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Ralf Wenzel Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Moin moin,06 Feb 2012, 10:46 amBetriebsstätte bei Freiberuflern
gegeben sei ein freiberuflicher Berater, der hauptsächlich beim Kunden arbeitet. Dieser will seine Privatadresse nicht im Schriftverkehr mit den Kunden verwenden, sondern bedient sich eines Büroservice, der die Post einscannt und ihm so zeitnah und ortsunabhängig zur Verfügung stellt. In regelm. Abständen bekommt er dann die Originale per Post nach Hause zugestellt.
1. Muss die Adresse (die er als Absender für die Post verwendet und auch Rechnungsanschrift für alle eingegangenen Rechnungen gilt) als Betriebsstätte angemeldet werden?
2. Was muss er dazu tun?
3. Geht das auch rückwirkend?
Diese Betriebsstätte ist mit keinerlei zusätzlichen Kosten verbunden, es handelt sich um eine kostenlose Dienstleistung.
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Hans Jürgen Rosen Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Fragen Sie doch Ihren Steuerberater :-)06 Feb 2012, 12:08 pmRe: Betriebsstätte bei Freiberuflern
Was Sie beschreiben ist keine Betriebsstätte, also auch nicht so umgangsprachlich nennen. Das ist eine Poststelle.
Problematisch wird es mit der USt als echte Anschrift in der Rechnung. Man müsste das als Postanschrift offenlegen.
Beste Grüße
HJR
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Ralf Wenzel Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Hans Jürgen Rosen schrieb:06 Feb 2012, 12:17 pmRe^2: Betriebsstätte bei Freiberuflern
Fragen Sie doch Ihren Steuerberater :-)
Ich habe zwei gefragt und zwei gegensätzliche Aussagen erhalten :-/
Was Sie beschreiben ist keine Betriebsstätte, also auch nicht so umgangsprachlich nennen. Das ist eine Poststelle.
Problematisch wird es mit der USt als echte Anschrift in der Rechnung. Man müsste das als Postanschrift offenlegen.
Auch wenn beide Adressen steuerlich zum selben Finanzamt gehören? Wie legt man es als Postanschrift offen? Darf man diese Adresse als Impressumsadresse auf der Webpräsenz verwenden? ;)
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Ralf Wenzel Premium MemberThe company name is only visible to registered members.B.R. schrieb:06 Feb 2012, 12:21 pmRe^2: Betriebsstätte bei Freiberuflern
Also Betriebsstätte ist v. a. steuerrechtlich ein wichtiger Begriff.
Das ist mir klar.
Beispielsweise, wenn die Frage zu klären ist, wo Sie Ihre Leistung erbringen und wo (= in welchem Land) Sie welche Steuern (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer usw.) zu zahlen haben.
Das wäre für beide Adressen dasselbe Finanzamt.
Sie mit Ihrem Steuerberater abklären, der dazu aber sicherlich noch nähere Informationen benötigen wird. -- Daneben kann es auch ein steuerliches Thema werden, wie die Fahrten zum dem was Sie als "Betriebsstätte" bezeichnen steuerlich zu bewerten sind.
Ich fahre da nicht hin. Was soll ich da? ;)
Das kann im Einzelfall durchaus komplizierter werden als erwartet, aber auch hier sollte Ihnen Ihr Steuerberater rechtssichere Ratschläge geben können.
Zwei Steuerberater, zwei Meinungen. Nun bin ich verwirrt. Darum frage ich hier.
Mit dem Begriff der Betriebsstätte könnten Sie aber auch das Thema der Ladungsfähigen Anschrift gemeint haben. Der tiefere Sinn der ladungsfähigen Anschrift ist nicht nur, dass man Sie mit unangenehmer aber auch angenehmer Post erreichen kann, sondern auch, dass Sie beispielsweise Post mit rechtlich wirksamen Fristsetzungen unmittelbar erhalten, um diese Fristen selbst auch nutzen zu können
Das wäre eher die o. g. "Betriebsstätte" als zuhause, weil zuhause die ganze Woche über keiner ist, der einen Brief öffnen könnte.
Mir geht es lediglich darum, dass dem Unternehmer nicht alle Eingangsrechnungen "um die Ohren gehauen werden", nur weil die falsche Adresse draufsteht.
(z. B. um einen Berater zu konsultieren oder um selbst fristgerecht Einspruch einlegen zu können). -- Die ladungsfähige Anschrift ist dabei für die übliche Geschäftspost gedacht. Eine evtl. Lieferadresse für die Entgegennahme von Waren und Arbeitsmitteln kann davon durchaus abweichen.
Die Lieferadresse ist i. A. die Poststation um die Ecke, das ist das kleinere Problem.
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Dr. Herbert PatschkaThe company name is only visible to registered members.Wie schaut das steuerlich aus?20 Feb 2013, 2:38 pmRe: Betriebsstätte bei Freiberuflern Einkommensteuer
Beispiel
Betriebsstandort Bratislava, Slowakei, Kunden sind in Österreich oder Deutschland.
Wo ist die Einkommenssteuer zu bezahlen?
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Jens Wiswede Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Hallo,20 Feb 2013, 7:21 pmRe: Betriebsstätte bei Freiberuflern
einen Hinweis findet man hier:
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
..."wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet."
D.h. *regelmäßige* Betriebsstätte ist dort wo die Tätigkeit üblicherweise ausgeführt wird.
Auswärtstätigkeiten begründen dagegen keine Betriebsstätte, da sich diese regelmäßig ändern wird (auch wenn ein Projekt mal mehrere Monate dauert). Bloßes Tätigwerden in den Räumen des Vertragspartners begründet keine Betriebsstätte (BFH, Urteil vom 4.6.2008 - I R 30/07).
Mithin kann auch das Home-Office die Betriebsttätte (steuerrechtlich) und damit ladungsfähige Adresse sein (Gericht). Die Postservice-Adresse wäre dann aber *keine* Betriebsstätte, auf allen Briefbögen MUSS die Privat-Anschrift angegeben werden.
Speziell im Ausland könnte man noch mit § 12 AO argumentieren.
Wobei auch diese eine feste Einrichtung sein muss, die zumindest eine "Stätte der Geschäftsleitung" sein muss, also der Ort wo man zentral alle operativen Entscheidung fällt.
Hier kommen dann z.B. auch Doppelbesteuerungsabkommen ins Spiel, hier muss man genau lesen oder einen Rechtsanwalt bemühen!
Zumeist greifen die Regeln ab 183 Tage. D.h. Betriebsstandort ist zwar noch immer Bratislava, aber wenn man als Slovake länger als 183 Tage beim z.B. deutschen Kunden agiert (oder etwas länger mit Heimfahrten), dann ist man in Deutschland steuerpflichtig (Einkommenssteuer, nicht betriebliche Steuern, die es aber bei einem Freiberufler nicht gibt)!
Es gibt keine Spezial-Regelung für Freiberufler, es wird üblicherweise von gewerblich geredet oder wie ganz oben von beruflicher Betätigung. Für Freiberufler gilt es aber vergleichbar.
Diese Fragen sind recht komplex, daher sollte man im Zweifel einen Spezialisten befragen.
