Moderne Zeitarbeit - iGZ

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  • Werner Stolz
    Werner Stolz    Premium Member   Group moderator
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    Einigung über Zeitarbeit
    Bekanntlich haben sich heute Nacht die Parteien im Vermittlungsausschuss über alle Punkte, die zum Gegenstand der „Hartz IV“ – Verhandlungen gemacht worden sind, abschließend geeinigt. Dieses Ergebnis soll morgen vom Vermittlungsausschuss noch förmlich ratifiziert und am Freitag auf Sondersitzungen des Bundestages bzw. Bundesrates verabschiedet werden.

    Danach lässt sich festhalten, dass wir unsere vehement vorgetragenen iGZ-Ziele (verbindliche Lohnunterschranke in der Arbeitnehmerüberlassung mit Blick auf Mai 2011, keine gesetzliche Einschränkung der Tariföffnungsklausel im AÜG, Bereitschaft zur Weiterentwicklung unserer Branchen-Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften) weitgehend erfolgreich umsetzen konnten.

    Die Einigungspunkte der Kontrahenten nehmen auf das „unechte Vermittlungsergebnis vom 10.2.2011“ ausdrücklich unter Ziff. 1 Bezug und dort lauten die Ausführungen u.a. bzgl. unserer Branche:

    Protokollerklärung: Vermittlungsausschuss - Beschränkung der Tariföffnungsklausel- Lohnuntergrenze

    Begrenzung der Tariföffnungsklausel durch eine Referenzregelung für Verleihzeiten - zugleich Mindestlohn für verleihfreie Zeiten.

    Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird vorgesehen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags von Tarifvertragsparteien der Arbeitnehmerüberlassung (vorschlagsberechtigte Organisationen) durch Rechtsverordnung bestimmen kann, bis zu welchem Mindeststundenentgelt zum Nachteil des Leiharbeitnehmers durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages vom Equal-Pay-Grundsatz abgewichen werden kann (Referenzregelung). Wird in diesen Fällen von der Referenzregelung abgewichen, hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer zustehen würde.

    Dem Verordnungsgeber werden Kriterien für die Entscheidung vorgegeben. Dies sind: die Repräsentativität der vorschlagenden Organisationen, die Berücksichtigung der bestehenden bundesweiten Tarifverträge in der Arbeitnehmerüberlassung und die Geeignetheit des Vorschlags, die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu fördern.

    Beim Vorliegen mehrerer Vorschläge wird ein Verfahren in Anlehnung an § 7 Absatz 2 und 3 AEntG vorgesehen.

    Vor Erlass einer Rechtsverordnung wird der Tarifausschuss mit dem Vorschlag befasst. Der Tarifausschuss muss den Vorschlag befürworten. Für den Erlass der Verordnung ist das Einvernehmen des Kabinetts erforderlich.

    Das von Tarifvertragsparteien vorgeschlagene Mindeststundenentgelt ist zugleich derjenige Betrag, auf den der Leiharbeitnehmer in verleihfreien Zeiten mindestens Anspruch hat.

    Zur effektiven Kontrolle werden die Zollbehörden für den Bereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit Kontrollbefugnissen und Sanktionsinstrumentarien nach dem Vorbild des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ausgestattet.

    Protokollerklärung: Vermittlungsausschuss - Zum künftigen Umgang mit Zeitarbeit

    Die Tarifvertragsparteien sind aufgefordert, den Einsatz von Zeitarbeit in den einzelnen Branchen verantwortlich zu regeln und Missbräuche zu Lasten der Arbeitnehmer wirksam zu bekämpfen. Hierbei soll besonders berücksichtigt werden, nach welcher angemessenen Verleihdauer "Equal Pay" einsetzt. Sollten die Tarifpartner in den diesjährigen Tarifrunden keine befriedigenden Ergebnisse erzielen, wird die Bundesregierung eine Kommission einberufen. Aufgabe der Kommission wäre es, unter Wahrung der Tarifautonomie angemessene Vorschläge für die Bundesregierung zu erarbeiten.


    Hier alle Einigungspunkte der heutigen Nacht:

    1.Grundlage für die Einigung ist das unechte Vermittlungsergebnis vom 10.02.2011

    2.Der Regelsatz steigt zum 1. Januar 2011 um 5 €. Am 01.Januar 2012 erfolgt eine Sonderanpasssung um weitere 3 € zur Abfederung der Verschiebung der zukünftigen Anpassungszeitpunkte vom bisher 01.07 eines jeden Jahres auf zukünftig den 01.01 eines jeden Jahres. Gleichzeitig wird auf der Grundlage des so ermittelten Regelbedarfs zum 01.01.12 die Anpassung nach dem Mischindex ( 70% Preisentwicklung 30 % Lohnentwicklung ) im Vergleich 2.Hj. 2010 plus 1.Hj. 2011 zu 2.Hj. 2009 plus 1.Hj. 2010 vorgenommen.

