Nach gängiger Auffassung spart Cloud Computing IT-Kosten. Forrester hat nachgerechnet.
von Joachim Hackmann (Computerwoche-Redakteur)
Die Eckdaten sind klar und lassen auf dem ersten Blick kaum Zweifel: Bei Kosten von 99 Dollar pro SaaS-Anwendung (Software as a Service) und Nutzer, acht US-Cent für eine Stunde Virtual-Server-Nutzung und Penny-Beträge je Transaktion besteht an der Wirtschaftlichkeit einer Mietlösung kaum Zweifel. Microsoft nährte diese Annahme mit einer Studie, in der der Softwarekonzern die Kosten einer Public-Cloud-Installation mit einer im traditionellen Data Center betriebenen Private-Cloud-Umgebung verglich.
Die Microsoft-Autoren kamen zu dem Schluss, dass bezogen auf Skaleneffekte und den damit verbundenen günstigen Einkaufsbedingungen und einem effektiveren Betrieb infolge des größeren Ressourcen-Pools die Public-Cloud-Installation dem herkömmlichen Betriebsmodell überlegen sei. Darüber hinaus habe die Public Cloud Vorteile in Bezug auf Workload-Anpassung in Zeiten hoher oder geringer Auslastung. Damit sei eine nachhaltig höhere Auslastung gewährleistet.
James Staten, Vice President und Principal Analyst mit den Schwerpunkten Serving Infrastructure und Operations bei Forrester Research hat sich die Wirtschaftlichkeit des Cloud-Betriebs genauer angesehen (siehe "The three stages of Cloud Ecomomics"). Können Public-Cloud-Provider tatsächlich zu den versprochenen niedrigen Kosten liefern?, lautete seine Eingangsfrage.
Die Antwort, schreibt Staten in seinem Report, ist nicht ganz einfach. Er zitiert dazu Joe Weinman, einen HP-Verantwortlichen, der sich seit mehreren Jahren ausführlich mit der Wirtschaftlichkeit des Cloud Computing beschäftigt. Nicht die Kosten machen die Cloud günstiger, sondern die Synchronisierung von Nutzungsprofil und Ressourcen-Verbrauch.
Mit dem Verbrauch steigen die Kosten
Grundsätzlich gilt: Je intensiver und mehr Cloud-Services genutzt werden, desto teurer wird es:
• Mit der Zahl der Cloud-User steigt Rechnungsbetrag: 99 Dollar je SaaS-Lösung erscheinen reizvoll, bei fünf Nutzern hält sich der Rechnungsbetrag auch in Grenzen. Wer jedoch 500 oder 1000 Anwendern den Zugang etwa zur gemieteten CRM-Applikation einräumt, darf sich auf eine saftige Rechnung einstellen. Zusatzkosten entstehen, wenn der CRM-Lösung weitere Module etwa für Support-Mitarbeiter, für die Logistik oder das Product-Management hinzugefügt werden.
• Günstige Zeiteinheiten verschleiern oft hohe Verbrauchskosten: Acht Cent pro Stunde für einen virtuellen Server sind günstig, solange der Dienst nur stundenweise in Anspruch genommen wird. Dauerhafter Betrieb - und das ist in vielen Anwendungsfeldern die Regel - verteuert die Nutzung. Auch hier addieren sich Zusatzkosten hinzu, etwa für weitere virtuelle Server für das Load-Balancing, Speicher, Security, Monitoring etc. Oft sind auch Dienste wie Spam-Filtering, Middleware-Installationen und Datenbanken erforderlich. Über das gesamte Jahr gesehen entstehen so enorme Kosten.
• Viele Betriebskosten bleiben erhalten: Unternehmen, die ihre IT in die Cloud migrieren, müssen sich weiter um Security, Backup und Recovery sowie das Monitoring kümmern. Für diese Management-Aufgaben fallen demnach weitere Kosten an.
Wann zahlen sich acht Cent je Server-Stunde aus? Dann, wenn Anwender die Ressourcen nicht dauerhaft sondern nur fallweise nutzen, wenn sie den Ressourcen-Verbrauch der Applikationen vorausschauend steuern, meint Forrester-Analyst Staten. Und auch die Schnelligkeit, mit der sich Lösungen eingeführt werden können, lässt sich als Pluspunkt für das Cloud-Angebot verbuchen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Migration in die Cloud ist, dass Unternehmen das Wesen der Applikationen und Services tatsächlich durchdrungen haben und die Cloud-Ressourcen optimal einsetzen.
