Elektronische Steuerprüfung

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  • Detlef Lülsdorf
    Detlef Lülsdorf    Premium Member   Group moderator
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    BRBZ-Rechtsberatungskongress mit wissenschaftlichen Themen zur betrieblichen Altersversorgung
    In Kürze findet der 2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung«
    am 27.05.2011 in Köln statt. Das Thema: Praktische und wissenschaftliche Expertisen auf höchstem Niveau zu allen aktuellen Fachthemen und Berufsrechtsfragen der bAV.

    Führende Juristen und bAV-Experten liefern praktische und wissenschaftliche Expertisen auf höchstem
    Niveau zu allen aktuellen Fachthemen und Berufsrechtsfragen der bAV. Unter anderem:

    Prof. Dr. Achim Schunder, Rechtsanwalt, Schriftleiter »Neue JuristischeWochenschrift« (NJW) und
    »Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA), Frankfurt; Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in
    Frankfurt.

    Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- undWirtschaftsrecht
    der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln;
    Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages. Herausgeber und
    Autor zahlreicher Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft.
    Sein Thema: »Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Gewerbeordnung, Versicherungsvertragsgesetz, »Zweitberufsverbote« und »doppelte« Zulassungen – Aktuelle gutachterliche
    Stellungnahme:Abstrakte Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister im Rahmen der betrieblichen
    Altersversorgung?«

    Prof. Dr. Hanns Prütting, Professur für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht und Bürgerliches
    Recht an der Universität zu Köln.Weitere Tätigkeiten für und an der Universität zu Köln: Direktor
    des Instituts für Verfahrensrecht und Mitdirektor des Instituts für Anwaltsrecht. Vorsitzender des Vorstandes
    der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer.
    Sein Thema: »Rechtsberatung und Europarecht – Bundesrechtsanwaltsordnung und Rechtsdienstleistungsgesetz: Deutsches Rechtsberatungsmonopol im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben«.

    Prof. Dr. Volker Rieble, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der
    Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München und Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen
    und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU.
    Sein Thema: »Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen zur betrieblichen Altersversorgung«.
    Jens Intemann, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht; Vorträge und Publikationen zum Ertragsteuer-/
    Körperschaftsteuer- und Verfahrensrecht; Mitautor des EStG/KStG-Kommentars Herrmann/ Heuer/Raupach und des AO-Kommentars Pahlke/Koenig. Seit Sommersemester 2008 Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaft am Institut für Finanz- und Steuerrecht.
    Sein Thema: »Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – Neueste Rechtsprechung zur
    (körperschaft-)steuerlichen Anerkennung«.

    Der Beratungsmarkt der betrieblichen Altersversorgung befindet sich im nachhaltigen Umbruch – und
    der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ)
    hat einen erheblichen Beitrag hierzu geleistet! Große Anzahlen von Marktteilnehmern im weiten
    Beratungsfeld der betrieblichen Altersversorgung beginnen zu realisieren, dass haftungssicheres
    Arbeiten ohne Einschaltung befugter Rechtsdienstleister nicht möglich ist. Somit zeigt die nachhaltige
    und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des BRBZ eindrucksvollWirkung.
    Gerade die Vermengung von Rechts- und Finanzberatung in einer natürlichen oder juristischen Person
    ist gemäß den durch den BRBZ dargelegten Rechtsgrundlagen nicht zulässig. Es muss also eine
    Entscheidung getroffen werden: Entweder Rechtsberatung oder Finanzdienstleistungsvermittlung –
    beides gleichzeitig ist rechtswidrig. Hierdurch würde ansonsten zuwider den eindeutigen Vorgaben des
    Verbraucherschutzes gehandelt werden. Auch sollte zum Schutz der gesamten Finanzdienstleistungs-landschaft sehr vorsichtig mit dem genannten rechtlichen Umfeld umgegangen werden, damit keine existenzgefährdende Haftung entsteht.

    Vor diesem Hintergrund veranstaltet der BRBZ am 27.05.2011 in Köln den »2. BRBZ-Rechtsberatungs-kongress zur betrieblichen Altersversorgung 2011 – Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung«. Der Kongress zeigt anhand praxisnaher und wissenschaftlicher Vorträge und Gesprächsrunden auf, warum die betriebliche Altersversorgung ein unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung ist, welche aktuellen Fachthemen die betriebliche Altersversorgung gegenwärtig aus zivil-, arbeits-, steuer- und bilanzrechtlicher Sicht tangieren, welcheAnforderungen an Produktlösungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu stellen sind undwelche rechtlichen Vorbehalte an die rechtssichere Beratung – unter Beachtung der aktuellen Rechtsgrundlagen – im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen gestellt werden.
    Nach dem großen Erfolg des 1. BRBZ-Rechtsberatungskongresses im Jahr 2010 wartet nun mit dem
    2. BRBZ-Rechtsberatungskongress 2011 die nächste Veranstaltung dieser Art in Deutschland, die nicht
    zuletzt durch die Mitwirkung der herausragenden und bundesweit führenden Top-Referenten einen
    Alleinstellungscharakter garantiert und durch ein abendliches »Get Together« vor der beeindruckenden
    Kulisse des Kölner Rheinauhafens abgerundet wird.

    Nähere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.brbz.de.