Malaysia hat am 13.10.2009 der WTO notifiziert, dass eingeführtes Verpackungsmaterial aus Holz ab 1.1.2010, mit einer Schonfrist von 6 Monaten, entsprechend dem ISPM 15-Standard behandelt sein muss. Bei nach Ablauf der Schonfrist (ab 1.7.2010) eingeführtem Verpackungsmaterial aus Holz, das nicht oder nur unzureichend dem Standard entspricht, wird laut Mitteilung des malaiischen Landwirtschaftsministeriums vom 14.9.2009 wie folgt verfahren:

- Holzverpackungen mit ISPM 15-Markierung und Schädlingsbefall werden nochmals entsprechend dem Standard behandelt. Sollte eine nochmalige Behandlung nicht möglich sein, wird die gesamte Warensendung an den Absender zurück gesendet. Alternativ kann auch die Holzverpackung vor Ort zerstört werden.

- Holzverpackungen ohne ISPM 15-Markierung, ob mit oder ohne Schädlingsbefall, werden einer sofortigen Behandlung entsprechend dem Standard unterzogen. Sollte die Holzverpackung schadhaft sein, wird diese vor Ort sofort vernichtet.

Alle, im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen stehenden Kosten gehen zu Lasten der Aus-führers/Einführers. (Quelle: Germany Trade & Invest | gtai)



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