Hotelier

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  • Erhard Stammberger
    Erhard Stammberger
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    Müssen Hoteliers unter Umständen Mehrwertsteuerdifferenz erstatten?
    Das Landgericht Wuppertal hat gerade entschieden, dass ein 5*-Hotel in Timmendorf einer Eventagentur Mehrwertsteuer für Übernachtungen erstatten muss. Die Agentur hatte im Dezember 2009 Zimmer für 50.000 € für 2010 gebucht. Mit Jahreswechsel trat die Mehrwertsteuerreduzierung in Kraft. Das Hotel wollte den Steuervorteil aber nicht an die Agentur durchreichen. Das Landgericht sagt nun, Hotel darf nur auf Basis 7 % Mwst abrechnen und muss die Differenz herausrücken. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist die Revision zum BGH zugelassen, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

    Mein Kommentar: Selbst wenn es das würde, heißt das nicht unbedingt, dass das für alle Hotelbuchungen gilt, im Zweifelsfall kommt es auf die konkrete vertragliche Vereinbarung an. Vor allem bei Buchungen von nicht vorsteuerabzugsberechtigten Privatpersonen kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Rechtssatz greifen würde.
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  • Erhard Stammberger
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    Re^2: Müssen Hoteliers unter Umständen Mehrwertsteuerdifferenz erstatten?
    Nein, leider nicht, habe die Info gleichlautend von einer Tageszeitung aus Schleswig-Holstein und dem DEHOGA Niedersachsen. Vielleicht weiß Google Rat.
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    Re^4: Müssen Hoteliers unter Umständen Mehrwertsteuerdifferenz erstatten?
    B.R. schrieb:
     
    Das war offensichtlich primär kein steuerlicher, sondern ein vertragsrechtlicher Disput.

    Sicherlich, sonst wäre der Streit ja auch vor dem Finanzgericht ausgetragen worden.

    Was mich nur wundert, dass solche Urteile veröffentlicht werden, bevor sie rechtskräftig sind. Der BGH kann u.U. ganz anders entscheiden. Das Landgericht ist sich seioner Sache wohl nicht sicher und sieht einen grundsätzlichen Klärungsbedarf, sonst wäre die Entscheidung bei dem geringen Streitwert schon daher gar nicht revisionsfähig.
    This post was modified on 12 Jan 2012 at 10:23 pm.
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    Re^6: Müssen Hoteliers unter Umständen Mehrwertsteuerdifferenz erstatten?
    B.R. schrieb:
    Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, bzw. ohne die vollständige Urteilsbegründung, kann man nur spekulieren.
    Dieser Spekulation wollte ich mit meiner Nachbemerkung entgegen treten.

     
    Im B2B-Bereich werden doch in der Regel Netto-Preise verhandelt und vereinbart zuzüglich der (jeweils) geltenden Umsatzsteuer; und wenn sich die USt. zum Jahreswechsel ändert...

    Das war zumindest bis 2009 meistens nicht der Fall, da wurden Hotelraten im B2B-Bereich in aller Regel auf Bruttobasis verhandelt. Deshalb war die Mehrwertsteuer dann auch ein großes Thema.
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  • Erhard Stammberger
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    Re^8: Müssen Hoteliers unter Umständen Mehrwertsteuerdifferenz erstatten?
    Wie hieraus http://rsw.beck.de/CMS/?toc=njw.root&docid=326959 hervor geht, wurde die Entscheidung im Rahmen einer "ergänzenden Vertragsauslegung" getroffen. D.h. die Vertragsparteien haben etwas vereinbart, was zumindest nach Meinung einer der Parteien durch die Entwicklung überholt, aber vorher nicht vorhersehbar war. Da kommt es wirklich sehr auf den Einzelfall an und auf die Interpretation der Gerichte. Was wir leider noch nicht wissen, wie genau das Urteil aussieht und ob eine der Parteien es vom BGH überprüfen lässt.
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