Internet und Recht

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  • Dr. Martin Bahr
    Dr. Martin Bahr    Premium Member   Group moderator
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    BGH: "Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate"
    (Urt. v. 07.10.2009 - Az.: I ZR 109/06)
    http://www.affiliateundrecht.de/bgh-haftung-des-merchants-fu...

    In Kurzform:

    1. Der Merchant haftet für die Rechtsverletzungen seines Affiliates. Das Argument, eine regelmäßige Überprüfung von über 6.000 Affiliates sei nicht möglich und zumutbar, greife nicht. Die vielfach kritisierte Rechtsprechung zur uferlosen Mithaftung des Merchant wird damit vom BGH als richtig und zutreffend eingestuft.

    2. Der Merchant haftet jedoch nur für die Affiliates, die bei ihm offiziell angemeldet sind. Im vorliegenden Fall hatte der Affiliate die rechtswidrige Werbung auf einer Domain geschaltet, mit der nicht beim Netzwerk angemeldet war. In einem solchen Fall hafte der Merchant nicht, da der Affiliate die Grenzen des rechtlich Zurechenbaren überschreite und nicht mehr die Interessen den Merchants wahrnehme, sondern ausschließlich die eigenen.

    Ob dies auch im vorliegenden Fall so war, konnte der BGH aufgrund fehlenden Sachverhalts nicht näher beurteilen und verwies daher den Rechtsstreit an die vorhergehende Instanz zurück.