Elektronische Steuerprüfung
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Gerhard Schmidt Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Wird in der Praxis mehr als Finanz- und Lohnbuchhaltung ektronisch geprüft? – Frage des Monats, November 2008
Die Finanzverwaltung behauptet, neben der Finanz- und Lohnbuchhaltung zunehmend auch andere Systeme wie Anlagenbuchhaltung oder Warenwirtschaft zu prüfen. Ist das in der Praxis wirklich so? Wie sind hier Ihre Erfahrungen? Im Unternehmen? Als Steuerberater? Welche Erkenntnisse konnten die Prüfer durch die Prüfung weiterer Systeme gewinnen?
Seit August 2008 stellen die Moderatoren an die Gruppenmitglieder eine „Frage des Monats“. Ziel ist, regelmäßig ein Meinungs- oder Stimmungsbild zu wichtigen Themen der Gruppe zu gewinnen als zusätzlichen Impuls für die Diskussion.
Gerhard Schmidt
- 24 Nov 2008, 11:43 am
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Andre Seidel Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re: Wird in der Praxis mehr als Finanz- und Lohnbuchhaltung ektronisch geprüft? – Frage des Monats, November 2008
Wir beschäftigen uns seit Ende 2006 intensiv mit den Warenwirtschaftssystemen unserer Mandanten (Apotheken) und sind dadurch mit einigen Herstellern solcher Software in Kontakt gekommen. Über diesen Weg gelangen seit Anfang 2008 immer häufiger Informationen über Betriebsprüfungen zu uns, bei denen nicht nur die "Klassiker" geprüft werden, sondern auch die Daten aus dem Warenwirtschaftssystem.
Insofern kann ich die Aussage der Finanzverwaltung bestätigen. Vielleicht mit dem Zusatz, dass es sich bislang größtenteils um "Versuche" handelte. Wirklich tief eingedrungen ist bislang noch kein Prüfer, das ist aber sicherlich nur eine Frage der Zeit.
- 24 Nov 2008, 3:03 pm
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Wolfgang Heiliger Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^2: Wird in der Praxis mehr als Finanz- und Lohnbuchhaltung ektronisch geprüft? – Frage des Monats, November 2008
Wir machen seit längerem die Erfahrung, dass in fast allen Fällen die Anlagenbuchhaltung mit geprüft wird. Die Warenwirtschaftssysteme werden bisher nur in seltenen Ausnahmen geprüft.
Wolfgang Heiliger
Steuerberater
- 25 Nov 2008, 3:47 pm
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Thomas ToffoloThe company name is only visible to registered members.Re^3: Wird in der Praxis mehr als Finanz- und Lohnbuchhaltung ektronisch geprüft? – Frage des Monats, November 2008
Im Bereich der OFD Frankfurt wird nach meinen Erfahrungen seit Beginn der elektronischen Prüfung unverändert an Hand einer vom Steuerpflichtigen vorgelegten Daten-CD geprüft. Dies gilt sowohl für Klein-, Mittel- und Gross-Betriebe, bei letzteren zumindest dann, wenn sie mit externen Systemen (Datev e. G. ...) ihre Finanzbuchhaltung erstellen. In diesen Fällen wird in aller Regel vom Steuerpflichtigen auch nur die Finanz- bzw. Lohnbuchhaltung vorgelegt. Unabhängig von der Einführung der elektronischen Prüfung haben sich Betriebsprüfer aber schon immer im Rahmen des § 194 AO für alle möglichen Sachverhalte interessiert, sei es Anlagenbuchführung, Kostenrechnung, Bewertung von Material und Halbfertigfabrikaten einschließlich des gesamten rechtlichen Rahmens eines Betriebes.
- 26 Nov 2008, 10:41 am
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Peter KlaußThe company name is only visible to registered members.Re^4: Wird in der Praxis mehr als Finanz- und Lohnbuchhaltung ektronisch geprüft? – Frage des Monats, November 2008
Ein Großteil der Betriebsprüfungen bezieht sich heute auf die klassischen Systeme Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung. Dies liegt nach meiner Meinung vor allem daran, dass es für diese Systeme standardisierte Exportschnittstellen und passende Importschnittstellen gibt. So gibt es für viele Systeme Konvertierungsroutinen, die aus den geliefterten Daten Standardtabellen aufbereitet, die für den Prüfer immer gleich aussehen, leicht zu handhaben sind und mit einer Makrosammlung geprüft werden können.
Bei anderen Systemen wie Warenwirtschaft oder Kassensystemen gibt es keine Standardisierung und für den Prüfer keinerlei technische Hilfmittel. Dementsprechend ist der Aufwand, der betrieben werden muss, vergleichsweise hoch. Auch müssen die technischen Fähigkeiten des Prüfers, besonders im Umgang mit der Prüfsoftware, deutlich ausgeprägter sein als beim Umgang mit den bekannten Datenstrukuren.
