Elektronische Steuerprüfung
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Gerhard Schmidt Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Gruppen-Newsletter: Elektronische Steuerprüfung - Ausgabe März 2011
Liebe Mitglieder der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung",hier die März-Ausgabe des Gruppen-Newsletters.
Ihre Moderatoren
Stefan Groß und Gerhard Schmidt
Inhalt:- Editorial: Vermerke – Referenzen – Mausklicks
- IT-Management: Serie "Steuersicher archivieren" - Scannen von Papierdokumenten (Thorsten Brand, Stefan Groß, Ivo Geis, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller)
- Prüfungspraxis: Ordnungsmäßigkeit digital geführter Erlösaufzeichnungen (Willi Härtl und Susanne Schieder)
- Management: Die neue E-Bilanz - sind Sie wirklich vorbereitet? (Magdalena Kruczynski und Christof Kurz)
- Praxisbeispiele: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung trotz fehlenden Kontierungsvermerks
- (IT-)Management: Whitepaper "E-Mail-Management in Unternehmen" des VOI
- Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"
- Pressespiegel: Aktuelle Berichterstattung anderer Medien
- Service: Kostenlose Angebote im "Forum Elektronische Steuerprüfung"
Editorial: Vermerke – Referenzen – Mausklicks
Immer wieder sind wir mit Fragen und Problemen konfrontiert, die der Übergang von der papierbasierten zur elektronischen Geschäftswelt aufwirft. Der Umgang mit Kontierungsvermerken beispielsweise, mit dem sich zwei der nachfolgenden Beiträge beschäftigen.
Die Papierwelt ist uns so vertraut, dass uns vielfach nicht bewusst ist, warum wir etwas tun. Weil dies so explizit gefordert ist? Oder weil es sich gegenüber alternativen Möglichkeiten als "best practice" herausgestellt hat, eine Anforderung zu erfüllen?
Was sind die Anforderungen im Zusammenhang mit Kontierungsvermerken? Die Anforderungen sind, dass eine Buchführung progressiv und retrograd prüfbar sein muss. Die physisch anschaulichste Erfüllung der Anforderungen in der Papierwelt wäre, wenn ein Faden am einen Ende an den Beleg und am anderen Ende an das Kontenblatt mit seiner Verbuchung geknüpft wird. Dem Faden lässt sich in beide Richtungen folgen, retrograd und progressiv. Diese logisch korrekte Lösung stößt in der Handhabung allerdings schnell an ihre Grenzen. Da liegt die Idee nahe, unsichtbare Fäden zu spinnen. Hier hat sich als "best pracice" der auf dem Beleg aufgebrachte Kontierungsvermerk etabliert. Er ist nichts anderes als eine Referenz ins Buchführungssystem, der progressiv gefolgt werden kann. Und retrograd? Da finden sich auf dem Kontenblatt Informationen, die eindeutig ins Belegablagesystem verweisen.
Abstrakter betrachtet handelt es sich bei der Kontierung eines Belegs darum, die Beleginformation um eine Referenzinformation zu ergänzen und beides zusammen aufzubewahren.
Gehen wir in die elektronische Welt, dann muss dort dasselbe geleistet werden. Die technische Umsetzung sieht da allerdings ganz anders aus. Das "best practice" ist aber auch hier klar: mit einem Mausklick vom Beleg ins Konto und vom Konto zum Beleg.
Von dieser Ideallösung, auf die es zukünftig hinauslaufen wird, sind wir oft noch entfernt und befinden uns in einer papier-elektronischen Zwischenwelt. Viele Szenarien sind hier denkbar. Jede Lösung, die einen Beleg mit einer Referenz in die Buchführung wie auch immer verbindet, erfüllt die Anforderung nach einer progressiven Prüfbarkeit der Buchführung.
Ob die Finanzverwaltung diese einfache Logik auch immer so sieht?
Ihr Gerhard Schmidt
IT-Management: Serie "Steuersicher archivieren" - Scannen von Papierdokumenten (Thorsten Brand, Stefan Groß, Ivo Geis, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller)Seit vor über 25 Jahren die ersten elektronischen Archivsystem in Deutschland installiert wurden, war und ist eines der Haupteinsatzgebiete derartiger Systeme die ordnungsmäßige Aufbewahrung gescannter Papierdokumente. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zur Scannerauswahl. Der Anwender darf von den am Markt verfügbaren Scannern diejenigen auswählen, die seinen fachlichen, funktionalen, technischen und natürlich betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfüllen - solange die geforderter Ordnungsmäßigkeit sichergestellt ist. Wie lässt sich die Ordnungsmäßigkeit erfüllen? Was ist bei der Vernichtung von Originalen zu beachten? Was, wenn ein Außenprüfer auf gescannte Dokumente zugreifen will?
