Elektronische Steuerprüfung
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Peter Rösch Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Die GDPdU sind kein Gesetz ...
Das ist mein Credo seit 2001:
- Die GDPdU sind kein Gesetz.
- Verfahren zur rechtssicheren Archivierung von Daten und Dokumenten richtet das Unternehmen in eigener Verantwortung ein. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar.
- Hinweise zu Technologien in den "Fragen und Antworten" oder Rechtskommentaren sind "aus der Lebenserfahrung" veraltet bis sie erscheinen.
- Beachten Sie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, einem Grundprinzip im Steuerrecht.
Das ist meine Empfehlung seit 2001:
- Dokumentieren Sie Ihre Buchführungs- und Archivierungsprozesse (unabhängig von der Technologie); damit haben Sie eine Verfahrensbeschreibung.
- Entwicklen Sie eine Organisationsanweisung für ihre Betriebsprüfungen und legen Sie diese den Prüfern zu Prüfungsbeginn vor.
- Speichern Sie alle Daten im Tagesgeschäft sofort so, dass eine rechtskonforme Archivierung eingehalten wird. Nachbearbeitungen erfolgen selten vollständig.
Ich freue mich auf interessante Diskussionen.
Peter Rösch
http://www.roesch-unternehmensberatung.de
- 24 Feb 2009, 02:47 am
