Hochbild-Fotografie
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Manfred MüllerThe company name is only visible to registered members.Drohnen in Baden-Württemberg - Antrag abgelehnt
Nur zur Info:
Ich habe im letzten Jahr beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag darauf gestellt, mit einer Flugdrohne als Luftbildfotograf zu arbeiten. Dieser Antrag wurde abgelehnt, es ist also nicht erlaubt, mit einer Flugdrohne in Baden-Württemberg zu arbeiten. Dies sollten alle wissen, die sich damit selbständig machen , oder Ihre Leistung bundesweit anbieten wollen. Hier gibt es eine enge Abstimmung zischen den RPs in S, Tü und KA. Überhaupt ist da unheimlich viel Grauzone im Spiel.
Wer nähere Infos möchte bitte antickern....
Gruß, Manfred Müller
(Betreff erweitert)
This post was changed on 01 May 2008 at 11:00 am by Peter Krone .- 01 May 2008, 10:19 am
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Markus LoitfelderThe company name is only visible to registered members.Re: Drohnen in Baden-Württemberg - Antrag abgelehnt
Ds stimmt;
Es ist offenbar sehr viel "Grauzone" im Spiel und auf lange Sicht tut man "sich" dabei nichts Gutes, den gewerblichen Anbietern schon gar nicht.
Gruss,
Markus
- 01 May 2008, 4:03 pm
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Marco BergThe company name is only visible to registered members.Re: Drohnen in Baden-Württemberg - Antrag abgelehnt
@M.Müller: Hallo Herr Müller, darf ich fragen welche Drohne sie einsetzen?
Der Einsatz der Microdrones MD 4-200 ist in Sachsen z.B. nämlich genehmigt worden.
Dies wurde u.a. mit der internen "Blackbox" begründet. Wettbewerbsprodukte haben diese nicht.
Viele Grüße
Marco Berg
- 01 May 2008, 5:53 pm
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Manfred MüllerThe company name is only visible to registered members.Re^2: Drohnen in Baden-Württemberg - Antrag abgelehnt
Ich wollte mit dem
http://www.Airrobot.de arbeiten, hat aber dann wegen der Genehmigung und wegen anderer Schwierigkeiten nicht geklappt.
Gruß Manfred Müller
- 01 May 2008, 6:22 pm
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Marco BergThe company name is only visible to registered members.Re^3: Drohnen in Baden-Württemberg - Antrag abgelehnt
Hallo noch mal ...
schau bitte mal hier:
http://www.microdrones.com/news_approval.html
Vielleicht machst Du einen neuen Anlauf mit der MD und beziehst Dich auf diese Genehmigung?
VG Marco Berg
- 01 May 2008, 9:25 pm
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Manfred MüllerThe company name is only visible to registered members.Re^4: Drohnen in Baden-Württemberg - Antrag abgelehnt
Danke für die Info,
aber das Thema Drohne hat sich für mich erstmal erledigt. Es gibt zu wenige Anbieter, die die es gibt, verkaufen in meinen Augen überteuert und die Bildqualität als auch die Weitwinkeleinstellung ist für mich eher unbefriedigend. Von einem meiner Panoramafotos habe ich mir gerade einen Abzug machen lassen in der Größe 30 x 120 cm, und das kommt gestochen scharf raus. Ich bezeifle, dass das mit einem Drohnenfoto überhaupt machbar wäre.
Gruß Manfred Müller
- 02 May 2008, 09:28 am
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Marco BergThe company name is only visible to registered members.Re^5: Drohnen in Baden-Württemberg - Antrag abgelehnt
Guten Morgen zusammen,
Abzüge in dieser Größe sind in der Tat zurzeit nicht in vernünftiger Qualität realisierbar.
Aufgrund der recht kleinen Nutzlast, können halt nur kleine Digicams mit minderwertiger Optik befördert werden.