Prüfungspraxis: Ordnungsmäßigkeit digital geführter Erlösaufzeichnungen (Willi Härtl und Susanne Schieder)Im zweiten Teil der dreiteiligen Serie beschäftigen sich die Autoren mit digitalen Erlöserfassungssystemen und den Anforderungen der AO für die Ordnungsmäßigkeit. Im Einzelnen: mit der Bedeutung der GoBS, mit der Anwendung der GDPdU, mit der Klassifizierung von elektronischen Registrierkassen (ECRs) in ECRs ohne elektronisches Journal mit Papier-Journalrolle, in ECRs mit elektronischem Journal und in ECRs als PC-Kassensysteme und andere PC-gestützte Erlöserfassungssysteme, sowie mit betrieblichen Aspekten zum Einsatz von ECRs. Zum Schluss werden die zwei relevanten BMF-Schreiben beleuchtet, das vom 9.1.1996 zu Erleichterungen bei Einsatz von ECRs und das vom 26.11.2010 zur digitalen Aufbewahrung von Unterlagen bei Bargeschäften.
Management: Die neue E-Bilanz - sind Sie wirklich vorbereitet? (Magdalena Kruczynski und Christof Kurz)Für Unternehmen ist eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema E-Bilanz unerlässlich, denn die Regelung geht weit über den Ersatz papierbasierter Verfahrensabläufe hinaus. Die Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen müssen frühzeitig bedacht werden. Nach dem derzeitigen Stand müssen die bestehenden Standard-Kontenrahmen um mehr als 150 Konten erweitert werden. Die Änderungen des Kontenrahmens führen zwangsläufig zu einer Änderung des Buchungsverhaltens. Der Anpassungsbedarf betrifft jedoch nicht nur das betriebliche Finanz- und Rechnungswesen selbst, sondern auch alle mit dem Rechnungswesen kommunizierenden Systeme, die Buchungsinformationen für die Finanzbuchhaltung generieren und ggf. automatisch zur Verfügung stellen.
Praxisbeispiele: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung trotz fehlenden KontierungsvermerksIn Zeiten zunehmender Digitalisierung ergeben sich in der Praxis immer häufiger Fragen, wie die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sichergestellt werden kann. Beispielsweise hinsichtlich Kontierungsvermerken. Im klassischen Fall eines Papierbeleges werden sie direkt auf diesem angebracht. Was aber bei elektronischen Belegen? Hier verweist der Deutsche Steuerberaterverband auf ein Urteil des Landgerichts Münster als Argumentationshilfe.
(IT-)Management: Whitepaper "E-Mail-Management in Unternehmen" des VOIDas VOI-Whitepaper erläutert auf 32 Seiten, wie Unternehmen E-Mail-Management in die bestehende IT-Infrastruktur eingliedern können. Eine unternehmensweite Strategie für E-Mail-Management ermöglicht die Verknüpfung der in E-Mails enthaltenen Informationen mit anderen geschäftsrelevanten Informationen, steigert somit die Qualität der Prozesse und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und hilft Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"- Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung
- Keine elektronische Signatur mehr für elektronische Rechnung erforderlich
Pressespiegel: Aktuelle Berichterstattung anderer Medien*Grüne wittern Steuerschlamperei bei schwarz-gelben Regierungen (SPIEGEL ONLINE)
* "Bayern wird zur Steueroase" (sueddeutsche.de)
* Neue Steuerfahnder-Einheit steht (WELT ONLINE)
* Traditionelle Vorschriften und die GDPdU (CHIP Online)
* Wie IT-Abteilungen Risk Management besser vorantreiben (IT-BUSINESS)
* Compliance vom deutschen Mittelstand unterschätzt (silicon.de)
* Steuerfahnder bringen nicht, was ihre Lobby verspricht (markt intern)
* So wird der Nutzen der IT sichtbar (COMPUTERWOCHE)
Service: Kostenlose Angebote im "Forum Elektronische Steuerprüfung"* Verzeichnis für Steuerberaterkanzleien mit GDPdU-Service
* Veranstaltungskalender
* Pressespiegel
* Newsletter (mit redaktionellen Meldungen sowie Meldungen vom Markt für Lösungsanbieter)
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Dieser Newsletter wurde von Moderator Gerhard Schmidt für die Gruppe "Elektronische Steuerprüfung" verfasst.
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- 01 Apr 2011, 08:23 am
