Elektronische Steuerprüfung

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  • Harald Becker
    Harald Becker    Premium Member
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    Bitte geben Sie mir ihre (SAP-) Finanzbuchhaltung auf einem Datenträger?!
    Im Rahmen einer Auftragsprüfung ist es nun also passiert. Der Betriebsprüfer hat bei einer Konzerntochter die Finanzbuchhaltung auf einem Datenträger angefordert. Das mittelständische Unternehmen nutzt SAP, wie das in Konzernen häufiger vorkommt.
    Solche pauschalen Anfragen sind leider kein Einzelfall. Wahrscheinlich hatte der Prüfer bisher mit weniger komplexen Buchhaltungspaketen zu tun. Ich halte solche Anfragen für unverhältnismäßig, ein differenzierteres Vorgehen kann hier erwartet werden. Wie heißt es u.a. in der BpO: "Bei der Anordnung und Durchführung von Prüfungsmaßnahmen sind im Rahmen der Ermessensausübung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel und des geringstmöglichen Eingriffs zu beachten". Die Frage nach der Finanzbuchhaltung ist zu allgemein. Auch wenn der Prüfer eine Auflistung von 200 Prüfschritten inkl. benötigter Felder für die Prüfung mittels AIS TaxAudit vorlegen sollte, geht das zu weit. Das gilt auch für die Frage nach allen Rückstellungsberechnungen eines Kalenderjahres, die mittels Excel durchgeführt wurden. In der BpO steht u.a.: "DIe Außenprüfung ist auf das Wesentliche abzustellen".
    Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

    Viele Grüße
    Harald Becker
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  • Harald Becker
    Harald Becker    Premium Member
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    Re^2: Bitte geben Sie mir ihre (SAP-) Finanzbuchhaltung auf einem Datenträger?!
    Sehr geehrte Herren Dorner, Sonntag und Dörr,

    vielen Dank für Ihre Antworten auf meinen Beitrag. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden möchte ich noch einmal folgende Aussagen unterstreichen:

    -ja, natürlich hat der Prüfer die Möglichkeit Z1, Z2 und Z3 wahlweise zu verwenden
    -ja, natürlich ist das betreffende Unternehmen auf alle Zugriffsformen bez. der steuerrelevanten Daten vorbereitet
    -ja, natürlich kann der Prüfer Excel-Dateien mit Rückstellungsberechnungen anfordern
    -ja, natürlich gibt es Mitarbeiter der Finanzverwaltung, die sich mit SAP auskennen

    Meine kritischen Anmerkungen beziehen sich auf
    - "alle" Fibu-Daten
    - "alle" Rückstellungsberechnungen
    -"alle" TaxAudit-Makros.

    Die Firmen sollten nachdenken, ob sie die Frage nach "allen Daten" mit der Herausgabe von allen Daten beantworten. Mit dem "Wesentlichen der Außenprüfung" ist nicht jedes Konto mit jeder Bewegung gemeint. Auch um Steuerausfällen vorzubeugen, wird nicht die gesamt Buchhaltung benötigt. Aus Sicht eines Unternehmens können auch nicht alle 200 Prüfmakros von AIS TAxAudit wesentlich sein. Ihre IT wird es Ihnen danken.

    Ich stimme Herrn Sonntag zu. Dort wo es solch pauschale Anfragen gibt, ist das Gespräch zu suchen.
    Übrigens. Bisher ist es in den mir bekannten Fällen gelungen, im Gespräch mit den Mitarbeitern der Finanzverwaltung eine angemessene und sinnvolle Datenübergabe zu vereinbaren. Ich habe die Hoffnung, dass dies in dem vorliegenden Fall auch möglich sein wird. Besser wäre natürlich, wenn im Jahr sieben der GDPdU gleich präzise Anforderungen gestellt würden. Dann könnte man sich die Diskussionen sparen.

    Da sich bisher lediglich ein steuerpflichtiges Unternehmen gemeldet hat, handelt es sich bei der pauschalen Anfrage möglicherweise doch um einen Einzelfall.

