Hallo Herr Dr. Lutz
da das Jahr dem Ende zugeht, stehen wieder Steuererklärungen an. Dazu habe ich eine Frage.
Seit Oktober 2008 lebt und arbeitet mein Mann in der Schweiz. Zuvor in Deutschland hatten wir bereits eine doppelte Haushaltsführung, da mein Mann ebenfalls auswärts gearbeitet hat. Dies hat auch in den Steuererklärung immer Berücksichtigung gefunden.
Ist es nun möglich und sinnvoll, die 3 Monate (Oktober bis Dezember 2008) ebenfalls als doppelte Haushaltsführung anzugeben?
Für 2009 verhält es sich so, daß ich seit Oktober ebenfalls meinen Wohnsitz in der Schweiz habe, und wir keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben. Bis September war ich in Deutschland als Selbständige tätig, aber meine Firma ist zum September vollständig aufgegeben.
Recht vielen Dank für Ihr Bemühen
freundliche Grüße Ulrike Petzka

