Elektronische Steuerprüfung
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Detlef Lülsdorf Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Umbruch in der Betriebsrentenberatung ist erfolgt! BRBZ-Konferenz am 11.11.2011.
Zur 2. BRBZ-Makler-Konferenz des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) sind am Freitag der vergangenen Woche wieder zahlreiche Fachbesucher nach Köln gekommen, um sich über eine rechtssichere Beratung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu informieren. Die zentrale Botschaft des Präsidenten des Deutschen Juristentages und Hauptredners der Veranstaltung, Herr Prof. Dr. Martin Henssler, lautete: »Die Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung befindet sich im Umbruch. Nach heutiger Prognose wird sich die Möglichkeit einer gleichzeitigen Registrierung von Maklern als Rentenberater nicht dauerhaft durchsetzen, um das Problem der unerlaubten Rechtsberatung im Rahmen der bAV zu umgehen. In diesem Zusammenhang ist auch die Beschäftigung anwaltlicher Erfüllungsgehilfen als Subunternehmer nicht ausreichend. Die sachgerechte und gesetzeskonforme Lösung liegt dementsprechend in der Kooperation mit dazu befugten Rechtsanwälten und Rentenberatern bei eindeutiger und rechtmäßiger
Aufgabenverteilung.«
Im Rahmen der Kölner Konferenz, die von Sebastian Uckermann, Vorsitzender des BRBZ, moderiert wurde, ergaben sich zusammenfassend folgende Ergebnisse:
• Die umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der bAV ist nicht durch Paragraf 34d Absatz 1 Satz 4 der Gewerbeordnung (GewO) gedeckt.
• Die gleichzeitige Tätigkeit als Rentenberater, Rechtsberater und Versicherungsmakler
ist nicht miteinander vereinbar. Auch juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit können nicht als Rentenberatungsgesellschaft registriert werden, wenn sie zugleich Versicherungsvermittlung oder –vertretung anbieten wollen.
• Versicherungsmakler können für sich das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
nicht in Anspruch nehmen.
• Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann ebenfalls nicht als Begründung für Versicherungsmakler herhalten.
• Die rechtliche Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steht in keiner Abhängigkeit zu einem zu vermittelnden Finanzdienstleistungsprodukt. Vielmehr sind beide Tätigkeiten völlig autark voneinander zu erledigen.
Diese Ergebnisse waren auch die Quintessenz des Eröffnungsvortrags der Konferenz in Köln, in dem Herr Prof. Dr. Achim Schunder, Schriftleiter „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht“ (NZA) und Berater „Neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) sowie Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt, herausstellte, dass Finanz- und Rechtsberater in der bAV kooperativ zusammenarbeiten müssten, da Finanzdienstleister keine umfassenden Rechtsberatungsbefugnisse haben. Eine haftungssichere und rechtskonforme bAV-Beratung sei nur möglich, wenn die rechtsberatenden Berufsgruppen daher beteiligt werden.
Zum identischen Hintergrund lädt der BRBZ zur 2. BRBZ Makler-Konferenz 2011 – Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler am Veranstaltungsort München ein. Interessenten, die an der Kölner Konferenz nicht teilnehmen konnten, erhalten somit eine weitere Möglichkeit die Hintergründe zur rechtskonformen bAV-Beratung kennenzulernen.
Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen für die noch begrenzten Teilnehmerplätze in Bezug auf die Veranstaltung in München am 11.11.2011 sind erhältlich unter
http://www.brbz-konferenz.de bzw.
http://www.brbz.de
- 06 Nov 2011, 8:14 pm