    Mit freundlichen Grüßen
    Harald Becker
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  • Rainer Böhle
    Rainer Böhle
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    Re^2: Bitte geben Sie mir ihre (SAP-) Finanzbuchhaltung auf einem Datenträger?!
    Sehr geehrter Herr Sonntag,

    Ihren Beitrag habe ich so verstanden, dass die Mitarbeiter des Unternehmens (des Steuerpflichtigen) eine Bringe-Schuld gegen über dem Außenprüfer zu erfüllen hätten.

    Ich sehe es genau umgekehrt: der Außenprüfer, der sich ggf. von einem EDV-Fachprüfer unterstützen lässt, definiert seine Wünsche und ist in der Pflicht, diese zu konkretisieren. Einen Wunsch nach "alle Daten der Buchhaltung" habe ich im Rahmen einer Außenprüfung bei einer Tochtergesellschaft auch schon erhalten und so beantwortet: "Bitte spezifizieren Sie in Hinblick auf die vorhandenen steuerlich relevanten Datenmenge ihre Wünsche, damit wir einen passgeneuen Datenträger zur Verfügung stellen konnten". Anschließend habe ich von der Prüfung nichts mehr gehört. Sie wurde mit dem Z1-Zugriff abgeschlossen.

    Wenn der Außenprüfer sagen würde "Bitte ein Buchungsjournal auf CD", dann kann ich das umsetzen. Mit dem Wunsch nach "alle Daten" bleibt offen, was tatsächlich gewollt ist.

    Im Rahmen meiner Tätigkeit in der Arbeitsgruppe GDPDU der DSAG Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e.V. führen wir einen Dialog mit Vertretern der Finanzverwaltung. Wir sprechen über alle Belange des Datenzugriffs auf SAP-Systeme, im Zentrum stehen Fragen der Datenträgererstellung, der Behandlung archivierter Daten, der Standardviews in SAP für Datenüberlassung und die Abgrenzung der Z1-Zugriffsrechte der Außenprüfer (Ausprägung der SAP-Musterberechtigungsrollen). Unsere letzte Zusammenkunft fand vor einem Jahr am 09.10.2007 statt. Mich interessiert, ob Informationen aus diesen Gesprächen an Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen über den Informationskanal der Finanzverwaltung weiter gegeben werden. Haben Sie Informationen erreicht?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Rainer Böhle
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  • Harald Becker
    Harald Becker    Premium Member
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    Re^3: Bitte geben Sie mir ihre (SAP-) Finanzbuchhaltung auf einem Datenträger?!
    Sehr geehrter Herr Böhle,
    vielen Dank für Ihren Beitrag. Ja, der Prüfer sollte sich im Vorfeld auf die jeweilige Prüfung vorbereitet haben. Dazu ist es auch nicht erforderlich, dass der Prüfer die im Unternehmen genutzte ERP-Software kennt. Eine der Kernfragen lautet: Was muss ich bei Unternehmen XYZ prüfen um sicherzustellen, dass es zu keinen Steuerausfällen kommt. Dies kann nicht für jedes Unternehmen und jede Branche gleich sein. In der Regel ergeben sich Prüfungsschwerpunkte schon aus den Feststellungen vorangegangener Prüfungen. Wenn dann der von Ihnen beschriebene Fall eintritt, dass bei Nachfrage seitens des Unternehmens auf eine Z1-Prüfung umgestellt wird, dann ist da etwas schief gelaufen.
    Unsere Diskussion trägt hoffentlich dazu bei, dass Unternehmen im Bereich der digitalen Betriebsprüfung sensibler werden. Je nach Unternehmensgröße empfehle ich die Erstellung eines BP-Leitfadens. Dies ist schon deshalb wichtig, weil im Zusammenhang mit der digitalen Prüfung der Kreis der betroffenen Personen größer wird, z.B. IT und Fachbereichsanwender. Im Zusammenhang mit den GDPdU gibt es eine ganze Reihe zusätzlicher Verhaltensregeln im Unternehmen zu beachten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Harald Becker