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- Facility Manager
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- Immobilien-Controller und Immobilien-Buchhalter
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- Projektentwickler
- Immobilienfinanzierer
- Personaler in Immobilienunternehmen
- Immobilienversicherer
- oder vergleichbare Tätigkeit oder Ausbildung

Wenn Sie dieser Zielgruppe angehören, können Sie ohne besondere Begründung dieser Gruppe beitreten.
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Branchendienstleister, also Finanzdienstleister, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, IT-Fachleute, Trainer, etc., sind willkommene Gäste, wenn Sie eng mit Marktteilnehmern zusammenarbeiten oder sogar dort beschäftigt sind.

Von Branchendienstleistern erwarten wir eine Begründung für die Aufnahme in diese Gruppe. Wichtig ist Ihre berufliche Nähe zur Branche und Zielgruppe.

Zudem bitten wir Branchendienstleister, nicht direkt mit einer Werbemessage im Forum Vorstellung zu beginnen! Werbung sollte auch im Übrigen einen klaren Bezug zum Thema der Gruppe haben. Bei Verstößen wird der Beitrag nach entsprechendem Hinweis gelöscht, im Wiederholungsfall der Autor aus der Gruppe ausgeschlossen.

Die einzelnen Foren dienen dem fachlichen Austausch, NICHT der direkten Eigenwerbung, wenngleich jeder gute Beitrag immer auch PR für SIe und Ihr Unternehmen ist.
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Die Termine auf der Gruppenseite sind nicht nicht zwangsläufig Termine der Gruppe. Termine, die keine Gruppentermine sind, sollen im Einzelfall trotzdem auf der Gruppenseite zu sehen sein, da sie für die Gruppenmitglieder besonders relevant sind. Dies geht jedoch nur, wenn sie als Gruppentermin behandelt werden.
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Es ist nicht unsere Aufgabe, in Ihrem Profil oder auf Ihrer Homepage nach der "Nähe" zu recherchieren! Begründungen wie "siehe Profil", "Interesse" oder "Branchennähe" reichen für eine Freischaltung nicht aus!

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Updates

  • 25 May 2012

    Krise und Insolvenz des Mieters: Handlungsmöglichkeiten des Vermieters

    In letzter Zeit nutzen Mieter und Insolvenzverwalter immer häufiger den Werkzeugkasten des Insolvenzrechts, um echte oder vermeintliche Rechte gegen den Vermieter durchzusetzen. So häufen sich Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters gegen den Vermieter eines insolventen Mieters. Auch nutzen Mieter das Insolvenzrecht, um sich aus für sie wirtschaftlich nachteiligen Mietverträgen zu befreien. Durch die am 1. März 2012 in Kraft getretenen Reformen des Insolvenzrechts durch das sog. „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ („ESUG“) ist das Insolvenzrecht in der Tendenz noch schuldnerfreundlicher geworden, bietet aber auch neue Möglichkeiten für die Gläubiger (u. damit auch für die Vermieter), einen größeren Einfluss auf den Verfahrensverlauf zu nehmen.

    Unter Berücksichtigung der geschilderten Entwicklungen und Reformen beleuchten Rechtsanwalt Dr. Volker Beissenhirtz (Sanierungsberater/Insolvenzanwalt) und Rechtsanwalt Tilo Kolb (Insolvenzverwalter) die tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen für Vermieter am 14. Juni 2012 ab 17.00 Uhr in einem Vortrag in den Räumen der Kanzlei Schultze & Braun in Berlin-Mitte.

    Im Anschluss an den Vortrag gibt es noch Gelegenheit für den Austausch bei einem kleinen Imbiss.

    Wir würden uns freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

    _________________________
    Hier der Link zur Veranstaltung:
    https://www.xing.com/events/krise-insolvenz-mieters-handlung...

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