Dieser Umstand dürfte sich erst im Laufe der Zeit durch dazugewonnene Erfahrung der Prüfer und neue Schnittstellen ändern.
This post was modified on 05 Dec 2008 at 01:23 pm.- 05 Dec 2008, 1:21 pm
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Hans-Peter Wolf Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re: Wird in der Praxis mehr als Finanz- und Lohnbuchhaltung ektronisch geprüft? – Frage des Monats, November 2008
Hallo zusammen!
Zu diesem Thema noch Info von mir, die ich aus der 2. Seite einer ganz aktuellen Prüfungsanordnung entnommen habe und hier zur Verfügung stelle.
Die Prüfung wurde bei meinem Kunden im Vorfeld mit Fragebogen eingeleitet und die Prüfungsanordnung kam dann 2 Wochen vor Prüfungsbeginn!
Das Ganze stammt von einem oberbayerischen Finanzamt und ist in der Ausprägung kein Einzelfall!
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Seite 2 der Prüfungsanordnung
Ich bitte die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen für den zu prüfenden Zeitraum neben den
üblichen Buchführungsunterlagen zu Beginn der Betriebsprüfung bereitzuhalten:
-Jahresabschlüsse (ggf. mit Umbuchungslisten, Hauptabschlussübersichten)
-Sachkonten, Prima Noten, Journale, Kontenplan, Summen- und Saldenlisten
-Kassenbücher,Tagesendsummenbons,Kassenbons
-lnventurunterlagen (ggf. mit Nachweis über Teilwertabschläge)
-Wareneingangs- und -ausgangsbücher
-Debitoren- und Kreditorenlisten
-lnventarverzeichnis
-EG-Auswertungen mit zusammenfassenden Meldungen und Einzelnachweis der ZM
-Lohnunterlagen (Lohnkonten, Arbeitsverträge, sonst. Aufzeichnungen)
-Preisverzeichnisse
-Kalkulationsunterlagen
-Dokumentation zur Registrierkasse (Bedienerhandbuch, Änderungsprotokolle)
-Dokumentationsunterlagen zum EDV-System (nur bei EDV im Haus)
-Stammdatenübersichten mit Änderungen, Funktionspläne, Verarbeitungs- und Fehlerprotokolle
Soweit die vorstehenden Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt
wurden, bitte ich die Daten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger (CDROM,
DVD oder Diskette) zur Verfügung zu stellen (§147 Abs. 6 Satz 2 Abgabenordnung).
Verträqe:
-Geschäfisfuhreranstellungsvertrag
-Pensionszusagevertrag mit versicherungsmathematischem Gutachten; ggf. Nachweis über
-Umfang und Höhe der Rückdeckungsanspriiche
-Miet- und Pachtverträge
-Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen
-Darlehensverträge
-Leasingverträge
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Ich nehme an, dass jeder erkennen kann, wie umfänglich hier der Datenzugriff Z1-Z3 beabsichtigt ist.
Anmerkung:
Noch nicht angefordert wird hier allerdings die vorgeschriebene Verfahrensdokumentation aber ich bin mir sicher, dass auch diese Anforderung zeitnah kommen wird. Ich sehe eine "Digitale Betriebsprüfung" ohne Kenntnis der eingesetzten rechnungsrelevanten Verfahren nicht als zielführend, da ich selbst bei der Simulation einer "Digitalen Betriebsprüfung" sehr oft weitergehende Informationen benötige.
Wolf Hans-Peter
- 10 Dec 2008, 1:33 pm
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Stefan Müller Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^2: Wird in der Praxis mehr als Finanz- und Lohnbuchhaltung ektronisch geprüft? – Frage des Monats, November 2008
Hallo miteinander, hallo Herr Wolf,
schön, dass Sie gleich vollständig unsere Seite 2 der Prüfungsanordnung mit den vorzulegenden Unterlagen aufgelistet haben; übrigens keine Verpflichtung aller bayerischen Prüfer, diese zu verwenden. Sie sprechen auch die (nicht aufgeführte) Verfahrensdokumentation an. Die beiden auch von Ihnen zitierten Unterlagen "Dokumentation der Registrierkasse" und "Dokumentation zum im Haus eingesetzten EDV-System" gehen aber bereits in diese Richtung und bringen den Unternehmer unter Umständen schon in gewisse "Beschaffungsnöte". Aber hier sind wir erst am Anfang. Das Thema Verfahrensdokumentation wird künftig noch ganz spannend...
Schönen Tag noch miteinander
- 11 Dec 2008, 1:00 pm