Große Einsparungen verspricht nur die Public Cloud
Forrester hat eine Erfolg versprechende Migration in drei Stufen zusammengefasst:
• Stufe eins - die einfache Entscheidung: Anwendungen, deren Nutzung saisonalen Schwankungen unterliegen oder die nur eine begrenzte Zeit (etwa in einem Projekt) benötigt werden, sind prädestiniert für den Cloud-Betrieb. Gleiches gilt für IT-Ressourcen, deren Bedarf starken Schwankungen unterliegt.
• Stufe zwei - Kosten begrenzen: Sobald sich Applikationen und IT-Ressourcen schnell zu- und abschalten lassen, sollten Anwender darauf hinwirken, dass vor allem das Abschalten auch tatsächlich funktioniert. Viele Applikation sind dafür noch nicht ausgelegt, so dass Forrester zu Nacharbeiten rät.
• Stufe drei - Mehrwert schaffen: Wer die ersten beiden Schritte gemacht hat, kann sich nun um einen ausgefeilteren Einsatz bemühen. Ziel muss es sein, das Cloud-Modell zum Profit-Center auszubauen, in dem man neue Geschäftsmodelle im Kerngeschäft schafft oder vorhandene Services verbessert. Auf der Suche nach Vorbildern ist Forrester bei Associated Press (AP) fündig geworden: Die Nachrichtenagentur stellt mit Hilfe von Amazon Web Services und Microsoft Azure eine Schnittstelle für Entwickler von Kommunikations- und Informationsdiensten bereit, die die einfache und schnelle Integration von AP-Meldungen erlaubt.
Damit eröffnen sich der IT Möglichkeiten, sich von der traditionelle Rolle eines Cost Centers zu emanzipieren. Allerdings müssen sich interne IT-Organisationen auch den externen Angeboten öffnen. Viele Vorteile des Cloud Computings lassen sich auch mit inhouse-Installationen erzielen, doch Forrester rät dazu, wo möglich auf Public-Cloud-Offerten zu erwägen, denn Private Clouds erzeugen irreversible Kosten (Sunk Costs). Mit der Verlagerung verbundene Sicherheitsbedenken lassen sich durch eine gute Vorbereitung beheben. Wer die Wirtschaftlichkeit des Cloud-Modells durchdrungen hat, könne nach und nach Applikationen in den SaaS-Betrieb überführen.
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Reicht schon der Hinweis auf den Datenschutz, um sich im globalen Cloud-Wettbewerb abzuheben? Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, bekannt als unnachgiebiger Verteidiger des Datenschutzes, schränkt ein: "Allein die Anwendbarkeit deutschen Rechts macht noch keine sichere Cloud. Insofern ist das Marketing-Argument ‚Äödeutsche Cloud` für sich wenig wert. Es besagt nur, dass hinsichtlich staatlicher Zugriffe gesetzliche Regeln gelten, die das Grundrecht auf Datenschutz berücksichtigen, und dass es grundsätzlich eine funktionierende Datenschutzaufsicht gibt. Tatsächlich kann aber eine deutsche Cloud viel unsicherer sein als irgendwo in Europa oder in der Welt." Zum Beispiel dann, wenn der Betreiber eines Rechenzentrums und einer Cloud in puncto IT-Sicherheit nicht die notwendigen Vorkehrungen trifft.
Auch Telekom-Vorstand Clemens stellt dies nicht in Abrede. Jeder Anbieter müsse erheblichen Aufwand betreiben, um seine Rechenzentren und die Kundendaten gegen alle möglichen Cyber-Attacken zu schützen. "Das hat nichts mit Datenschutz zu tun und ist unabhängig vom Niveau der länderspezifischen Gesetzgebung. Hier sind umfassende, zunehmend komplexe und nicht gerade preiswerte IT-Sicherheitsmaßnahmen notwendig." So lassen sich technisch basierte Sicherheitskonzepte wie Firewalls, Virenscanner oder Identity- und Access-Lösungen durch ein spezielles Security Information and Event Management-Team (SIEM-Team) ergänzen. Dieser interne IT-Wachschutz entwickelt auf Basis von Echtzeitforensik, künstlicher Intelligenz und Data Mining vorbeugende Maßnahmen gegen Angriffsversuche.
