Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
Sollzinsbindung
Soll
Effektiv*
5 Jahre ab:
2,11%
2,13%
10 Jahre ab:
2,56%
2,59%
15 Jahre ab:
2,83%
2,87%
20 Jahre ab:
3,00%
3,04%
25 Jahre ab:
3,04%
3,08%
30 Jahre ab:
3,15%
3,20%
* eff. Jahreszins nach PAngV
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Updates
-
17 May 2012
Baugeld....
-
09 May 2012
Wann sich eine Umschuldung wirklich lohnt....
Wer sich aktuell mit dem Thema Baufinanzierung beschäftigt merkt schnell, dass die Zinsen für Baugeld äußerst günstig sind. Aber auch Kunden, deren Finanzierung noch läuft, haben mit einer vorzeitigen Umschuldung jetzt die Möglichkeit davon zu profitieren. Darlehensnehmer, die ihre Finanzierung vor 10 Jahren abgeschlossen haben, lagen damals bei einem durchschnittlichen Zinssatz von gut 6 Prozent. Ein beachtlicher Unterschied und Grund genug für viele Darlehensnehmer, sich ihren Vertrag genauer anzusehen, denn vielen Kunden ist nicht bewusst, dass man ein Darlehen nach Ablauf von 10 Jahren – nach vollständigem Geldempfang – mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ganz oder teilweise kündigen kann (Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB). Dabei spielt es keine Rolle, welche Vertragslaufzeit ursprünglich vereinbart wurde, solange die Sollzinsbindung > 10 Jahre ist.
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Anhand eines Beispiels wird deutlich, in welchem Fall sich eine Umschuldung richtig lohnen kann:
Abschluss des Darlehens in 2002
Finanzierungsbetrag: 150.000 €
Zinssatz: 5,20%
Tilgungssatz: 1% zzgl. ersparter Zinsen
Monatliche Rate: 775 €
Umschuldung in 2012
Finanzierungsbetrag (Restbetrag): rd. 131.000 €
Zinssatz: 3,20%
Tilgungssatz: 1% zzgl. ersparter Zinsen (bezogen auf die Ursprungssumme, entspricht 1,61% auf die Restschuld)
Monatliche Rate (NEU): 525 €
(Selbstverständlich kann auch die usrp. Ratenhöhe von 775 € beibehalten werden. Somit erhöht sich der Tilgungsanteil durch die ersparten Zinsen auf 3,9% und das Objekt ist schneller entschuldet.)
Aber aufgepasst: wer dieses ordentliche Kündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen kann und trotzdem umschulden will, muss genau prüfen, ob sich der Umstieg wirklich lohnt. Wird ein Darlehensvertrag vorzeitig gekündigt, hat der Kreditgeber, falls er dieser Kündigung zustimmt, das Recht ein Vorfälligkeitsentgelt zu verlangen. Wer da nicht genau rechnet, zahlt im schlechtesten Fall noch mehr als vorher! Empfehlenswert für diese Kundengruppe ist das beliebte Forwarddarlehen. Mit dieser Darlehensart sichert man sich den aktuell günstigen Zins bereits heute für die Zukunft. Läuft die Zinsbindung beispielsweise erst in 60 Monaten aus, kann man den Anschlussvertrag bereits heute vereinbaren.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Umschuldung, Forwarddarlehen und viele weiteren Finanzierungsarten.
Baugeld ab
Stand: 07.05.2012
2,05% soll, 2,07% eff.
Sollzinsbindung
Soll
Effektiv*
5 Jahre ab:
2,05%
2,07%
10 Jahre ab:
2,63%
2,66%
15 Jahre ab:
2,97%
3,01%
20 Jahre ab:
3,00%
3,04%
25 Jahre ab:
3,04%
3,08%
30 Jahre ab:
3,34%
3,39%
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