Freelance Projects Exchange
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David RossThe company name is only visible to registered members.Ich stimme Herr Hoffmeister zu. Allerdings mit Ust. gibt es kein Problem. Der rechnungs Empfänger bestimmt die Ust. Regeln, egal wo die Dienste geleistet worden sind.20 Apr 2011, 09:13 amRe^2: Freiberuflich im EU-Ausland, Rechnung nach D. Gefahren?
Konkret: Firmensitz (auch als Freiberufler) in D, Rechnungsempfänger D, dann ist Mwst. zu berechnen. Eine der Parteien in Ausland (Legal) angemeldet keine Mwst fällig.
Die meisten (0815) Steuerberater und Finanzämte haben keine Ahnung, aber die Rechtslage ist eigentlich klar.
In der EG gibt es keine Einschränkungen wo und wie Lang man arbeiten darf, nur wegen der 183 tage Regel aufpassen, sonnst könnte Einkommensteuer im Ausland fällig sein.
Wenn der Steuerberater nicht mal das weisst - wechseln, ganz schnell.
This post was modified on 20 Apr 2011 at 09:16 am. -
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Hans Jürgen Rosen Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Erschreckt mich, aber wenn das die Erfahrung ist.17 May 2011, 12:52 pmRe^4: Freiberuflich im EU-Ausland, Rechnung nach D. Gefahren?
Tatsächlich sind die neuen Umsatzsteuerregeln zu Sonstigen Leistungen im B2B-Bereich eigentlich verständlich, sollte jeder Steuerberater beherrschen bzw. zeitnah nachschlagen können.
Beste Grüße
HJR
