Gewerbeverein Glienicke
Der Gewerbeverein Glienicke e.V. ist kein Dienstleister, er kann jedoch die Plattform für Unternehmer, bieten neue Kontakte zu finden, neue Geschäftsideen mit Partnern zu entwickeln und umzusetzen oder die Interessen einzelner zu bündeln und sie gezielt darzustellen.
Die Mitglieder des Gewerbevereins Glienicke e.V. sind nicht nur Manager, Consulter, Controller , Designer, Verkäufer, Ingenieure oder Handwerker - sie sind mehr als das - sie sind Unternehmer - Abenteurer, Forscher, Entdecker, Visionäre und Gründer - angespornt durch einen inneren Tatendrang der diese Gesellschaft in der wir leben, aber auch unsere Gemeinde Glienicke /Nordbahn und die umliegenden Gemeinden, stetig bewegt und in Atem hält.
Der Verein vertritt die allgemeinen örtlichen Berufsinteressen der hiesigen Handwerks-, Handels-., Dienstleistungs- und Industriebetriebe und der freiberuflich Tätigen durch:
* Förderung des Gewerbes bzw. der freiberuflichen Tätigkeit unter strikter Wahrung politischer und konfessioneller Neutralität,
* Repräsentieren der Interessen der Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen bei den sie betreffenden kommunalen Entscheidungen und ist somit ihr kompetenter Ansprechpartner,
* Informieren der Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen über Neuerungen in den für sie in Frage kommenden kommunalen
Entscheidungen
* Anbieten von Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsforen • Bildung eines Informations- und Diskussionsforums,
* Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, Behörden, Wirtschaftsorganisationen, Parteien und Vereinen, Durchführung von Veranstaltungen, Festen und Gewerbeausstellungen,
* Belebung des allgemeinen Handels und Handwerks.
Dem Verein können folgende Mitglieder angehören.
1. Aktive Mitglieder: Gewerbetreibende und Führungskräfte mit Wohnsitz oder Firmenhauptsitz in Berlin und Brandenburg. Sie zahlen den vollen Beitrag.
2. Passive Mitglieder: Mitglieder, die dem Verein angehören, jedoch kein Gewerbe betreiben. Sie zahlen den von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag. Sie besitzen kein Stimmrecht.
3. Ehrenmitglieder: Diese werden aufgrund besonderer Verdienste um den Verein vom Vorstand benannt. Das Vorschlagsrecht dazu hat jedes Mitglied in schriftlicher Form. Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Sie besitzen kein Stimmrecht.
4. Fördermitglieder: Das sind Mitglieder, die den Verein finanziell unterstützen und sein Ziele besonders fördern. Sie besitzen kein Stimmrecht.
Die Mitglieder des Gewerbevereins Glienicke e.V. sind nicht nur Manager, Consulter, Controller , Designer, Verkäufer, Ingenieure oder Handwerker - sie sind mehr als das - sie sind Unternehmer - Abenteurer, Forscher, Entdecker, Visionäre und Gründer - angespornt durch einen inneren Tatendrang der diese Gesellschaft in der wir leben, aber auch unsere Gemeinde Glienicke /Nordbahn und die umliegenden Gemeinden, stetig bewegt und in Atem hält.
Der Verein vertritt die allgemeinen örtlichen Berufsinteressen der hiesigen Handwerks-, Handels-., Dienstleistungs- und Industriebetriebe und der freiberuflich Tätigen durch:
* Förderung des Gewerbes bzw. der freiberuflichen Tätigkeit unter strikter Wahrung politischer und konfessioneller Neutralität,
* Repräsentieren der Interessen der Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen bei den sie betreffenden kommunalen Entscheidungen und ist somit ihr kompetenter Ansprechpartner,
* Informieren der Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen über Neuerungen in den für sie in Frage kommenden kommunalen
Entscheidungen
* Anbieten von Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsforen • Bildung eines Informations- und Diskussionsforums,
* Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, Behörden, Wirtschaftsorganisationen, Parteien und Vereinen, Durchführung von Veranstaltungen, Festen und Gewerbeausstellungen,
* Belebung des allgemeinen Handels und Handwerks.
Dem Verein können folgende Mitglieder angehören.
1. Aktive Mitglieder: Gewerbetreibende und Führungskräfte mit Wohnsitz oder Firmenhauptsitz in Berlin und Brandenburg. Sie zahlen den vollen Beitrag.
2. Passive Mitglieder: Mitglieder, die dem Verein angehören, jedoch kein Gewerbe betreiben. Sie zahlen den von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag. Sie besitzen kein Stimmrecht.
3. Ehrenmitglieder: Diese werden aufgrund besonderer Verdienste um den Verein vom Vorstand benannt. Das Vorschlagsrecht dazu hat jedes Mitglied in schriftlicher Form. Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Sie besitzen kein Stimmrecht.
4. Fördermitglieder: Das sind Mitglieder, die den Verein finanziell unterstützen und sein Ziele besonders fördern. Sie besitzen kein Stimmrecht.
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