmen. Die Teilnahme an deutschen Landtagswahlen
    sowie an deutschen Kommunalwahlen ist bei dauerhaftem Aufenthalt im
    Ausland ohne entsprechenden Wohnsitz in Deutschland in der Regel nicht
    möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von den Innenressorts der
    Länder. Die dauerhaft im EU-Ausland lebenden Deutschen können an den
    Kommunalwahlen ihres Aufenthaltslands teilnehmen.

    Weitere Infos gibt es hier:

    http://social-network.co.za/View-details/Newsletter/9-Bundes...

    und hier http://social-network.co.za/View-details/Newsletter/10-Wahl-...