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Deutsche in der Schweiz

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  • doppelte Haushaltsführung im Jahr des Umzugs 04 Nov 2009, 3:29 pm

    Hallo Herr Dr. Lutz

    da das Jahr dem Ende zugeht, stehen wieder Steuererklärungen an. Dazu habe ich eine Frage.

    Seit Oktober 2008 lebt und arbeitet mein Mann in der Schweiz. Zuvor in Deutschland hatten wir bereits eine doppelte Haushaltsführung, da mein Mann ebenfalls auswärts gearbeitet hat. Dies hat auch in den Steuererklärung immer Berücksichtigung gefunden.
    Ist es nun möglich und sinnvoll, die 3 Monate (Oktober bis Dezember 2008) ebenfalls als doppelte Haushaltsführung anzugeben?
    Für 2009 verhält es sich so, daß ich seit Oktober ebenfalls meinen Wohnsitz in der Schweiz habe, und wir keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben. Bis September war ich in Deutschland als Selbständige tätig, aber meine Firma ist zum September vollständig aufgegeben.

    Recht vielen Dank für Ihr Bemühen

    freundliche Grüße Ulrike Petzka
  • Re: doppelte Haushaltsführung im Jahr des Umzugs 04 Nov 2009, 4:17 pm

    Hallo Frau Petzka

    Für 2008 (und im Jahre 2009 bis September 09) könnten Sie die doppelte Haushaltführung geltend machen, sofern Ihr Mann als internationaler Wochenaufenthalter gegolten hat (Voraussetzungen: Ihr Mann war weiterhin in D gemeldet und ist regelmässig an den Wochenenden nach D gefahren). Steuerlich macht dies aus Ihrer Sicht betrachtet sicherlich Sinn.

    Freundliche Grüsse

    Peter Lutz
  • Re^2: doppelte Haushaltsführung im Jahr des Umzugs 05 Nov 2009, 11:02 am

    Hallo, Herr Dr. Lutz

    danke für die schnelle Antwort.
    Mein Mann war allerdings seit Oktober 2008 in Deutschland abgemeldet. Kann er dennoch die doppelte Haushaltsführung ansetzen?
    Für 2009 hatten wir gehofft, daß er durchgehend nur noch in der Schweiz und nicht mehr in Deutschland versteuert wird. Ist das möglich?

    Freundliche Grüße
    Ulrike Petzka
  • Re^3: doppelte Haushaltsführung im Jahr des Umzugs 05 Nov 2009, 11:52 am

    Hallo Frau Petzka

    Da Ihr Mann in Deutschland abgemeldet war, kann er in der Schweiz die doppelte Haushaltführung nicht mehr geltend machen. Zumindest entspricht dies der gängigen Praxis der Steuerbehörden. Versuchen können Sie es natürlich dennoch.

    Für 2009 sollte das Einkommen Ihres Mannes allein in der Schweiz steuerpflichtig sein. Allenfalls gilt es aber Art. 4 Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten; vgl. hierzu folgenden Link:

    http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_672_913_62/a4.html

    Freundliche Grüsse

    Peter Lutz

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