Freelance Projects Exchange

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  • David Ross
    David Ross
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    Ich stimme Herr Hoffmeister zu. Allerdings mit Ust. gibt es kein Problem. Der rechnungs Empfänger bestimmt die Ust. Regeln, egal wo die Dienste geleistet worden sind.

    Konkret: Firmensitz (auch als Freiberufler) in D, Rechnungsempfänger D, dann ist Mwst. zu berechnen. Eine der Parteien in Ausland (Legal) angemeldet keine Mwst fällig.

    Die meisten (0815) Steuerberater und Finanzämte haben keine Ahnung, aber die Rechtslage ist eigentlich klar.

    In der EG gibt es keine Einschränkungen wo und wie Lang man arbeiten darf, nur wegen der 183 tage Regel aufpassen, sonnst könnte Einkommensteuer im Ausland fällig sein.

    Wenn der Steuerberater nicht mal das weisst - wechseln, ganz schnell.
    This post was modified on 20 Apr 2011 at 09:16 am.
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  • Hans Jürgen Rosen
    Hans Jürgen Rosen    Premium Member   Group moderator
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    Erschreckt mich, aber wenn das die Erfahrung ist.
    Tatsächlich sind die neuen Umsatzsteuerregeln zu Sonstigen Leistungen im B2B-Bereich eigentlich verständlich, sollte jeder Steuerberater beherrschen bzw. zeitnah nachschlagen können.
    Beste Grüße
    HJR