Moderne Zeitarbeit - iGZ
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Dr. Alexander Bissels Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Das SG Magdeburg hat in einem jüngst bekannt gewordenen Beschluss dem Antrag eines Personaldienstleisters auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Nachforderungsbescheid des zuständigen Rentenversicherungsträgers stattgegeben, den diese im Nachgang zur CGZP-Entscheidung zur Tarifunfähigkeit der CGZP erlassen hat (Beschl. v. 07.05.2012 - S 12 R 192/12 ER).16 May 2012, 09:24 amCGZP: 12. Kammer des SG Magdeburg gewährt einstweiligen Rechtsschutz
Dabei führt die 12. Kammer überzeugend aus, dass der Rentenversicherunträger einen bestandskräftigen Prüfbescheid für einen zeitlich (teil-)identischen Prüfzeitraum gem. § 45 SGB X hätte aufheben müssen (so auch Bay. LSG, Beschl. v. 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER; Beschl. v. 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER). Dies sei allerdings nicht erfolgt, so dass der Bescheid offensichtlich rechtswidrig sei. Zudem weist das Gericht darauf hin, dass die Behörde die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X nicht eingehalten habe.
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Werner Stolz Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.SG Mainz, S 11 R 160/12 ER: CGZP: Zeitarbeitsfirma muss auch für die Vergangenheit Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe nachzahlen16 May 2012, 8:55 pmRe: CGZP: 12. Kammer des SG Magdeburg gewährt einstweiligen Rechtsschutz
http://www.arbrb.de/news_26760.html