Mit der nächsten Generation Drohnen wird sich das jedoch ändern ;)
Viele Grüße und einen erfolgreichen Tag wünscht
Marco Berg
- 02 May 2008, 11:07 am
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Peter Krone Premium Member Group moderator AmbassadorThe company name is only visible to registered members.Re^5: Drohnen in Baden-Württemberg - Antrag abgelehnt
Hallo,
mit *EINEM* Drohnenfoto geht das sicherlich nicht, man muss einfach mehrere machen. Dann sind Fotos wie dieses hier möglich:
http://www.thavis.com/images/extern/xing/Panorama-Venice-Bea...
(von Rainer Breuer,
http://www.uniqueaeriography.com/ )
Gruß
Peter Krone
- 02 May 2008, 2:18 pm
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Ueli SagerThe company name is only visible to registered members.Re^6: Drohnen in Baden-Württemberg - Antrag abgelehnt
Hallo,
als Schweizer - des deutschen Rechtes unkundig - verstehe ich da nicht genau, weshalb das in Deutschland so schwierig ist.
Bei uns steigen an manchem schönen Südhang die wilden Modellflieger auf, nur ein Teil ist in Vereinen organisiert. Das ist offiziell erlaubt und kein Problem. Ich habe schon gehört, dass das in Deutschland anders ist.
Wenn man jetzt aber im Verein Mitglied ist, den Versicherungsnachweis bei sich trägt und sorgsam mit der Sicherheit und den Emissionen umgeht, wieso darf man die Drohne nicht steigen lassen?
Das ein Hobby-Modellsegler mit 4m Spannweite über bewohntem Gebiet in der Termik drehen darf, ein Profi aber nicht nur weil eine Kamera dranhängt, das grenzt für mich an Schickane. Oder übersehe ich etwas?
Die Blackbox ist sicher ein ganz feines Ding. Wenn mir aber etwas vom Himmel in den Garten, aufs Auto oder auf den Kopf fällt, ist's mir egal ob's eine Blackbox hat oder nicht. Haftbar ist sowieso der, welcher das Ding gesteuert hat.
Gruss
Ueli Sager
- 05 May 2008, 09:08 am
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Thomas Bögel Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^7: Drohnen in Baden-Württemberg - Antrag abgelehnt
Es ist keine SChikane, sondern die Unfähigkeit, sich mal als Gesetzgeber festzulegen.
Grundsätzlich hast Du ganz recht - was soll diese Abgrenzung? "Drohne" klingt vom Namen her schon nach "Drohung"?
Wenn Herr Graupner oder Herr Robbe auf einer Messe ein neues Flugmodell vorführt, ist es auch kommerziell! Das dürfte er dann auch nur mit entsprechender Aufstiegserlaubnis.
Das Problem in Deutschland ist, dass es sich der Geetzgeber mit schwammig formulierten Gesetzen leicht macht. Ausführen müssen es die Gerichte.
Unabhängig von der Modellflug/kein Modellflug-Argumentation gibt es ein generelles implizites Verbot von autonom fliegenden Fluggeräten (diese können im Zweifelsfall die Ausweichregeln nicht bedienen).
Bei der Luftbildfotografie mit Modellflugzeugen (jeglicher Art) trifft dieses schwammige Gesetz den Piloten.
Nun gibt es hier zwei Interpreatationen:
1. (die sinniger finde): Modellflug ist bis 5kg grundsätzlich frei. Warum soll aber ein kommerziell genutztes Modellflugzeug plötzlich etwas Anderes sein, als 5min vorher, als der Pilot noch "zum Vergnügen" damit flog? Das ist wie beim Fahrrad: Dieses kann ich Betriebserlaubnis- und Zulassungsfrei im öffentlichen Straßenverkehr benutzen - egal, ob zum Vergnügen (Radtour mit den Kindern), oder kommerziell (Fahrradkurier).
2. Im §16 der LuftVO steht, Flugmodelle (die ja erlaubnisfrei sind) werden ausschließlich zum Zwecke des Sports und der Entspannung betrieben, also explizit nicht kommerziell (kommerziell = alles, was der Umsatzmehrung dient).
Am 20.09.2008 hält Walter Felling einen Vortrag über das Thema Luftrecht und Modellflug. Ich hoffe, noch 2 weitere Rechtsexperten/Sachverständige dazuzubekommen.
http://www.quadrocup.de
This post was modified on 05 May 2008 at 09:34 am.- 05 May 2008, 09:29 am
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