    3.Insgesamt 400 Mio. € p.a werden vom Bund zusätzlich für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen für 2011-2013 zur Verfügung gestellt.

    4.Die GruSi übernimmt der Bund bis 2014 zu 100% nach den im unechten Vermittlungsvorschlag vorgesehenen Stufen ( Protokollerklärung )

    5.Die Kostenerstattung zugunsten der Kommunen für das Bildungspaket nach dem unechten Vermittlungsergebnis vom 10.02.2011 wird auf Basis der Ist-Kosten des Vorjahres jährlich angepasst.

    6.Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Behinderten ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft.

    7.Mindestlöhne für das Wach-und Sicherheitsgewerbe ( darunter fällt auch der Bereich der Geldtransporte ) und die Weiter-und Ausbildung werden nach dem AEntG auf den Weg gebracht. Der Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit wird im AÜG geregelt, wobei der jeweilige tarifliche Mindestlohn (derzeit 7,59 € ) als eine absolute Lohnuntergrenze festgesetzt wird. Der Mindestlohn gilt als absolute Lohnuntergrenze für die Einsatzzeit, wie für die verleihfreie Zeit. Zudem werden die dazu notwendigen Instrumente des AEntG im AÜG analog abgebildet. Das Inkrafttreten dieser Regelungen soll bis zum 01.05.2011 erfolgen.
  • Werner Stolz
    Werner Stolz    Premium Member   Group moderator
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    Re: Einigung über Zeitarbeit
    Weiß: Schutzschirm gegen Lohndumping

    Berlin (ots) - Die Verhandlungen im Vermittlungsverfahren zu den SGB-II-Regelsätzen haben in der Nacht zum Montag zu einem Ergebnis geführt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

    "Mit dem ausgehandelten Ergebnis ist der Weg frei für einen Schutzschirm vor Lohndumping in der Leiharbeitsbranche und dem Wach- und Sicherheitsgewerbe. Auch für die Aus- und Weiterbildungsbranche kann es nun einen Mindestlohn geben.

    Gerade vor dem Hintergrund des Wegfalls der Beschäftigungsgrenzen zwischen Deutschland und acht mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten am 1. Mai ist dieses Ergebnis von besonderer Bedeutung. So wird es durch die für die Zeitarbeitsbranche vorgesehene Lohnuntergrenzenregelung im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz nicht mehr möglich sein, auf Basis von Tarifverträgen östlicher Nachbarstaaten, die unter Berücksichtigung der dortigen Lebensbedingungen geschlossen wurden, beliebig von den maßgeblichen deutschen Tarifverträgen nach unten abzuweichen.

    Auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe kann künftig wirksam vor wettbewerbsverzerrender Lohnkonkurrenz geschützt werden. Hier stehen die Verhandlungen in der Branche über einen Tarifvertrag, auf dessen Basis der Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft gesetzt werden kann, kurz vor dem Abschluss.

    Die Einigung bei den Mindestlöhnen geht auf einen Vorschlag der Koalitionsfraktionen zurück und bestätigt den erfolgreichen Weg der Festlegung branchenbezogener, von den Tarifpartnern verhandelter Mindestlöhne. Rechtzeitig vor dem 1. Mai 2011 gibt es damit einen wirksamen Schutz für die gegen Lohnkonkurrenz besonders anfälligen Branchen.

    Für die Pflege, das Gebäudereinigerhandwerk und die Abfallwirtschaft gibt es bereits branchenspezifische Mindestlöhne. Kommen das Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Leiharbeit hinzu, verfügen wir über einen Schutzschirm für die derzeit rund 3,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die sonst besonders gefährdet gewesen wären.

    Wir bekennen uns zum europäischen Wettbewerb auch im Dienstleistungsbereich. Dessen Grundlage darf jedoch nicht ein verzerrender Lohnwettbewerb unter Ausnutzung des noch vorhandenen Lohngefälles in Europa sein, ausschlaggebend müssen Qualität und Innovationsfähigkeit sein."

