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Hallo,
wenn ich z.B. eine Visagistin oder einen Assi dabei habe, lasse ich das immer komplett über mich laufen.
Warum? Weil ich denke, daß der Kunde es lieber hat, wenn er alles aus einer Hand bekommt und in diese Hand dann auch bezahlt.
Die Visagistin/der Assi stellt mir dann eine Rechnung.
Ehrlich gesagt habe ich darüber auch noch nie nachgedacht. Ich hab das irgendwie immer so gemacht.
Dieser Beitrag regt mich zum Nachdenken an, und das ist doch immer gut.;)
Ein schönes Wochenende an alle! (Wer eins hat)

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Claudia Rump
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Hallo Frau Schmidt,
wie schon in diesem Beitragsstrang geschrieben, ist es kein Problem Fremdleistungen auf der eigenen Rechnung weiter zu berechnen. Auch schon erwähnt wurde die Abgabepflicht nach dem KSVG, wenn man KSK-pflichtige Kreative als Subunternehmer beschäftigt.
Das gleiche Problem trifft aber auch Ihren Auftraggeber. Der muss nämlich von Ihrer Brutto-Rechnung seine KSK-Abgaben leisten, auch für auf Ihrer Rechnung aufgeführte technische Fremdleistung, die normaler Weise nicht der Abgabepflicht nach KSVG unterliegen. Soll heißen, wenn Sie für einen Kunden auf Reisen gehen und dafür die Reisekosten weiter berechnen oder Sie kaufen Druck und Druckvorstufe für Ihren Kunden ein und berechnen die Kosten weiter, dann entfallen für Ihren Kunden auch darauf die KSK-Abgaben, weil die eben von Ihrer Brutto-Rechnung ausgehend berechnet werden. Daher ist es für Ihren Kunden immer günstiger, wenn Fremdkosten direkt von den Fremddienstleistern an ihn berechnet werden. Wenn Sie dafür einen Handling Fee vereinbaren und auf Ihre Rechnung schreiben, dann ist das auch für Sie unproblematisch.
Wenn Sie technische Leistungen einkaufen und mit einem Aufschlag an Ihren Kunden weiter berechnen, dann ist das gewerblicher Handel und der kann Ihre Gewerbesteuerfreiheit als Freiberuflerin gefährden. Das bedeutet zusätzliche Gewerbesteuern und Zwangsmitgliedschaft in der IHK für Sie. Umgekehrt stellt das aber nicht Ihren Status als Pflichtversicherte nach dem KSVG in Frage, sodass Sie einerseits weiterhin nach Ihrem Einkommen progressiv in die Solidargemeinschaft einzahlen und andererseits wie ein »normaler« Unternehmer besteuert werden. Ich rate da zur strategischen Vorsicht.
Beste Grüße
Dirk Rehder

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Dirk Rehder Premium Member Group moderator
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Claudia - habe ich auch oft so gehandhabt!
Allerdings ist es zwei Bekannten von mir passiert, das vor einem Shootingtermin einmal das Modell und das zweite Mal eine Stylistin abgesprungen sind (krankheitsbedingt!).
Da er es auf seine Rechnung gemacht hat, war das Problem bei ihm - er hat den Vertrag gegenüber seinem Kunden nicht erfüllt!
Seitdem macht er dies eben nur "im Namen und auf Rechnung" seines Kunden via Vollmacht - passiert so etwas wieder, so hat er keinerlei Probleme seine berechtigen Ansprüche einzufordern.

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Markus Zechmann Premium Member Group moderator
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Hallo Frau Schmidt,
ja, in der Tat. Ich meine Fremdleistungen jeder Art, die von externen Zulieferern erbracht werden, die nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unterliegen.
Bei Druckaufträgen, die an eine Online-Druckerei vergeben werden, können Sie – in Absprache mit Ihrem Kunden – in dessen Namen und auf dessen Rechnung einen Account bei der Druckerei einrichten. Sie laden dann im Auftrag und zu Lasten Ihres Kunden die Druckdaten dort hoch. Ihr Kunde erhält dann direkt von der Druckerei (ohne Umweg über Sie) die Druckerei-Rechnung und Sie stellen Ihrem Kunden Ihre Arbeitsleistungen, entweder nach Zeitaufwand und Stundensatz oder nach prozentualem Anteil der Druckrechnung, zusammen mit Ihren Design-Leistungen in Rechnung. Wie ein Handling Fee für solche Tätigkeiten, die im Namen und Rechnung eines Kunden ausgeführt werden, abgerechnet wird, sollte schon im Vorwege durch ein schriftliches Angebot mit Ihrem Kunden abgestimmt werden.
So zahlt Ihr Kunde auf die Fremdleistungen, wie hier die Druckkosten, keine Abgaben an die KSK.
Sie gefährden nicht Ihren steuerlichen Status einer Freiberuflerin und riskieren keine Gewerbesteuerpflicht und keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK. (Ich glaube kaum, dass die IHK eine Interessenvertretung für Designer ist, in keinem Fall ist sie ein Ersatz für die AGD.)
Bei höheren Druckkosten laufen Sie nicht Gefahr für Ihren Kunden die Bank spielen zu müssen, da die Druckerei keinen Vertrag mit Ihnen, sondern mit Ihrem Kunden abschließt.
Und letztlich erhält Ihr Kunde ein Höchstmaß an Transparenz, was Akzeptanz und Vertrauen erzeugt – die Basis für eine lange erfolgreiche Zusammenarbeit.
Wie gesagt, ob es sich nun um Leistungen einer Druckerei, der Druckvorstufe, von Folienbeschriftern, von Programmierern usw. handelt, spielt hierbei keine Rolle. Entscheidend ist, wenn Sie diese Kosten über Ihre Rechnung laufen lassen, dann fallen für Ihren Kunden die prozentualen KSK-Abgaben auch für diese Leistungen an. Wenn die Leistungen direkt an Ihren Kunden berechnet werden, eben nicht.
Beste Grüße
Dirk Rehder

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Dirk Rehder Premium Member Group moderator
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