In den USA verursachen die europäi-schen Cloud-Anbieter mit der Betonung des hohen Datenschutzniveaus inzwischen heftige Gegenwehr. Schon ist die Rede von Cloud-Protektionismus. Das findet Weichert unverständlich, denn "die Datenschutzanforderungen in Europa dienen nicht der Abschottung der Märkte, sondern dem Grundrechtsschutz. Wenn die USA so grundrechts-ignorant bleiben wie bisher, müssen sie sich nicht beschweren, wenn es für sie Marktnachteile gibt."
Zankapfel ist der Patriot Act, der für US-amerikanische Ermittlungsbehörden quasi ein Freibrief für den Zugriff auf Daten in Rechenzentren sein soll. Zum Beispiel hat das FBI das Recht, Einsicht in die finanziellen Daten von Bankkunden zu nehmen, ohne dass Beweise für eine Straftat vorliegen müssen. Die Ermittlungsbehörde muss auch keine Durchsuchungsfreigabe durch ein Gericht erwirken, sondern kann selbst einen National Security Letter (NSL) erlassen. Die Zahl dieser NSLs liegt inzwischen deutlich höher als die Zahl der offiziellen Durchsuchungserlaubnisse durch ein Gericht.
Vorteil Europa: Gerichte prüfen den Grundrechtsschutz
Aber gilt Gleiches nicht auch für deutsche Ermittlungsbehörden, wenn sie einem Verdacht nachgehen müssen? "Der Unterschied zwischen den USA und Europa ist, dass wir einen gerichtlich überprüfbaren Grundrechtsschutz haben, die USA nicht", sagt Datenschützer Weichert. Die ‚reasonable expectations of privacy` des US-amerikanischen Supreme Court - wonach etwa die Überwachung von gewählten Telefonnummern offiziell keine Durchsuchung ist - seien ein offenes Scheunentor für die Sicherheitsbehörden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sei dagegen ein Garant für eine umsichtige Interessenabwägung.
Staatsanwalt Hartmann bestätigt das aus der Praxis. Die Ermittlungsbehörden in Deutschland müssten immer die Verhältnismäßigkeit beachten. "Was wir nicht haben, auch wenn dies gerüchteweise gern in Online-Publikatio-nen kolportiert wird, sind formalisierte Schnittstellen, mit denen wir ohne einen gerichtlichen Beschluss auf Eigeninitiative und mit eigenen Mitteln unmittelbar Daten abgreifen können. Im Regelfall ist die Voraussetzung für Zugriffsmaßnahmen der Gerichtsbeschluss. Für den muss man je nach Qualität der Daten ganz erheblichen Begründungsaufwand betreiben", unterstreicht Hartmann. Dies ändere sich auch nicht dadurch, dass der Anbieter woanders sitze: "Für uns gilt also immer die strenge Anforderung des deutschen Datenschutzes." Wie Geheimdienste das handhaben, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Die Pressestelle des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) weist hierzu auf die Kontrollmechanismen hin: durch den Innenminister, die Parlamente, die Datenschutzbeauftragten sowie durch die kritische Beobachtung seitens der Medien.
Am Ende entscheidet auch hier die Nachfrage der Kunden
Die USA haben einen anderen Ansatz gewählt. Der Patriot Act erlaubt den Zugriff nicht nur in den USA, sondern auch auf die Tochterfirmen von amerikanischen Anbietern in anderen Ländern. Weichert: "Der Patriot Act ist zudem nicht das einzige Gesetz, über das sich die USA weltweit bedienen. Um Willkür auszuschließen, bedarf es einer unabhängigen Datenschutzkontrolle. Einen solchen Vertrauensanker können die USA bis heute nicht bieten."
Das BMWi geht auf die Frage nach den Konsequenzen des Patriot Act im Zusammenhang mit Cloud Computing nur indirekt ein: "Letztlich wird der Markt entscheiden, in welchem Umfang in Deutschland oder beispielsweise in den USA Cloud-Dienste welchen Schutzniveaus nachgefragt werden. Wer sich hierzulande rechtskonform verhält, hat wie auch sonst im Wirtschaftsleben nichts zu befürchten. Wir sollten alles daran setzen, dass europäische und deutsche Anbieter sich im stark wachsenden globalen Cloud-Computing-Markt gut behaupten."
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