Gründerforum Hamburg - Hamburg wird seine Gründe(r) haben
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Uwe Twachtmann Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Facebook und Impressumspflicht
Auch wenn es sich etwas lockerer anfühlt, ist der geschäftliche Auftritt
in den großen sozialen Netzwerken geregelt. Das besagt ein aktuelles
Urteil des Landgerichts Aschaffenburg (Az.: 2 HK O 54/11).
Danach müssen Selbstständige, die sich in Sozialen Netzwerken wie
z. B. Facebook präsentieren, auch dort ein ausführliches Impressum
hinterlegen.
Das Urteil betraf einen Anbieter eines regionalen Informationsportals,
der seine Daten auch in einem Facebook-Auftritt veröffentlicht hatte.
Ein Konkurrenzunternehmen mahnte ihn ab. Begründung: Der Facebook-
Auftritt verfüge nicht über die laut Telemediengesetz vorgeschriebenen
Impressumsangaben für gewerbliche Anbieter.
Nachdem der Portalanbieter bis zur gesetzten Frist keine Unterlassungs-
erklärung abgegeben hatte, beantragte das Konkurrenzunternehmen den
Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Die Richter urteilten, dass auch auf gewerblich genutzten Facebook-Seiten
ein vollständiges und optisch wahrnehmbares Impressum vorgehalten
werde müsse. Ein einfacher Info-Button, welcher auf das eigentliche
Regionalportal und zum dortigen Impressum verlinkt, reiche nicht aus.
Bestimmt wird das den einen oder anderen Anwalt auf gute Ideen bringen.
Fanseiten-Besitzer sollte zur Sicherheit nachschauen, ob Sie den gesetz-
lichen Forderungen entsprechen.
Uwe Twachtmann
http://www.twachtmann-beratung.de
- 09 Nov 2011, 06:54 am