    Pressekontakt:

    CDU/CSU - Bundestagsfraktion
    Pressestelle
    Telefon: (030) 227-52360
    Fax: (030) 227-56660
    Internet: http://www.cducsu.de
    Email: pressestelle@cducsu.de
  • Werner Stolz
    Werner Stolz    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: Einigung über Zeitarbeit
    Kommentar in der Wirtschaftswoche:
    Die Zeitarbeitsunternehmen können aufatmen. So ganz dicke ist es für die Branche nicht gekommen. Künftig soll es zwar Mindestlöhne für die 900.000 Beschäftigten geben, noch rigidere gesetzliche Eingriffe in die Lohnfindung allerdings hat sich die Politik vorerst allerdings verkniffen. In den Verhandlungen um die Hartz-IV-Reform war Schlimmeres zu befürchten gewesen. Und es sagt eigentlich alles, dass die Unternehmen schon glücklich sind, wenn das Schlimmste verhindert wurde. Davon, das Beste umzusetzen, redet schon gar keiner mehr.

    In der Nacht von Sonntag auf Montag konnten sich die Sozialdemokraten nicht mit ihrer Forderung nach Equal Pay durchsetzen. An dieser Stelle wenigstens blieb die schwarz-gelbe Koalition im Vermittlungsverfahren standhaft. Hätten Zeitarbeiter nach einer kurzen Frist schon den gleichen Lohn wie ihre Kollegen in den Stammbetrieben erhalten, hätte das die Zukunft der Boombranche zerstört. Bislang nämlich basiert die Kalkulation der Zeitarbeitsunternehmen darauf, dass die Produktivität ihrer Beschäftigten erst einmal geringer ist, weil sie noch eingearbeitet werden müssen. Und deswegen sind erst einmal auch geringere Löhne gerechtfertigt.

    Letzte Chance für Selbstregulierung
    Auch wenn es in der Branche schwarze Schafe geben mag, die die Zeitarbeit missbrauchen, um langjährige Beschäftigte in Tochterunternehmen auszugliedern und zu niedrigeren Löhnen als Leiharbeiter wieder einzugliedern: Sie sind in der Minderheit.

    Arbeitsmarktpolitisch hat sich die Zeitarbeit als Erfolgsmodell erwiesen. Sie mag als prekär beschimpft werden: In der Regel handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen, für die es sogar Tarifverträge gibt. Eher müssen sich die Gewerkschaften fragen lassen, warum sie in diesen Vertragswerken einst Niedriglöhnen zustimmten, die sie heute beklagen. Die Masse der 900.000 Beschäftigten der Branche wurde nicht etwa aus einem langjährigen Beschäftigungsverhältnis outgesourct, sondern kommt aus der Arbeitslosigkeit. Die Zeitarbeit hat ihnen eine Chance gegeben. Manchmal sogar auf einen richtig guten Job: Neulich erst hat der Technologiekonzern Siemens angekündigt, 2500 Zeitarbeiter in ein ganz normales Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.

    Umso größer ist nun die Gefahr, dass Mindestlöhne diese Hoffnung zunichte machen. Künftig soll jener Lohn als absolute Untergrenze gelten, den die Tarifparteien im Vorfeld ausgehandelt haben. Wie schwer sich vor allem die FDP damit tat, die Mindestlöhne eigentlich ablehnt, lässt sich schon daran erkennen, dass die Zeitarbeit nicht in das bekannte Entsendegesetz aufgenommen werden soll, wie es eigentlich systematisch richtig gewesen wäre. Die Untergrenze soll in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschrieben werden, in der sich die Regelungen für die Zeitarbeit finden. Das war den Liberalen etwas weniger peinlich. Die Folgen bleiben allerdings gleich.

    Aufatmen kann die Branche nur kurz. In einer bislang noch weitgehend unbekannten Protokollnotiz haben die Parteien nämlich eine Drohung festgeschrieben: Ein Jahr lang soll die Branche nun Zeit haben, eigene Regeln für ein Equal Pay in der Branche festzuschreiben. Wenn das nicht gelingt, soll eine Kommission eingreifen und den Gesetzgeber doch noch einschalten.

    http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/harte-zeiten-fuer-...
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    Karl Fortenbacher
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    Re^3: Einigung über Zeitarbeit
    Nur zu einer Textstelle:

    Werner Stolz zitiert:

    Eher müssen sich die Gewerkschaften fragen
    lassen, warum sie in diesen Vertragswerken einst Niedriglöhnen zustimmten, die sie heute beklagen.
    Diese Frage wurde schon vor Jahren von kompetenter Seite unter:
    http://www.rehneltzeitarbeit.de/anhaenge/425/Referat%20von%2... (Seite 2)
    so beantwortet:

    Zitat:
    "Der dritte und entscheidende Faktor aber war ein anderer. Die Bundesregierung und allen voran der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hatte hinter den Kulissen klar zu erkennen gegeben, dass das neue Gesetz wieder gekippt würde, sollte es nicht zu moderaten Tarifabschlüssen kommen".

