Elektronische Steuerprüfung

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  • Peter Rösch
    Peter Rösch    Premium Member   Group moderator
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    Die GDPdU sind kein Gesetz ...
    Das ist mein Credo seit 2001:

    - Die GDPdU sind kein Gesetz.
    - Verfahren zur rechtssicheren Archivierung von Daten und Dokumenten richtet das Unternehmen in eigener Verantwortung ein. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar.
    - Hinweise zu Technologien in den "Fragen und Antworten" oder Rechtskommentaren sind "aus der Lebenserfahrung" veraltet bis sie erscheinen.
    - Beachten Sie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, einem Grundprinzip im Steuerrecht.

    Das ist meine Empfehlung seit 2001:
    - Dokumentieren Sie Ihre Buchführungs- und Archivierungsprozesse (unabhängig von der Technologie); damit haben Sie eine Verfahrensbeschreibung.
    - Entwicklen Sie eine Organisationsanweisung für ihre Betriebsprüfungen und legen Sie diese den Prüfern zu Prüfungsbeginn vor.
    - Speichern Sie alle Daten im Tagesgeschäft sofort so, dass eine rechtskonforme Archivierung eingehalten wird. Nachbearbeitungen erfolgen selten vollständig.

    Ich freue mich auf interessante Diskussionen.

    Peter Rösch
    http://www.roesch-unternehmensberatung.de