Elektronische Steuerprüfung

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  • Gerhard Schmidt
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    Gruppen-Newsletter: Elektronische Steuerprüfung - Ausgabe Oktober 2010



    Liebe Mitglieder der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung",

    hier die Oktober-Ausgabe des Gruppen-Newsletters.

    Ihre Moderatoren

    Stefan Groß und Gerhard Schmidt





    Inhalt:



    Editorial: Auf dem Weg zur Steuerprüfung in Echtzeit

    Unternehmen untereinander müssen elektronische Rechnungen stellen und ihre Transaktionen über Geschäftskonten abwickeln. Rechnungen an Privatkunden für Transaktionen über 3.000 € werden ebenfalls nur in elektronischer Form akzeptiert. Die Steuerbehörden haben direkten Zugriff auf die elektronischen Daten. So sieht es in Griechenland nach der jüngsten Steuerreform aus. Brasilien geht noch weiter. Dort müssen Rechnungen erst elektronisch im Finanzamt eingereicht werden, wo sie elektronisch signiert werden, danach erst darf eine Warenlieferung zusammen mit den signierten Begleitpapieren auf die Reise gehen. Mexiko wird ab dem kommenden Jahreswechsel in dieselbe Richtung gehen.

    "In den nächsten beiden Jahren werden in Europa die rechtlichen Grundlagen für eine Pflicht zum elektronischen Rechnungsaustausch geschaffen. Bis 2015 werden die Finanzbehörden dann zu einer Rechnungsprüfung in Echtzeit übergehen." So die Prognose des international renommierten Unternehmensberaters und Marktanalysten Bruno Koch in seinem Ausblick beim kürzlich zu Ende gegangenen zum "European EXPP Summit", dem führenden europäische Fachkongresses für elektronischen Rechnungsaustausch.

    Treibkraft für diese Entwicklung sei die Krise der Staatsfinanzen. Dieser soll mit höheren Steuereinnahmen begegnet werden. Vorreiter seien Insbesondere Länder mit großer Schattenwirtschaft und gleichzeitig etablierter Kontrollkultur. Dazu gehören neben Deutschland auch Griechenland, Italien, Portugal, Frankreich, Spanien und Belgien.

    Den frischen Wind, der in diese Richtung weht, spüren wir schon jetzt immer deutlicher. Wo immer und wie immer es dem Fiskus möglich ist, beschafft er sich elektronische Daten aus den Unternehmen. Jüngstes Beispiel dafür ist die E-Bilanz, die ab 2011 von allen bilanzierenden Unternehmen gefordert wird. Ob deren Einführung klappen kann und wird, bezweifelt nicht nur die Wirtschaft, sondern auch erfahrene und besonnene Mitglieder der Finanzverwaltung. Doch die E-Bilanz wird wohl wie vorgesehen durchgepeitscht.

    Auch daran werden wir uns gewöhnen müssen, dass der technisch-organisatorischen Unternehmensrealität entfremdete Politiker und Ministerialbürokraten beim Drehen an der Steuerschraube weit über das Ziel hinausschießen und praktisch Unmögliches fordern. Szenarien wie das, dass Mitte Dezember ein Jahressteuergesetz für das neue Jahr beschlossen wird, dessen Umsetzung in den Unternehmen jedoch wochenlange Vorbereitung erfordert, sind nicht unbedingt auszuschließen.

    Wie wäre es, wenn wir ganz freiwillig schon heute unserem Finanzamt eine Freude machen und seinen Datenhunger stillen, indem wir ihm alle unsere Rechnungen schicken? Nicht elektronisch, sondern als Fax, schließlich sind Papierrechnungen ja noch erlaubt. Zumindest das Gefühl für technisch-organisatorische Zusammenhänge können wir beim Fiskus durch die dort dann auflaufenden Papierberge wecken.

    Ihr Gerhard Schmidt



    Aus dem BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE

    Aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - UStR 2008) vom 6. Oktober 2010 werden die UStR 2008 mit Wirkung vom 1. November 2010 aufgehoben. An ihre Stelle tritt der - zeitlich nicht befristete - Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Änderungen gegenüber den Regelungen der UStR 2008 im Zusammenhang mit Rechnungen sind unter anderem: Kontoauszüge können Rechnungen sein. Die Verpflichtung zur Rechnungerteilung entfällt, wenn bestimmte Leistungen steuerfrei sind und den Leistungsempfänger grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend. Bei elektronisch übermittelten Rechnungen hat der Unternehmer neben der Rechnung auch die Nachweise über die Echtheit und die Unversehrtheit der Daten aufzubewahren. Die Speicherung der elektronischen Rechnung hat auf einem Datenträger zu erfolgen, der Änderungen nicht mehr zulässt.

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    Aus dem BMF: Stellungnahmen der Verbände zur E-Bilanz

    Das BMF hat die gesammelten Stellungnahmen der Verbände zur E-Bilanz veröffentlicht. Wesentliche Kritikpunkte sind : Fehlende Rechtsgrundlagen. Die hohen Kosten für die Unternehmen. Gliederungsumfang und Detaillierungsgrad. Technische Probleme bei der Datenfernübertragung. Praktikabilität und Vermittelbarkeit der Taxonomie Steuer. Gefordert wird insbesondere eine Verschiebung der Einführung um ein Jahr, da die Vorbereitung dafür in den Unternehmen bis zum kommenden Jahreswechsel nicht leistbar ist.

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    Aus dem BMF: Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2009 veröffentlicht

    Die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2009 mit den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben für die Kalenderjahre 2009 und 2010 steht auf den Seiten des BMF seit Anfang Oktober zum Download zur Verfügung. Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

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    Rechtsprechung: Eingescannte Unterschrift erfüllt Schriftformanforderungen gegenüber Finanzgericht

    Eine mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten durch Telefax eingelegte Klage entspricht jedenfalls dann den Schriftformanforderungen des § 64 Abs. 1 FGO, wenn sie von dem Bevollmächtigten an einen Dritten mit der tatsächlich ausgeführten Weisung gemailt wird, sie auszudrucken und per Telefax an das Gericht zu senden.

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    (IT-)Management: ISACA stellt neues umfassendes Geschäftsmodell zur Informationssicherheit vor

    Trotz Einsatz modernster Technologie werden Unternehmen in aller Welt noch immer von Verstößen gegen die Informationssicherheit heimgesucht. Eine Lösung dieser Probleme erfordert mehr als nur technische Vorrichtungen und Software. Um Experten für Informationssicherheit umfassende Leitlinien zu bieten, die personen-, verfahrens-, unternehmens- und technologiebezogene Aspekte der Informationssicherheit behandeln, hat ISACA die Ergebnisse eines zweijährigen Forschungs- und Expertengutachtens veröffentlicht: das Business Model for Information Security (BMIS), das kostenlos herunter geladen werden kann.

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    Pressespiegel: Aktuelle Berichterstattung anderer Medien

    * Unternehmen sind schlecht auf Datenklau vorbereitet (FTD)
    * Ganz Europa jagt Steuerhinterzieher (Handelsblatt)
    * Wenn die Ex den Steuersünder anzeigt (HNA.de)
    * Der Kampf des Mittelstands mit dem Compliance-Management (Arbeit und Arbeitsrecht)
    * Aufrecht untergehen (FTD)

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    * Verzeichnis für Steuerberaterkanzleien mit GDPdU-Service
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    * Pressespiegel
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    Dieser Newsletter wurde von Moderator Gerhard Schmidt für die Gruppe "Elektronische Steuerprüfung" verfasst.

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