Goya

Goya

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    Robert Behrendt
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    Goya: Haftung
    Sehr geehrte Mitstreiter,
    M.E. sollte schon geklärt werden, ob strafrechtlich relevante Sachverhalte bei der Insolvenz des Goyas eine Rolle gespielt haben. Sollte ein begründeter Verdacht vorliegen, könnte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen. Kosten für uns gebeutelte Anleger würden dadurch nicht entstehen. Ob zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden, müsste dann erst noch geprüft werden.

    Ansatzpunkte: Pachtverträge, Insolvenzverschleppung, Prospekthaftung, Verletzung der Überwachungspflichten


    Meine Frage:
    Ist von irgend einer Seite Strafanzeige erstattet worden?

    Im Zweifel müsste ich dies tun.



    Robert aus Schwaben.
    PS: Momentan bin ich zeitlich etwas gebunden, so dass ich nicht nach Berlin kommen kann. Ortsansässige Geschädigte müssen hier im Gegensatz zu mir keine zusätzlichen Kosten aufbringen.
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    Robert Behrendt
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    Re: Goya: Haftung
    PS:
    Als ich die Zahlen des Insolvenzverwalters gesehen habe, war klar, dass das Goya momentan nicht wirtschaftlich zu betreiben ist. Offensichtlich konnten nicht einmal die Löhne des Personals erwirtschaftet werden. Damit war einem Nachschuss meinerseits jegliche Grundlage entzogen.

    Robert aus Schwaben