    Wie sich an dem Zitat unschwer erkennen läßt hat die Tarifautonomie überraschende Facetten.
  • Werner Stolz
    Werner Stolz    Premium Member   Group moderator
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    Re^4: Einigung über Zeitarbeit
    Bundesregierung - Regelsätze, Bildungspaket, Mindestlöhne: Die Einigung ist geschafft
    Mo, 21.02.2011

    Bund und Länder haben bei den Verhandlungen über die Neugestaltung von Leistungen für Langzeitarbeitslose die Einigung erzielt. Sie haben ein Paket aus neuen Regelsätzen, einem Bildungspaket und Mindestlöhnen geschnürt. Es wird am Dienstag im Vermittlungsausschuss beraten, danach im Bundestag.

    Voraussichtlich am Freitag, 25. Februar wird in einer Sondersitzung der Bundesrat die Neuregelungen beraten.

    Bundessozialministerin Ursula von der Leyen freut sich über das gute Ergebnis: "Unterm Strich sind die Kinder und die Kommunen Hauptgewinner. Das Bildungspaket bringt allen bedürftigen Kindern Teilhabe und vor allem endlich mehr Chancen, selbst aus dem Kreislauf vererbter Armut herauszukommen." Grundgedanke bleibe, die Grundsicherungsempfänger dauerhaft aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug herauszuholen. "Wir schlagen ein neues Kapitel in der Sozialgeschichte auf.", so die Ministerin. Das nun ausgehandelte Gesamtpaket enthält viele Verbesserungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf, den der Bundestag am 3. Dezember beschlossen hatte.

    Regelsätze
    •Die Regelsätze der Grundsicherung steigen für rund 4,7 Millionen Leistungsempfänger in zwei Stufen: Rückwirkend ab 1. Januar 2011 wird der Regelsatz um fünf Euro auf 364 Euro monatlich erhöht. Ab 1. Januar 2012 kommen als einmaliger Inflationsausgleich, da den Verhandlungspartnern zum jetzigen Zeitpunkt die Zahlen für das erste Halbjahr 2010 vorlagen, weitere drei Euro hinzu. Dann steigt der Regelsatz auf 367 Euro. Unabhängig davon erfolgt die im Gesetz vorgesehene Regelsatzanpassung zum 01. Januar 2012 aufgrund der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
    •Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Übungsleiter bleiben anrechnungsfrei.
    Die neuen Regelsätze werden ab 1. April 2011 zusammen mit der Nachzahlung seit 1. Januar 2011 von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

    Bildungspaket
    •Das Bildungspaket soll mit gezielten Sach- und Dienstleistungen die Chancen der knapp zwei Millonen bedürftigen Kinder hierzulande erhöhen. Nach dem neuen Vorschlag soll es nun zusätzlich für Kinder von Familien gelten, die Wohngeld beziehen. Davon werden voraussichtlich zusätzlich 160.000 Kinder profitieren.
    •Die Trägerschaft für das Paket liegt statt bei den Arbeitsagenturen komplett bei den Kommunen.
    •Ein Zuschuss zum Mittagessen soll nicht nur für bedürftige Schulkinder gelten, sondern auch in der Hortbetreuung.
    •Zudem wird der Betrag für Mittagessen und Beschäftigung von Schulsozialarbeitern in den nächsten drei Jahren um rund 400 Millionen Euro jährlich erhöht.
    •Der Bund übernimmt für die Kommunen die vollen Kosten für das Bildungspaket von nunmehr rund 1,6 Milliarden Euro für den Zeitraum 2011 bis 2013.
    Bundesministerin von der Leyen wies darauf hin, dass für bedürftige Kinder ab sofort die Leistungen in Anspruch genommen werden können.

    Grundsicherung für Rentner und Erwerbsgeminderte
    •Der Bund übernimmt die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer. Dabei beginnt die Kostenübernahme in 2012 zu 45 Prozent, setzt sich fort in 2013 zu 75 Prozent und ab 2014 zu 100 Prozent. Allein 2012 bis 2015 entspricht das einer Nettoentlastung der Kommunen von 12,24 Milliarden Euro. Bis 2020 würde der Bund aus heutiger Sicht die kommunalen Kassen um rund 54 Milliarden Euro entlasten.

