Moderne Zeitarbeit - iGZ

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  • Werner Stolz
    Werner Stolz    Premium Member   Group moderator
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    Das Bauhauptgewerbe ist leider aufrgund der gesetzlichen Schranken immer noch in Deutschland eine "zeitarbeitsfreie Zone".

    Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein hat hierzu unlängst erklärt: "Wir streben einen dreiseitigen Tarifvertrag zwischen den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeitsbranche, der Arbeitgeberverbänden der Bauwirtschaft und den zuständigen Gewerkschaften an, damit Zeitarbeit endlich auch im Baugewerbe möglich wird."

    Loewenstein weiter: "Kein Wirtschaftszweig ist größeren Auftragsschwankungen ausgesetzt als das Baugewerbe. Die Auftragsreichweiten sind zum Teil extrem kurz und liegen zwischen ein und zwei Monaten. Die Baubetriebe müssen daher in der Lage sein, auf Auftragsspitzen flexibel zu reagieren, wenn sie dafür vorübergehend mehr oder spezielles Personal brauchen."

    Der ZDB-Präsident machte in seinem Statement auch deutlich, dass Neueinstellungen und die Befristung von Arbeitsverträgen wegen des gesetzlichen Kündigungsschutzes keine Alternative darstellten. Dessen wirtschaftliche Risiken seien für den Baubetrieb deutlich höher als die der Zeitarbeit.

    Loewenstein wies ausdrücklich darauf hin, dass es nicht darum gehe, eigene Mitarbeiter zugunsten von Zeitarbeitnehmern zu entlassen. Es gehe auch nicht darum, vermeintlich billige Arbeitskräfte zu bekommen. "Wir wollen kein Lohndumping. Wir fordern vielmehr, dass auch bei der Zeitarbeit im Baugewerbe die Bau-Mindestlöhne oder höhere Tariflöhne der Zeitarbeitsbranche gezahlt werden. Auch darin liegt der Charme einer tarifvertraglichen Lösung."

    Der iGZ meint: Das Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe ist diskriminierend und nicht länger akzeptabel.

    Wie stehen Sie zu dieser Forderung und welche Handlungsmöglichkeiten sehen Sie, hier Fortschritte zu erzielen?
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  • Werner Stolz
    Werner Stolz    Premium Member   Group moderator
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    Das Verbot in der Baubranche wurde stets damit begründet, dass Zeitarbeit dort die soziale Sicherheit gefährden und Schwarzarbeit fördern würde. Tatsächlich ist m.E. das Gegenteil der Fall. Wer die mittelständische Bauwirtschaft stärkt und ihr mehr Flexibilität ermöglicht, der sorgt dafür, dass geltendes Arbeits- und Tarifrecht weniger durch Missbrauch mit zweifelhaften Werkvertrags- und Subunternehmermodellen unterlaufen wird.

    Vereinzelte Forderungen nach einer Gesetzesänderung wurden in den vergangenen Jahren allerdings auch mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass das aktuelle Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Tarifoption enthalte. In der Tat wäre danach Zeitarbeit am Bau möglich, wenn darüber ein Mehrparteien-Tarifvertrag geschlossen wird. Dazu müsste indes Einvernehmen zwischen sehr vielen Interessen hergestellt werden: Es gibt zwei Bau- Arbeitgeberverbände und drei Arbeitgeberverbände in der Zeitarbeitsbranche. Auf der anderen Seite müsste sich neben der IG Bau eine aus mehreren Einzelgewerkschaften bestehende DGB-Tarifgemeinschaft für die Zeitarbeit dahinter stellen. Diese Lösung ist aber trotz diverser Sondierungen des iGZ bei allen Beteiligten noch nicht in Sicht.

    Schon die IG Bau lehnt eine Öffnung für die Zeitarbeit ab. Die Folge wäre nach ihrer Meinung ein Drehtüreffekt, den die Gewerkschaft nicht zulassen könne. Daneben stellen sich schwierigee Fragen im Zusammenhang mit den umlagefinanzierten Sozialkassen der Bauwirtschaft und den tariflichen Mindestlöhnen am Bau, die derzeit im Westen bei 10,30 Euro pro Stunde beginnen: Blieben Zeitarbeiter davon ausgenommen, wären sie nicht nur flexibler, sondern auch billiger als Stammpersonal. Das würde eine Erosion der besonderen Sozialstandards am Bau, die schon durch Schwarzarbeit unter Druck stehen, zusätzlich fördern.

    Werner Stolz
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