    Mindestlohnregelungen
    •Die Mindestlöhne für das Wach- und Sicherheitsgewerbe (hierunter fallen auch Geldtransporte) und für die Weiter- und Ausbildung werden nach dem Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz auf den Weg gebracht.
    •Der Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt, wobei der jeweilige tarifliche Mindestlohn (derzeit 7,59 Euro) als eine absolute Lohnuntergrenze festgesetzt wird. Der Mindestlohn gilt als absolute Lohnuntergrenze für die Einsatzzeit wie für die verleihfreie Zeit. Das Inkrafttreten dieser Regelungen soll bis zum 1. 5. 2011 erfolgen.
    •Equal Pay in der Zeitarbeit: Der Grundsatz des "Equal Pay" (gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit) gilt in der Zeitarbeitsbranche schon heute. Die Tarifvertragsparteien entscheiden einvernehmlich und frei darüber, ob sie davon abweichen wollen.

    http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/201...


    BMAS: Die wichtigsten Bestandteile der Einigung auf einen Blick:

    Bildungspaket:
    •wird auch für Kinder von Familien, die Wohngeld beziehen (zusätzlich 160.000 Kinder), gewährt.
    •Die Trägerschaft geht komplett auf die Kommunen über.
    •Der Bund stellt auf dem Weg der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft den Kommunen 2011, 2012 und 2013 jeweils 400 Millionen Euro für das Mittagessen von Kindern in Hortbetreuung und für Schulsozialarbeit zur Verfügung.
    •Das Gesamtvolumen von 1,6 Mrd. Euro (ab 2014: 1,2, Mrd. Euro) pro Jahr (inklusive Verwaltungskosten und Übernahme der Kosten für die Warmwasseraufbereitung) wird über die Beteiligungsquote des Bundes an den "Kosten der Unterkunft" (KdU) im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Kommunen erstattet. Die Erstattung der Leistungsausgaben für das Bildungspaket wird auf Basis der Ist-Kosten jährlich fortlaufend angepasst.
    •In einem Drei-Stufen-Modell werden die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer durch den Bund übernommen. Das entspricht allein 2012 bis 2015 einer Nettoentlastung der Kommunen von 12,24 Mrd. Euro.

    Regelsätze:
    •Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Übungsleiter werden auf den Regelsatz in Höhe einer Obergrenze von 175 Euro monatlich nicht angerechnet.
    •Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft oder als Mehrbedarf neben dem Regelsatz durch den Bund übernommen.
    •Der Regelsatz steigt rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro und am 1. Januar 2012 als einmaliger Inflationsausgleich vor dem Hintergrund der Veränderung der Anpassungszeiträume (1. Januar statt bisher 1. Juli) um drei Euro. Unabhängig davon erfolgt zum selben Zeitpunkt die im Gesetz geplante Regelsatzanpassung zum 1. Januar 2012 aufgrund der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
    •Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird dahingehend überprüft, ob Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr abweichend von der bisherigen Systematik den vollen Regelsatz erhalten können.

    Mindestlohnregelungen:
    •Einführen einer absoluten Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Entleihzeiten und verleihfreie Zeiten.
    •Der Grundsatz des "Equal Pay" gilt schon heute in der Zeitarbeitsbranche. Die Tarifvertragsparteien entscheiden einvernehmlich und frei darüber, ob sie davon abweichen wollen.
    •Einführen einer Günstigkeitsklausel: Liegt in einem Entleihbetrieb die Equal-Pay-Marke unter der festzulegenden Lohnuntergrenze in der Leih- und Zeitarbeit, so ist für die Entlohnung des Leiharbeitnehmers der Mindestlohn in der Leiharbeit maßgebend.
    •Ermöglichen eines branchenspezifischen Mindestlohns im Wach- und Sicherheitsgewerbe (einschließlich Geld- und Werttransporte), sowie der Aus- und Weiterbildung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz.

    http://www.bmas.de/portal/50642/2011__02__21__einigung__hart...
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  • Hans-Jürgen Schäfer
    Hans-Jürgen Schäfer    Premium Member   Group moderator
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    Re^6: Einigung über Zeitarbeit
    R.H. schrieb:
    und gilt das jetzt für alle, oder nur wieder für deutsche Verleiher?
    Darf ein Friseurmeister aus Sachsen seine Mitarbeiter für "artfremde" Arbeiten zu niedrigeren Löhnen
    als 7,60 nach Westdeutschland schicken?